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Jahrelang in Deutschland mit Duldung (Gelesen: 16.064 mal)
Corny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.05.2004 um 11:17:55
 
Guten Morgen!
Ich kenne 2 Familien, die nun schon über 11 Jahre in Deutschland sind, ihr Asylantrag wurde abgelehnt, in einem Fall liegen Abschiebungshindernisse vor, im anderen Fall eine Traumatisierung u. schwere psychische Krankheit als Folge. In beiden Familien sind die Kinder zun größten Teil hier geboren und aufgewachsen, es besteht kaum Bezug zum Herkunftsland. Inwieweit haben die Kinder, wenn sie volljährig sind, eine Chance auf Bleiberecht hier?
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.05.2004 um 11:26:53
 
Sieht erfahrungsgemäß schlecht aus  - hatte da selber schon ein paar krasse Fälle (alle Kinder hier geboren, kein Sozialhilfebezug, aber keinerlei Papiere, daher keine Ausbildung, keine Heirat möglich). Las aber heute in der taz, dass in Berlin nach Lösungen gerade für die Kinder gesucht wird. Vernünftig wäre es, gerade bei gut integrierten.
Anne
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.05.2004 um 11:30:28
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.05.2004 um 11:41:12
 
Solche Fälle sind hier schwer zu beurteilen, da man nicht alle wichtigen Details kennt.

Die geschilderte Situation der Kinder allein ermöglicht nach geltendem Recht kein Bleiberecht.

Wenn sie unter keine früheren Altfallregelungen gefallen sind (warum auch immer), dann wäre rein theoretisch nur eine Befugnis nach
§ 30 Abs. 3 oder 4 AuslG
möglich.
Was aber recht hohe Anforderungen an die Tatbestandsvoraussetzungen stellt. Außerdem dürfen i.d.R. keine Versagungsgründe nach § 7 AuslG vorliegen (hauptsächlich: Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialhilfebezug).

Ob/wann es nochmal (wieder) eine neue Altfallregelung geben wird (evtl. im Zusammenhang mit dem zu schnürenden Paket Zuwanderungsgesetz) steht in den Sternen.

Nachtrag:

und so hart es klingen mag: wenn die Kinder volljährig sind (und selbst nicht traumatisiert sind) besteht kein Abschiebungshindernis mehr und sie können/müssen ohne Eltern ausreisen.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 11.05.2004 um 12:47:57
 
Wenn ich mich recht erinner, hatte Herr Beckstein von der CSU in diesem Punkt Kommpromissbereitschaft
angedeutet, aber immer nur in den Faellen in denen
der Geduldete die Abschiebehindernisse nicht zu
vertreten hat.
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Corny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.05.2004 um 13:54:01
 
Im dem einen Fall handelt es sich um eine Familie aus dem Kosovo, die einer Minderheit angehört, daher besteht Abschiebeschutz. Laut einem Mitarbeiter der zust. ABH wird dieser Schutz jedoch demnächst generell aufgehoben.? Die Frau ist zudem gefährdet da sie sich samt Kindern von ihrem Ehemann getrennt hat und im Kosovo die Gefahr einer Blutrache besteht. Die Familie lebt hier von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und seit 12 Jahren im Asylbewerberheim.
Mehr weiß ich jedoch von dem Asylverfahren nicht.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 11.05.2004 um 17:47:40
 
Zitat:
Im dem einen Fall handelt es sich um eine Familie aus dem Kosovo, die einer Minderheit angehört, daher besteht Abschiebeschutz. Laut einem Mitarbeiter der zust. ABH wird dieser Schutz jedoch demnächst generell aufgehoben.? Die Frau ist zudem gefährdet da sie sich samt Kindern von ihrem Ehemann getrennt hat und im Kosovo die Gefahr einer Blutrache besteht. Die Familie lebt hier von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und seit 12 Jahren im Asylbewerberheim.
Mehr weiß ich jedoch von dem Asylverfahren nicht.



Hi,
das ist mager. Also: Bei Sozialhilfebezug spricht der Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG gegen die Erteilung der Befugnis. Das könnte ggf. noch umgangen werden, wenn sehr kleine Kinder da sind und keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.
Aber ein weiteres "Problem" ist, dass freiwillige Ausreisen in das Kosovo für alle Ethnien möglich sind. Damit mangelt es an einer Grundvoraussetzung. Bei der Befugnis muss ein Abschiebungshindernis bestehe, ferner muss die freiwillge Ausreise unmöglich sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #7 - 12.05.2004 um 09:33:50
 
Ja was macht man in einem solchen Fall, wenn alles so stimmt fuer mich persoenlich unter rein humanitaeren
gesichtspunkten schlimmer als der Fall aus Berlin
in den sich dann letztendlich sogar der Innensenator
einschaltete. Eine Abschiebung der Familie waere
fuer diese doch eine Katastrophe!!!
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.05.2004 um 20:04:02
 
Hallo, zusammen.

Nun stehe ich ja den Meinungen von Gesinnungsfaschisten schon wegen meines Diensteides sehr reserviert gegenüber. Da ich aber genau wegen dieses Diensteides nicht beurteilen darf, ob der bayerische Innenminister in diese Kategorie fällt, kann ich mich hierzu auch nicht weiter äußern.

