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Beamtenwillkür (Gelesen: 5.554 mal)
kiwascho
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11.05.2004 um 23:54:01
 
Schockiert/Erstauntm Guten Abend

ich bin belgierin und von geburt an in der BRD.

seit 5 jahren verwitwet und möchte nun wieder heiraten
seit seit fast 6 monate kämpfen wir nun schon darum,
das wir heiraten können  mein verlobter ist aus Pristina
seine frau verstarb vor fast 2 jahren und hinterließ ihm
vier kinder die alle hier geboren wurden  ich selber habe auch noch zwei kinder  wir haben alle hürden gemeinsam durchgekämpft  um das ehebefreiungszeugnis zu bekommen, musste noch eine überprüfung bei der UMNIK gemacht werden  diese ist längst als erledigt vor 2 wochen zum standesamt zurückgesannt  die beamtin behaubtet aber nichts erhalten zu haben  und vertröstet uns immer wieder  in der vergangenheit kamen öfters so vorfälle   wenn wir nachfragen dann ist komischerweise  die dame nicht da oder wiedermal in urlaub   so ziehen die das ständig in die länge   alle 4 wochen fahren wir gemeinsam  zum amt seine duldung zu verlängern   wir würden auch gerne zusammen ziehen, weil er dann arbeiten könnte und ich wäre dann bei den kindern  leider sind unsere wohnungen zu klein   es nervt und macht traurig weil wir
immer getrennt sind   wie kann man sich gegen die ständige untätigkeit und willkür dieser standesbeamtin
wehren   leider sind die kosten auch  mit jeder verzögerung am laufen...wer kann mir einen  guten rat geben....kiwascho
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 12.05.2004 um 01:07:38
 
Hallo kiwascho,

eine Beschwerde richtest Du besser an den Bügermeister oder Oberbürgermeister Deiner Gemeinde oder Stadt.

Die Beschwerde sollte dann aber schon etwas mehr Pfeffer haben, als es Dein bisheriges Posting in sich hatte.

Doc  :-D
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kiwascho
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.05.2004 um 01:14:57
 
??? hallo Doc
wie meinst du das mehr pfeffer ???

kann ich auch per email an die oberbürgermeisterin
schreiben? die hat immerhin erst wieder im juni bürgersprechstunde,
Danke für deine Antwort....kiwascho
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 12.05.2004 um 01:23:55
 
Zitat:
??? hallo Doc
wie meinst du das mehr pfeffer ???

kann ich auch per email an die oberbürgermeisterin
schreiben? die hat immerhin erst wieder im juni bürgersprechstunde,
Danke für deine Antwort....kiwascho



Doc meint vermutlich, dass Du klarer den Sachverhalt rüber bringen sollst. Dein Posting ist in Deiner Verzweiflung verständlich, in der Sache aber schwer nachvollziehbar.

Zum Mail: Kannst Du auch machen, schreibe aber drauf, für den Bürgermeister persönlich. Dann wird er eine Stellungnahme des Fachamtes einholen und sich bei Dir melden, wenn auch nicht unbedingt persönlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 12.05.2004 um 01:26:05
 
Zitat:
??? hallo Doc
wie meinst du das mehr pfeffer ???

kann ich auch per email an die oberbürgermeisterin
schreiben? die hat immerhin erst wieder im juni bürgersprechstunde,
Danke für deine Antwort....kiwascho



Wenn Du schon von Beamtenwillkür sprichst und Dein Standesbeamter bzw. Deine Standesbeamtin keine Zeit für Dich hat, dann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den obersten Verwaltungschef zu richten. Das sollte schriftlich (wenn's sein soll mit Rückschein) erfolgen. Ich empfehle meinem Gegenüber auch immer, sich mit Bitten und Beschwerden (insbesondere über mein Verhalten) sich an den Polizeipräsidenten zu wenden.

