Hallo,
faszinierend zu wissen, dass es so was gibt!

Bin seit über 15 Jahren in BRD. Bin für Studium mit AB hierher (nach Berlin) gekommen. Nach meinem Diplom (Uni) als Wiss. Mitarb. (an der Uni) im Rahmen meiner Promotion gearbeitet, leider auch mit AB. Nach meiner Promotion habe einen Job bekommen. Mit viel Ärger und monatelanges Warten eine
AE befristet bekommen, nur nach dem ein öfftentliches Interesse vom Senat für Wirtschaft u. Technik festgestellt wurde. Trotz des ÖInteresses hat die ABehörde meine
AE an der Arbeit gebunden. Leider den Job nach zwei Jahren verloren. Die AB hat eine Erfassung gegeben damit ich einen Job suchen konnte. Das Arbeitsamt hat das Arbeitslosengeld verweigert mit der Begründung, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe! So weit so gut (oder schlecht

)
Ich habe nun mehr als 6 Jahre versicherungspflichtige Beiträge bezahlt (lt. BfA)
Seit 4 Monaten arbeite ich bei einer namehaften Fa. in Hessen, nachdem AB, Arb.amt, IHK alle eingeschaltet wurden, wegen öffent. Interesses wieder. Die
AE ist wieder an der Fa. gebunden. Habe einen Einbürgerungsantrag schon in Feb. 2002 in Berlin gestellt, wird noch bearbeitet [trän=traen.gif] Nun konkrete Fragen bzgl. des Antrages:
1. Wird der Antrag automatisch (nach meine Ummeldung) zum neuen zuständigen Einbürgerungsamt geschickt?
2. Wie wird in meinem Fall der rechtsmäßge Auf. berechnet?
[Ich erfülle alle andere Bedingungen locker außer der Auf. von 8 Jahren. Insgesamt hätte ich eine AB von Okt.88 bis Dez. 2000
AE von Dez. 2000 bis März 2002 Erfassung "AGenehmigung beantragt am..der Auf. gilt nach§69Abs.3AuslG vorläufig als erlaubt. Diese Bescheinigung wird ungültig am..." und ab Jan.2004 eine
AE (zunächst befristet auf 2 J)]
3. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet

aber die
AE und die Arbeitserlaubnis befristet f. 2 und 1 Jahr

Bestehen gute Chancen bzgl. einer Ermessenseinbürgerung?
Danke im Voraus
Gentleman