jg
Themenstarter
Newbie
Offline
Beiträge: 9
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
|
Vielen Dank erstmal!
Das "Klemmen" in Sachen Pässe und Ausbürgerung liegt an der fehlenden Registrierung in der Botschaft. So weit so gut. Ohne gültigen ukrainischen Pass aber keine Registrierung. Einen gültigen Pass wiederum gibt's an dem Ort, an dem man registriert ist. Hier fängt die Konfusion an..
Das wäre für meine Mutter, meinen Bruder und mich in Kiev, für meinen Vater nirgendwo. Dieses nirgendwo stellt das erste Problem dar, wir versuchen derzeit zu klären ob die Botschaft ihn dann überhaupt als Ukrainer ansieht (de facto war er zu keinem Zeitpunkt in der Ukraine registriert, seine befristete Registrierung ist vor der Unabhängigkeit ausgelaufen). Kann man da noch was anderes seitens der deutschen Behörden versuchen?
Um die Angelegenheit zu klären, müsste mein Vater (als Alleinverdiener) für praktisch unbestimmte Zeit in die Ukraine reisen, was zwar von allen (Behördenmitarbeitern) als nicht zumutbar bezeichnet wurde, aber zum einen einer gesetzlichen Grundlage und eines schriftlichen Beweises entbehrt. Was für ein Dokument könnte es sein, das dies für die deutschen Behörden belegt und damit zu einem Argument macht?
Was den Rest unserer Familie angeht, wären gültige Pässe also in Kiev zu beschaffen. Das kann regulär ein paar Monate dauern (bis wir einen Reisepass haben), vorher kämen wir (ohne Papiere) nicht heraus. Einerseits. Das wären "normale" Reisepässe. Die Registrierung bei der Botschaft kann man dann vor Ort in der Botschaft beantragen, allerdings warten Bekannte in England z.B. seit etwa 9 Jahren darauf, dass Sie die Registrierung so bekommen. Wenig vertrauenswürdiger Weg also.
Andererseits kann man direkt Reisepässe "zur permanenten Ausreise" beantragen, was min. ein Jahr (!) dauert und einen Aufnahmebescheid von deutscher Seite voraussetzt. Auch hier wäre das Jahr in der Ukraine abzusitzen.
Ein weiteres Problem betrifft dann noch meinen Bruder und mich selbst. Wir sind in der Ukraine wehrpflichtig. Es gibt dort, soweit ich weiss weder Ersatzdienst noch einen legalen Weg sich á la Türkei freizukaufen. D.h. 2 Jahre Armee wären zu haben, zusammen mit der Tatsache, dass mein Bruder gar nicht und ich bestenfalls lächerlich Ukrainisch/Russisch sprechen und seit 1989 weder in der UdSSR noch der Ukraine waren.
Das hört sich einerseits wieder nach "nicht wirklich zumutbar" an, anderseits ist "Passangelegenheiten regeln" grundsätzlich zumutbar. Auch fiele dies zwar in eine der Kerben im Gesetz (weiss den § grad nicht), aber es ist nicht wirklich zu belegen, dass der Wehrsdienst eine Voraussetzung für die Ausbürgerung ist. Auch kann ich mir schwer vorstellen, wie das alles irgendwie schriftlich und offiziell verwertbar zu bekommen ist. Vielleicht eine Idee hier?
Das war in etwa das komplette Drama, zur Ergänzung vielleicht noch, ich bin 21, studiere Informatik, mein Bruder, 17, macht derzeit sein Abi.
Vielen Dank für jede Hilfe und jeden Rat!!!
Viele liebe Grüße, Juri
|