Da solltest Du Deine Ansprüche geltend machen und mit rechtlichen Schritten drohen und Dir eine unverzügliche Antwort erbitten. Und Du solltest eine Frist der Beantwortung setzen, die aber auch realistisch sein sollte.

Wenn das nicht zum Erfolg führen sollte, dann kannst Du Dich an das Verwaltungsgericht wenden.

Aber bitte alles schön eins nach dem anderen, okay?

Doc  8)
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Janna
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Antwort #5 - 12.05.2004 um 11:55:02
 
Hallo kiwaschu,

Du kannst auch andere (halböffentliche) Stellen informieren und um Hilfe bitten - auf meiner Homepage (über das Aufrufen meines Profils zu finden) findest Du da ein paar Anregungen. Wenn bereits weitere Stellen informiert sind, kann der Bürgermeister die Sache nicht mehr so einfach unter den Tisch kehren oder unbearbeitet liegen lassen.

Wichtig ist in den Schreiben absolute Sachlichkeit. Möglichst auch nicht so lange Schreiben machen - meine sind prinzipiell immer zu lang ...  Zwinkernd  )

Hilfreich ist auch, von jedem Kontakt mit den Behörden ein Protokoll anzufertigen über das, was dort geschehen ist. Dies ist gut als Gedächtnisstütze.

Vielleicht können Dir die Leute vom iaf (Link dazu auf meiner Homepage) auch noch mit Erfahrungen und Tipps weiterhelfen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!
Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Blaise
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Antwort #6 - 16.05.2004 um 13:22:14
 
Hallo,

Zitat:
diese ist längst als erledigt vor 2 wochen zum standesamt zurückgesannt  die beamtin behaubtet aber nichts erhalten zu haben


Die UNMIK scannt keine Dokument an deusche Standesämter. Selbst ein Fax ist nicht möglich, da dem Standesamt die Unterlagen im "Original" vorliegen müssen. Die UNMIK hat zudem angeordnet, dass alle ausgestellten Urkunden der UNMIK mit einem Echtheitsstempel versehen werden müssen und dieser Vermerk muss mit einem bestimmten Dienstssiegel versehen werden.

Wenn das Standesamt die Mitwirkung bei der Eheschließung verweigert gibt es nur die Möglichkeit, den Standesbeamten vom zuständigen Amtsgericht zur Vornahme der Amtshandlung zu zwingen.

Das Verwaltungsgericht ist hier nicht zuständig. Auch der Bürgermeister kann den Standesbeamten (rechtlich) nicht zwingen, weil dies gesetzlich verboten ist. Dies mag in der Praxis aber anders gehandhabt werden.

Ich empfehle, vom Standesamt eine schriftliche Entscheidung über den Sachstand geben zu lassen bzw. eine Ablehung der Amtshandlung mit Bescheid und Rechtsmittelbelehrung zu verlangen.

Viel Erfolg wünscht

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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kiwascho
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Antwort #7 - 19.05.2004 um 23:39:58
 
Zwinkerndhallo Blaise

ich hoffe, ich hbe deinen namen richtig geschrieben *g*

danke für deine nachricht    sorry das ich noch keine zeit hatte darauf zu antworten

ich habe nocheinmal mit der standesbeamtin verhandelt
und in ruhe cominiziert  und heute mittag hat sie mich
angerufen und mir mitgeteilt, das nun die papiere angekommen sind  sie hatte noch mal nachgeschaut und
noch heute nach düsseldorf gesannt  ich habe mich
bedankt u. ihr einen schönen  urlaub gewünscht
jetzt bin ich happy   und ich habe meinen schatz heute erleichtert in die arme geschlossen.. jetzt hoffe ich das
wir bald endlich heiraten können und nicht mehr getrennt leben müssen...nochmal danke ...mit netten gruß    kiwascho [beifall=beifall.gif]
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Antwort #8 - 19.05.2004 um 23:47:15
 
