Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Besucher Visum Trotz Abschiebung???? (Gelesen: 3.453 mal)
Sabine
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besucher Visum Trotz Abschiebung????
10.05.2004 um 16:21:08
 
Ein Hallo an alle die das Lesen, !!

Besteht die möglichkeit  einen Türkichen Staatsbürger
nach Deutschland einzuladen Trotzdem er vor Jahren
aus mir unbekanten Gründen Ausgewiesen wurde ???
Kann mir vieleicht jemand sagen ob es sich Lohnen würde eine Einladung für einen Besuch zu machen??
Oder besteht da überhaupt keine Chance das er uns
Besuchen kann???
Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.

                          Sabine ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besucher Visum Trotz Abschiebung????
Antwort #1 - 10.05.2004 um 16:34:59
 
Bei bestehender Sperre durch die Ausweisung muss er zunächst die Befristung der Sperre nach § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG beantragen.

Ein Visum kann ihm vorher nicht erteilt werden (große Ausnahme wäre die Erteilung einer Betretungserlaubnis).

Falls er auch abgeschoben wurde, müssen auch die Abschiebekosten erstattet werden.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag und noch zRe: Besucher Visum Trotz Abschiebung????
Antwort #2 - 10.05.2004 um 17:18:55
 
hallo,


und zusäötzlich zu dem von fons gesagten:
zuständig für die Aufhebung wäre die ALB woe die sperre erlassen hat.Ob so eine Sperre (noch)besteht kann er durch Selbstauskunft aus dem AZR abklären

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema