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Selbständige Erwerbstätige nach 1.5.2004 (Gelesen: 3.558 mal)
Robert_M.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.05.2004 um 10:06:34
 
Ich bin Slowake,selbständiger Erwerbstätiger, mit Firmensitz in De, seit 2000 halter eines Aufenthalttitels.
Nach meinem Wissen bin ich seit dem 1.5.2004  "freizügigkeitsberechtigt".  Ich würde gern die schöne Aufkleber in meinem Pass auf den aktuellen Stand bringen. Frage Nr. 1: Ist das möglich, wenn mein Aufenthaltstitel noch bis 16.4.2005 gültig ist ?
Frage Nr. 2 : welcher Formular soll ich bei der Ausländerbehörde verlangen ?  Danke !
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Robert_M.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.05.2004 um 11:59:42
 
...es wäre sinvoll noch zu sagen, dass sich mein Aufenthaltstitel nur an meine Tätigkeit als Geschäftsführer bezogen hat.  Ich möchte gern wissen, ob ich jetzt Recht auf ein unbeschränktes Arbeitsberechtigung habe. Bei Antworten bitte auch die Bezugsquelle nennen. Vielen Dank !
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Chris
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #2 - 10.05.2004 um 14:10:18
 
Die bestehende Aufenthaltserlaubnis bleibt weiterhin gültig. Es besteht also kein Handlungsbearf hier eine neue Aufenthaltserlaubnis auszustellen! Dies geschieht bei Erstausstellung, bzw. bei Verlängerung, und auch hier nur auf Antrag hin. Dann wird die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr in den Pass eingeklebt, sondern auf besonderem Formblatt -mit Lichtbild- ausgestellt. Was die Arbeitsgenehmigung oder gar die Arbeitsberechtigung betrifft, musst du dich mit dem für dich zuständigen Arbeitsamt in Verbindung setzen und, je nachdem was dabei rauskommt, danach mit der Ausländerbehörde, da dann auf jeden Fall zumindest die Auflage zu ändern wäre.

Gruß Chris
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Robert_M.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.05.2004 um 16:18:50
 
Hallo Chris !
Vielen Dank, ich habe ja ganz vergessen, dass Arbeitsamt eigentlich mit der Auslbh. nichts zu tun hat. Mann sollte nich die Äpfel mit den Kartoffelm mischen... Zwinkernd
Tschüsi !
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 10.05.2004 um 18:58:01
 
Zum Zwecke der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist die Ausstellung einer AE/EG (in vielen Fällen) möglich. Ggf. würde ich das mit der Ausländerbehörde klären. Es mag sein, dass kein Handlungsbedarf besteht, aber ein Interesse kann da durchaus gesehen werden, schließlich wird mit der AE/EG die Freizügigkeit nach den EU-Richtlinien dokumentiert.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Robert_M.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.05.2004 um 19:41:27
 
Es mag sein, dass kein Handlungsbedarf besteht, aber ein Interesse kann da durchaus gesehen werden, schließlich wird mit der AE/EG die Freizügigkeit nach den EU-Richtlinien dokumentiert.

grin...und das ist der Punkt ! nochmalls vielen Dank für dein Angagement. Robert
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