Insoweit also kann  ich in die laufende Diskussion auch nur sehr begrenzt engreifen, will dies aber auch nicht vollständig sein lassen.

Lassen wir also die Einschätzungen jenes fränkischen Ordnungspolitikers also mal außen vor.


Fest steht doch aber ohne Zweifel eines:
Eine Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthalt.
Ist ein Status, der sich jederzeit ändern kann.
Begründet NIEMALS eine Verfestigung des Aufenthaltes.

UND DAMIT IST ALLES KLAR.

Warum also die ganze Aufgeregtheit?

Wir sind nicht der Hort für die Leiden der Welt.

Sorry, das klingt hart, ist aber die Realität.


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Corny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 17.05.2004 um 10:53:12
 
Der Hort für die Leiden der Welt sind wir nicht, aber wenn es um Menschen geht, die schon seit über 10 Jahren unsere (wenn auch nicht auf dem Papier) Mitbürger sind, die mit uns leben, mit uns zur Schule gehen etc., die vielleicht in irgendeiner Form zu unserem Leben beitragen, daran teilhaben, dann kann man ihnen gegenüber doch Menschlichkeit zeigen? Die Kinder z.B. sind mehr Deutsch als albanisch, da hier geboren und aufgewachsen. Wo ist da die Verantwortung, die Konsequenz? Dieses ständige Hinauszögern der Abschiebung, jahrelang ohne Perspektive leben mit der ständigen Angst und dem Beil der Abschiebung über dem Kopf... und wenn sich dann irgendwann doch ein besserer Aufenthaltsstatus ergibt, durch Heirat, Krankheit oder sonstiges, dann wundert man sich dass die Leute nicht richtig "integriert" sind obwohl sie doch schon so lange hier sind und dass sie ev. kriminell sind oder psychische Störungen haben.
*ärger*
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Hartmut_Krentz
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Antwort #10 - 17.05.2004 um 11:08:05
 
Da ahst Du sicher Recht Corny, und selbst Herr
Beckstein hat ja in dieser Frage Kompromissbereitschaft
angedeutet und fuer diese Familien wird sicher eine
Loesung gefunden. Allerdings wird schon von Fall zu Fall
zu beurteilen sein inwieweit die Abschiebehindernisse
durch die Betroffenen zu vertreten sind. Es kann nicht sein dass abgelehnte Asylbewerber die nicht mit der
ALB kooperieren, ihre Paesse verlieren, ihre
wahre Indentitaet verschleiern etc. fuer dieses
verhalten nach ein paar Jahren auch noch mit einem
Aufenthaltstitel "belohnt" werden.
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jo
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Antwort #11 - 17.05.2004 um 14:11:34
 
schon mal an die Möglicheiten gedacht, freiwillig auszureisen?? sorry, aber hier habe ich kein Verständnis - ich bin selbst mit solchen Fällen konfrontiert und muss mich in die rechte Ecke stellen lassen.

Die Eltern haben auch Verantwortung und verschließen offensichtlich seit Jahren die Augen vor der Realität. Ein geplanter Rückzug ins Heimatland mit finanzieller Unterstützung wäre sicherlich die beste Lösung schon vor einiger Zeit gewesen.

Und was heißt "hinauszögern der Abschiebung"? Wenn die Behörde schieben kann, dann muss sie und macht sie. Ich kann doch nicht die Abschiebung verhindern und mich hinterher -quasi als Belohnung- darauf berufen, dass die Behörde nicht vollziehen konnte.  :sauer:
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Corny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 19.05.2004 um 14:35:49
 
wie schon erwähnt, könnte es zur Katastrophe kommen wenn die Frau abgeschoben wird - sie hat sich von ihrem Mann getrennt, er hat versucht sie umzubringen. Sie weiß nicht wo ihre Familie im Kosovo ist und ob sie noch lebt. Sie gehört einer Minderheit an, die Probleme im Kosovo hat. Es ist bei dieser Minderheit üblich ( ist auch weitgehend bekannt) dass bei einer solchen Trennung Blutrache gefordert wird. Die Frau ist so gut wie tot wenn sie zurückgeht, erst recht wenn der Mann auch zurückgeht.  Hier in D. hat sie Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz, im Kosovo hat sie nichts. Für die Kinder wäre das dementsprechend auch schlimm.
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Hobolobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #13 - 21.05.2004 um 20:42:06
 

Hallo Corny!

Wenn die Situation so ist, wie du schilderst, soll die Frau unverzüglich einen Antrag nach § 53 Abs.6 AuslG beim BAFL (Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) stellen.

Ich kenne einen ähnlich gelagerten Fall, wo die Morddrohungen des getrennt lebenden Ehemannes im Kosovo, zu einer Zuerkennung von dauerhaften Abschiebungshindernissen für die Frau und die Kinder geführt haben.

Einen Versuch ist es wert! Sie benötigt allerdings ggf. Zeugen für eventuelle Drohungen !!

Ciao  tippse

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Corny
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Antwort #14 - 24.05.2004 um 12:46:57
 
Danke für den Tipp!
Gruß,
Corny Smiley
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