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erwarte Kind, AE ohne Heirat (Gelesen: 4.524 mal)
janagl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag erwarte Kind, AE ohne Heirat
12.05.2004 um 11:13:21
 
Hallo alle zusammen!

Ich lese schon seit einiger Zeit in eurem Forum. Jetzt habe ich selbst mal eine Frage.
Ich (Deutsche) bin mit einem Ausländer (Türke) verlobt und erwarte ein Kind von ihm. Da er noch nie in Deutschland war, möchte ich, dass er erst einmal mit einem Besuchervisum einreist, um zu sehen, wie das Leben hier so ist. Jetzt meine Frage, wenn er in Dtl. ist und die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennt, hat er Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung, damit er sich um seine Familie kümmern kann? Oder müssen wir heiraten? Wenn er die AE etc. bekommt, kann er dann gleich hier bleiben oder muss er noch einmal zurück in die Türkei?
Danke für eure Antworten.

LG Jana

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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.05.2004 um 11:48:37
 
Hallo Jana,

ja, den Anspruch auf die AE hat er, wenn das Kind geboren ist, er die Vaterschaft anerkannt hat und sich um das Kind kümmert. Erwirbt er diesen Anspruch während seines rechmäßigen Aufenthaltes, muß er auch nicht wieder zurück.

Lies mal:
§ 23 (1) Nr. 3 AuslG, die zugehörigen VwV (Nr. 23.1.x)und § 9 (2) Nr.1 DVAuslG
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Ralf
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Antwort #2 - 12.05.2004 um 11:52:52
 
Hallo!
Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes erklärt werden (Jugendamt), alles weitere ist jedoch erst möglich, wenn das Kind geboren ist.
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janagl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.05.2004 um 12:21:33
 
Danke schon mal für die Antworten. Es ist schön zu hören, dass er eine AE bekommen würde. Aber wie ist es, wenn er im Sommer zu mir kommt und die Vaterschaft anerkennt, aber erst im Winter das Kind geboren wird. Ich möchte eigentlich schon, dass er bei der Geburt dabei ist. Aber einen erneuten Antrag auf Besuchervisum darf doch erst 6 Monate nach dem ersten gestellt werden. Gibt es eine andere Möglichkeit, ihn im Winter erneut nach Dtl. zu holen? Wenn es keine Möglichkeit gibt, wie wird das dann gehandhabt, wenn das Kind da ist und er Anspruch auf eine AE hat. Was müssen dann für Anträge und Formulare ausgefüllt werden?

LG Jana
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Mick
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Antwort #4 - 12.05.2004 um 12:26:46
 
Zitat:
Danke schon mal für die Antworten. Es ist schön zu hören, dass er eine AE bekommen würde. Aber wie ist es, wenn er im Sommer zu mir kommt und die Vaterschaft anerkennt, aber erst im Winter das Kind geboren wird. Ich möchte eigentlich schon, dass er bei der Geburt dabei ist. Aber einen erneuten Antrag auf Besuchervisum darf doch erst 6 Monate nach dem ersten gestellt werden. Gibt es eine andere Möglichkeit, ihn im Winter erneut nach Dtl. zu holen? Wenn es keine Möglichkeit gibt, wie wird das dann gehandhabt, wenn das Kind da ist und er Anspruch auf eine AE hat. Was müssen dann für Anträge und Formulare ausgefüllt werden?

LG Jana


Hi,
entweder Ihr beantragt das Besuchsvisum so, dass der Entbindungstermin in der Zeit liegt, oder Ihr richtet Euch darauf ein, dass er mit Ablauf des Visums ausreisen muss. Wenn das Kind dann geboren wurde und er bei Euch leben möchte, dann muss er ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Da gibt es keine Wartezeit. Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung mit zur Botschaft nehmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Mick
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Antwort #5 - 12.05.2004 um 12:39:33
 
Ihr könntet ja auch z.B. im Juni/Juli 45 Tage Aufenthalt "nehmen" und dann im Winter nochmal 45 Tage. So, oder so ähnlich.

Die Regel ist: 90 Tage pro Halbjahr, dieses beginnt mit der ersten Einreise, also kein Kalenderhalbjahr.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #6 - 12.05.2004 um 13:05:12
 
Zu diesem Thema moechte ich mal ohne jemanden
zu nahe treten zu wollen ein ganz "ketzerische" Frage
stellen. Ich hoffe Jana fuehlt sich durch diese Frage nicht
gekraenkt.
Also der werdende Vater erkennt die Vaterschaft an,
und erhaelt eine AE. Nun  koennen ja Vaterschaft
anerkennen und Unterhalts- und Fuersorgepflichten
nachkommen zwei Paar Schuhe sein. Was passiert
wenn der Vater seinen Fuersorgepflichten nicht oder nur sehr sporadisch nachkommt???
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janagl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.05.2004 um 13:23:51
 
Ich fühle  mich absolut nicht gekränkt, aber der Fall würde auf mich nicht zutreffen. Ich bin mit ihm verlobt und liebe ihn auch sehr, sonst wäre ich jetzt nicht schwanger. Wenn mein Verlobter schnell eine Arbeit findet, wird er auch seinen Pflichten nachkommen. Leider ist das in einem Staat wie Dtl., sehr schwer für Ausländer, Arbeit zu finden. Ansonsten können wir erst einmal die Zeit zu Dritt in Ruhe genießen.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #8 - 12.05.2004 um 17:33:44
 
Hallo Jana,

ich will ja  nun nicht uebertrieben moralisieren schon gar nicht in einem Forum fuer Auslaenderrrecht. Aber
trotzdem: Du lernst in der Tuerkei einen Mann kennen der noch nie in Deutschland war, verliebt, verlobt so weit
so gut. Der Mann soll jetzt nach Deutschland kommen
um mal zu sehen wie man hier so lebt und heiraten
ist wohl auch erstmal nicht geplant. Aber den  eigentlich
letzten Schritt in einer "normalen" Beziehung naemlich
ein Kind hast Du schonmal vorgezogen.
Hast Du Dir Gedanken gemacht wie es weitergehen soll
wenn es Deinem Verlobten hier nicht gefaellt???
Und wenn er vielleicht hier in Deutschland seine eigenen
Wege gehen will???  Was wird dann  mit Dir un Deinem
Kind??????
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janagl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 12.05.2004 um 17:49:11
 
Wir haben uns das sehr gut überlegt. Schließlich bin ich schon 6 Jahre mit ihm zusammen. Ich bin verlobt, d.h. eine Hochzeit ist geplant, nur nicht sofort. Er ist sich sicher, dass er in Dtl. leben kann und er würde auch nur wegen mir und dem Kind nach Dtl. kommen. Nur ich bin etwas unsicher und möchte ihn nicht zwingen in Dtl. zu leben. Er soll sich alles ansehen und dann entscheiden. Schließlich habe ich nichts gekonnt, wenn später unsere Beziehung in die Brüche geht, nur weil er unzufrieden ist. Außerdem wäre ich nicht die erste Frau, die ihr Kind allein großzieht und daran sind nicht immer wir Frauen schuld.
Ich habe nur gefragt, wie die rechtliche Seite aussieht und nicht, was mancher persönlich davon hält.
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