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Einbürgerung - ja oder nein? (Gelesen: 4.374 mal)
Gerdle
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Beiträge: 55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung - ja oder nein?
12.05.2004 um 09:55:18
 
Hallo alle,

würde mal gerne Eure Meinungen hören:

Wie Ihr vielleicht schon gelesen habt steht gerade meine Ehefrau (CZ, unbef. AE) im moment vor der Entscheidung
Sich Einbürgern zulassen oder nicht.

Es ergeben sich dazu z.B. die Fragen (auch verbunden mit dem Theater um das Zuwanderungsgesetz!):

-      ist ihr Aufenthaltsstatus unbefr. AE auch in Zukunft hier sicher genug?
-      Nachteile mit der ausländischen Staatsbürgerschaft bei der Arbeitssuche,
  sie hat hier auch einen Beruf erlernt

Was habt ihr für Erfahrungen bzw. Meinungen dazu?

Danke.

Gerd.
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Nicator
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ABH-Mitarb.: Asyl,allg.
Ausländerrecht, Einbürger.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 12.05.2004 um 10:18:33
 
Zitat:
Hallo alle,

würde mal gerne Eure Meinungen hören:

Wie Ihr vielleicht schon gelesen habt steht gerade meine Ehefrau (CZ, unbef. AE) im moment vor der Entscheidung
Sich Einbürgern zulassen oder nicht.

Es ergeben sich dazu z.B. die Fragen (auch verbunden mit dem Theater um das Zuwanderungsgesetz!):

-      ist ihr Aufenthaltsstatus unbefr. AE auch in Zukunft hier sicher genug?
-      Nachteile mit der ausländischen Staatsbürgerschaft bei der Arbeitssuche,
 sie hat hier auch einen Beruf erlernt

Was habt ihr für Erfahrungen bzw. Meinungen dazu?

Danke.

Gerd.


Hallo Gerd!

"Sicher genug" - wofür? Wenn sie sich hier, wovon ich ausgehe, straffrei verhält, wird ihr mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis natürlich nichts "passieren"!
Da die unbefristete Aufenthaltserlaubnis höchst wahrscheinlich nicht mit irgedwelchen Auflagen versehen ist, dürfte es wohl auch keine Probleme bei der Arbeitssuche geben.
Es sei denn, man erwischt einen Arbeitgeber der keine ausländischen Mitbürger einstellen will (leider soll es so was ja auch geben)!
Ist Deine Frau denn bereit ihre bisherige Staatsangehörigkeit abzugeben? Das ist wohl auch eine Entscheidung, die in diesem Fall vor einem Einbürgerungsantrag fallen sollte!

Grüsse

Nicator
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 12.05.2004 um 10:18:53
 
Hallo Gerd!
Diese Entscheidung kann euch letztlich niemand abnehmen. Wenn ihr bzw. deine Frau auf Dauer in Deutschland leben wollt/will, kann die deutsche Staatsangehörigkeit wohl nur Vorteile bringen.

Eine "doppelte Staatsbürgerschaft" ist ja, wie bereits ausgeführt wurde, bei tschechischen Staatsangehörigen nicht möglich.
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« Zuletzt geändert: 12.05.2004 um 10:29:53 von Ralf »  

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Gerdle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.05.2004 um 07:01:29
 
Hallo,

ja da habt ihr wohl recht.

Wie ist es eigentlich wenn ein Einbürgerungsantrag abgelehnt wird?
Hat dies Konsequenzen außer das man eine Gebühr bezahlen muss?
Gibt hoffentlich keine Aufenthaltsrechtliche verschlechterungen?

Sorry, wenn ich dumm frage, aber wir möchten uns eben so gut wie möglich vorab informieren.

Danke.

Gerd.
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.05.2004 um 07:47:44
 
Wie lange lebt sie denn schon in D?? Nach Acht Jahren hat sie einen Anspruch darauf eingebürgert zu werden
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Nicator
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ABH-Mitarb.: Asyl,allg.
Ausländerrecht, Einbürger.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #5 - 13.05.2004 um 08:02:39
 
Zitat:
Hallo,

ja da habt ihr wohl recht.

Wie ist es eigentlich wenn ein Einbürgerungsantrag abgelehnt wird?
Hat dies Konsequenzen außer das man eine Gebühr bezahlen muss?
Gibt hoffentlich keine Aufenthaltsrechtliche verschlechterungen?

Sorry, wenn ich dumm frage, aber wir möchten uns eben so gut wie möglich vorab informieren.

Danke.

Gerd.


Hallo Gerd!

Außer der Tatsache, dass eine Rücknahme oder eine Ablehnung des Einbürgerungsantrages gebührenpflichtig ist (1/4 bis 3/4 der vorgesehenen Einbürgerungsgebühr) hat dies für den Antragsteller keine Konsequenzen.
Er wird danach ausländerrechtlich auf jeden Fall nicht schlechtergestellt!

Grüsse

Nicator
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Gerdle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 13.05.2004 um 12:21:56
 
Hallo Nicator,

Danke für die Antwort...alles klar!



Gerd.
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