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Jahrelang in Deutschland mit Duldung (Gelesen: 16.063 mal)
Rallf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 25.06.2004 um 19:52:08
 
Hallo,
zu dem bereits Gesagten kann ich noch hinzufügen, dass Minderheiten aus dem Kosovo auch in absehbarer Zeit nicht abgeschoben werden. Es handelt sich um Roma, Serben, Aschkali und Ägypter. Im übrigen bestehen Chancen nach dem ab 01.10.2005 geltenden Zuwanderungsgesetz. Es sieht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei mehr als 18monatiger Duldung vor, wenn das Abschiebungshindernis nicht zu vertreten ist.

Grüße

Ralf
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Mick
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Antwort #16 - 25.06.2004 um 22:02:01
 
Zitat:
Hallo,
zu dem bereits Gesagten kann ich noch hinzufügen, dass Minderheiten aus dem Kosovo auch in absehbarer Zeit nicht abgeschoben werden. Es handelt sich um Roma, Serben, Aschkali und Ägypter. Im übrigen bestehen Chancen nach dem ab 01.10.2005 geltenden Zuwanderungsgesetz. Es sieht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei mehr als 18monatiger Duldung vor, wenn das Abschiebungshindernis nicht zu vertreten ist.

Grüße

Ralf



Öhm, wann gilt das neue ZuwG, das noch nicht verabschiedet ist? Oder habe ich die Ironie nicht verstanden?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 25.06.2004 um 23:23:53
 
Freude Freude eine neuer EXPERTE in der Runde , Herzlich willkommen Rallf [beifall=beifall.gif]
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peku
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Antwort #18 - 26.06.2004 um 09:07:16
 
Im übrigen bestehen Chancen nach dem ab 01.10.2005 geltenden Zuwanderungsgesetz.




Hallo

woher hast du denn die Datumsabngabe 1.10.2005 für das Inkrafttreten?????

Grusss peku Fragezeichen
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Ralf
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Antwort #19 - 26.06.2004 um 11:16:37
 
Zitat:
Im übrigen bestehen Chancen nach dem ab 01.10.2005 geltenden Zuwanderungsgesetz.




Hallo

woher hast du denn die Datumsabngabe 1.10.2005 für das Inkrafttreten?????

Grusss peku Fragezeichen


Dieses Datum steht im Gesetzentwurf, peku!
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...
 
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Ralf
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Antwort #20 - 26.06.2004 um 11:18:24
 
Sorry, verlesen.  Traurig  TraurigDa steht natürlich 01.01.2005!
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peku
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Antwort #21 - 26.06.2004 um 12:29:01
 
alles klar,dachte schon die haben das Datum nachträglich abgeändert...
gruss peku
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sinbad
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 12.07.2004 um 17:01:24
 
ich hoffe, der beitrag passt hier jetzt hinein: ich möchte euch mal um ein brainstormig bitten: kenne eine familie ( eltern u.drei kinder zum teil hier geboren) aus dem kosovo ( ashkali). zunächst durchlief familie zwei für sie negativ verlaufende asylverfahren, dann über jahre kettenduldungen . der vater hatte eine arbeitsgenehmigung nach § 8 asav, jedoch ausgelaufen und neue beantragung war bisher nicht erfolgreich. auf aufenthaltsrechtl. ebene läuft ein antrag auf aufenthaltsgenehmigung, der abgelehnt werden wird. momentan also status nach § 69 Abs.3 AuslG: aufenthalt gilt als erlaubt.
was würdet ihr jetzt tun? hat der vater aussicht auf eine arbeitsgenehmigung?
aufgrund der imk und den unruhen im märz diesen jahres in der region: kann sich die familie darauf verlassen, dass bis zur geltung des zuwanderungsgesetz ab dem 01.01.2005 eine duldung ausgesprochen wird, bzw wie sicher ist das????

wäre sehr froh über eine antwort...

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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 12.07.2004 um 17:39:04
 
@ sinbad

es ist günstiger, wenn du ein neues thema auch als neuen thread einstellst, also einfach ein neues thema beginnen und das gleiche hineinsetzen, was du auch hier an dieser stelle geschrieben hast...

bringt dann wahrscheinlich mehr erfolg. Smiley
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