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Zusammenführung mit Vater (Gelesen: 2.063 mal)
schmulja
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zusammenführung mit Vater
07.05.2004 um 09:01:29
 
Hallo,

ich lebe seit elf Jahren in Deutschland, habe achtjährigen Sohn, arbeite Vollzeit. Ich habe unbefristeten AE, werde aber bald deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Die Frage: Ich möchte, dass mein Vater, der in ??? ??? Aserbadjan lebt, bei mir ist. Ist es möglich?

Vielen Dank im voraus,
Schmulja
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BjoernSt
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.05.2004 um 17:29:51
 
Da gibt es wohl nur die Möglichkeit, daß dein Vater sich in eine in Deutschland lebende Frau verliebt, und diese dann heiratet.
Dann kanner im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen.
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.05.2004 um 17:55:56
 
Zitat:
Die Frage: Ich möchte, dass mein Vater, der in ??? ??? Aserbadjan lebt, bei mir ist. Ist es möglich?


Nur mal der Vollständigkeit halber, sei die theoretische Möglichkeit/Rechtsgrundlage aufgezeit.

Der Nachzug sonstiger Familienangehöriger (also außer Ehegatte/Kinder) regelt sich nach
§ 22 AuslG
.

Danach müsste eine außergewöhnliche Härte vorliegen (beispielsweise schwere Behinderung/Erkrankung/Pflegebedürftigkeit und es gäbe niemanden im Heimatland, der sich um ihn kümmert), die nur dadurch vermieden/beseitigt werden könnte, dass er hier beim Sohn lebt. Erst bei Vorliegen einer solche außergew. Härte (=Tatbestandsvoraussetzung) würde sich das Ermessen überhaupt eröffnen. Dann wäre -wie in solchen Fällen meist- die Krankenversicherung sicher ein riesiges Problem.

Kommt in der Praxis extrem selten vor, dass solche Nachzugsanträge genehmigt werden.
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