Hallo simasch!
Zitat:Meine Bekannte hat folgendes Problem. Sie ist letztes Jahr im April glückliche Mutter einer Tochter geworden.
Na, das ist ja hoffentlich nicht das Problem! :happy: Von hier aus erst mal Glückwunsch! [beifall=beifall.gif]

Zunächst mal dies: Du spricht bei der Mutter von "Aufenthaltsgenehmigung ( Studium )". Damit ist ja wohl eine Aufenthalts
bewilligung gemeint, dann hat das Kind auf jeden Fall nicht die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3
StAG von der Mutter erworben. Wenn der Vater sich nicht im Bundesgebiet aufhält, dann auch nicht über den Vater.
Die mazedonische Staatsangehörigkeit vom Vater kann das Kind auch nur dann erwerben, wenn der Vater es bei seinem Konsulat anmeldet, womit wohl nicht zu rechnen ist.
Bleibt die russische Staatsangehörigkeit. Die hat das Kind auf jeden Fall erworben, weil in Russland das Abstammungsprinzip besteht, ähnlich wie in Deutschland.
Ich gehe mal davon aus, dass das Kind in Deutschland geboren ist.
Für die Eintragung des Kindes beim russischen Konsulat ist es erforderlich, dass dort eine (am besten internationale) Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt wird, diese muss mit Apostille versehen sein. Letztere gibt's in Hessen bei den Regierungspräsidien.
Wenn das Konsulat es davon abhängig macht, dass der Aufenthalt in Deutschland von Russland genehmigt sein muss, dann sollte dies nachgeholt werden. Dies dürfte nicht das Problem sein.
Zitat:...und ein eventuelle Abschiebung durch die Behörden stattfinden. Abschiebung weil Kind staatenlos.
Das kann die Behörde nicht ernsthaft so gemeint haben. Sorry, ich muss mal eben laut

.
Deswegen kann die Mutter nicht abgeschoben werden, und das Kind schon gar nicht. Das Kind ist allerdings sicherlich nicht staatenlos. Und falls doch: eine staatenlose Person kann man schwerlich ausweisen/abschieben, wohin auch ? Kurz: dies ist eine Luftnummer. Und mit dem Aufenthaltsrecht der Mutter hat das erst mal gar nichts zu tun.
Zitat:Das Problem ist aber das sie mit dem Kind nicht ausreisen darf weil das Kind keine gültigen Ausweispapiere hat bzw. nicht im Reisepass der Mutter eingetragen ist.
Das mag im Moment stimmen, zumindest in Bezug auf das Kind. Die Mutter selbst kann natürlich jederzeit ausreisen, nur ohne das Kind. Aber das will sie wohl auch nicht.