Hallo.
Ich hatte damals auch das Problem der Aussage "Sachen nicht auf meinem Tisch". Nach wochenlanger Wartezeit hatte ich es satt. Die Unterlagen die angeblich noch fehlten nochmal zusammen gestellt. Zum Chef der ABH und mir dort den Erhalt quittieren lassen.
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Lula
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Antwort #9 - 27.05.2004 um 12:43:51
 
Also mein Mann und ich hatten zwar eine ganz tolle Standesbeamtin, aber die Ausländerbehörde hat unseren Weg erschwert. Wir haben uns einen guten Anwalt genommen, der gleich zwei gepfefferte Briefe geschrieben hat und immer am Ball blieb. Die Kosten hielten sich auch im Rahmen und kein Vergleich zu den Kosten, wenn die 6 Monate abgelaufen wären und wir alle Dokumente hätten neu beantragen müssen.
Falls jemand einen guten Anwalt sucht in NRW (Düren) kann er sich gerne an mich wenden. Ich bin diesem Mann noch heute dankbar. Ohne  hätten wir es nicht geschafft.
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Antwort #10 - 28.05.2004 um 14:36:01
 
Hallo Lula

Wenn wir von dem gleichen Rechtsanwalt in Düren reden (ich befürchte es zumindest), solltst Du mit einer Empfehlung hier im Forum sehr sehr vorsichtig sein (befrag doch mal Mick zu ihm!).

Ich hatte bedauerlicherweise auch schon mehrfach mit diesem Mann zu tun und kann nur sagen, dass dieser Rechtsanwalt für die meisten Ausländerbehörden in weiterem Umkreis (NRW) das rote Tuch schlechthin ist !

Seine unzähligen und in den meisten Fällen völlig grundlosen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen nahezu alle mit seinen Fällen befaßten Mitarbeiter (mich übrigens eingeschlossen) sind schon nahezu Legende!

300-seitige, tlw. völlig aus der Luft gegriffene und zum größten Teil aus kopierten Internetseiten bestehende Anträge, gehören bei ihm zum Tagesgeschäft!

Er wird Dir bei einer klaren und eindeutigen Rechtslage zu deinen Gunsten vielleicht helfen können.

Sobald aber Ermessen ins Spiel kommt, wird die Ausländerbehörde wohl eher auf ein freundliches Gespräch mit Dir bzw. dem Betroffenen reagieren, als auf die o.g. Anträge, des wahrscheinlich von von dir empfohlenen Rechtsanwalts aus Düren.

Auch die fast immer erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerden bringen dann für dich keinen Zeitvorteil, weil während der Bearbeitung dieser Beschwerde durch die zuständigen Stellen, die "normale" Sachbearbeitung bestimmt erstmal ruhen wird.

Ich will natürlich keinen Menschen davon abhalten, sich den Rechtsanwalt seines Vertrauens zu suchen, kann aber nur aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass auf die Anträge von sachlichen und und vielleicht sogar freundlichen Rechtsanwälten, die auch mal das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter suchen,  die Mitarbeiter der ABH bestimmt kooperativer reagieren, als auf die doch etwas obskure Vorgehensweise des betroffenen RA.

Ciao  tippse

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Antwort #11 - 28.05.2004 um 15:38:41
 
Hallo,
ich möchte zu dem Thema nicht befragt werden. Als Teammitglied sehe ich mich in der Pflicht darauf zu achten, dass in diesem Board keine Werbung für bestimmte Anwälte, Versicherungen o.ä. gemacht wird. Es gilt aber auch, dass hier kein Anwalt oder eine andere Institution in Verruf gebracht wird (egal welche persönliche Meinung ich in der Sache habe). Ggf. kann man sich ja mittels persönlicher Kurznachrichten austauschen.

Da bisher noch kein Name gefallen ist, lasse ich das so stehen, bitte aber, es auch dabei zu belassen. Danke an alle! Der Thread wird geschlossen Zwinkernd
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