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Familienstandsbescheinigung (Gelesen: 4.657 mal)
ewa
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Beiträge: 81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienstandsbescheinigung
12.05.2004 um 15:32:09
 
Hallo,

ich habe noch eine Frage: wieso braucht man eine Familienstandsbescheinigung für eine Eheschliessung, wenn der Familienstand in dem Ehefähigkeitszeugnis bereits bescheinigt ist?

ewa
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.248

Erde, Germany
Erde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 12.05.2004 um 18:37:26
 
Hallo Ewa,

normalerweise müssen Ausländer, die in Deutschland heiraten wollen, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

Gibt es ein solches im Heimatland des Ausländers nicht, so kann eine Bescheinigung über den Familienstand oder auch eine Ledigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Alle notwendigen Nachweise für die Eheschließung werden dann dem zuständigen OLG (oder Kammergericht in Berlin) zur "Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt. Wenn das OLG die Befreiung erteilt, kann die Ehe im Standesamt geschlossen werden.

Grüße

Norbert
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