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Fragen zur Einbürgerung (Gelesen: 6.046 mal)
Gerdle
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08.05.2004 um 15:27:43
 
Hallo allerseits,

hat hier jemand schon Erfahrungen gesammelt als Tschechischer Staatsbürger, der/die nach § 9 StAG
eingebürgert wurden??

Würde gerne wissen wie lange es dauert oder wie einfach man die Tschechische Staatsbürgerschaft aufgeben kann.
Was passiert eigentlich wenn im laufenden Einbürgerungsverfahren der Pass abläuft?

Danke.

Gerd.
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Ralf
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Antwort #1 - 08.05.2004 um 17:02:29
 
Hallo Gerdle!

Zitat:
... wie lange es dauert oder wie einfach man die Tschechische Staatsbürgerschaft aufgeben kann

Sehr einfach, man verliert sie nämlich mit der Einbürgerung automatisch. (Wenn ich jetzt nicht total daneben liege, ich sehe nächste Woche noch mal nach)
Zitat:
Was passiert eigentlich wenn im laufenden Einbürgerungsverfahren der Pass abläuft?

Grundsätzlich muss ein Ausländer einen gültigen Pass haben. Daher wird er wohl verlängert werden müssen, es sei denn, die Behörde verzichtet darauf, weil das Verfahren sowieso kurz vor dem Abschluss steht. Dies steht im Ermessen der Einbürgerungsbehörde und der Ausländerbehörde.
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Gerdle
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Antwort #2 - 09.05.2004 um 10:48:31
 
Hallo Ramaol,

...ja ich denke auch das man sie automatisch verliert, aber muss man denn nicht erst vorweisen, dass man seine "alte" Staatsbürgerschaft verloren hat bevor man eine Einbürgerungszusicherung bekommt?
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Ralf
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Antwort #3 - 09.05.2004 um 11:01:47
 
Zitat:
aber muss man denn nicht erst vorweisen, dass man seine "alte" Staatsbürgerschaft verloren hat bevor man eine Einbürgerungszusicherung bekommt?

Hallo Gerdle!
Nein, denn in einem solchen Fall bekommt man ja gar keine Einbürgerungszusicherung. Die gibt es nur, wenn man zuerst einen Antrag auf Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit stellen muss.
Dies ist beim automatischen Verlust ja gerade nicht der Fall. Solche Einbürgerungsbewerber bekommen sofort ihre Einbürgerungsurkunde, gleichzeitig wird der ausländische Reisepass eingezogen, den schickt die Einbürgerungsbehörde dann unter Mitteilung des Sachverhalts und einer Kopie der Einbürgerungsurkunde an die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates, in einigen Fällen auch an das Bundesverwaltungsamt. Für den Eingebürgerten ist der Fall mit der Passabgabe erledigt.  Zwinkernd
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Gerdle
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Antwort #4 - 09.05.2004 um 18:40:57
 
Hallo Ramaol,

hoffentlich ist das hier bei uns in Baden-Württemberg auch so!?
Oder ist das Bundesweit geregelt?


Gerd.
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Antwort #5 - 09.05.2004 um 19:23:44
 
Hallo Gerdle!

Natürlich ist das überall gleich. Wer mit der Einbürgerung seine bisherige Staatsangehörigkeit automatisch, das heißt, kraft Gesetz (des betreffenden Staates) verliert, benötigt keine Einbürgerungszusicherung, weil er den Verlust bzw. die Entlassung aus der Staatsaangehörigkeit nicht selbst beantragen muss. Bei den allermeisten Staaten, von ein paar exotischen Ländern vielleicht einmal ausgenommen, ist den Einbürgerungsbehörden das jeweilige Verfahren bekannt.
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Gerdle
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Antwort #6 - 09.05.2004 um 19:42:35
 
Hallo Ramaol,

ok, bin ich beruhigt. Smiley

Wie verhält es sich denn wenn die Antragsstellerin arbeitslos ist oder Hausfrau?
Reicht es aus wenn ich ein Einkommen vorweisen kann?

Habe ein Formular unserer Behörde heruntergeladen wo unter anderem eben "Lohnabrechnungen, Arbeitsbescheinigung, Meldenachweise Sozialversicherung usw" stehen.
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Antwort #7 - 09.05.2004 um 20:59:31
 
Hallo Gerdle!

Bei Verheirateten reicht es grundsätzlich aus, wenn die Eheleute gemeinsam in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Wenn also ein Ehepartner genügend Einkommen für die Familie hat, kann der andere Ehepartner auch Hausmann/Hausfrau sein. Dabei spielt es auch keine Rolle, welcher von beiden Ehepartnern eingebürgert wird, oder, sofern beide Ausländer sind, ob beide eingebürgert werden wollen.

Im Bereich der Ermessenseinbürgerungen kann es jedoch ein Problem geben, wenn der Hausmann/die Hausfrau aufgrund einer früheren Tätigkeit noch Arbeitslosenhilfe bezieht.
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Antwort #8 - 10.05.2004 um 14:50:01
 
Hallo Ramaol,

vielen Dank für Deine Infos.

Wir lassen uns jetzt mal einen Antrag von unserer ABH zusenden,
dann schaun mer mal ob wir alles erfüllen können, bzw. ob meine Frau
sich dann einbürgern lassen möchte.

Gerd.
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Antwort #9 - 10.05.2004 um 18:04:59
 
Hallo Gerdle,

dann wünsch ich viel Erfolg. Wenn noch Fragen offen sind, hier ist die richtige Adresse  tippse

i4a is great sensationell
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