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Heirat in Nigeria (Gelesen: 11.201 mal)
peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Nigeria>@Mick und @all
Antwort #15 - 08.05.2004 um 17:24:14
 
hallo zusammen,

da ihr mir offenbar nicht abnehmen wolltet hier der Lösungsweg für das Problem,alle die ihr fachkundig seit werdet erkennen können das dies ein machbarer weg ist

Zunächst Grundlage zur Erinerung : Der Mann lebt hier ohne je Asylbeantragt zu haben.

Stufe 1: Der Mann begibt sich zur nächsten Polizei und beantragt Asyl natürlich mit seinem richtigen Namen.Dabei kann er da er entweder gar keinen Pass dabei haben (wie üblich) .
Fazit: Das Asylverfahren wird eröffnet,er erhält eine Gestattung.

Stufe 2: 14 Tage später erklärt der Mann seinen Asylantrag zurückziehen zu wollen,selbst sich um reisedokumente zu kümmern und in sein heimatland zurückzukehren.
Fazit: Er erhält Reiseerlaubniss zus einer Botschat,die stellen ihm einen Pass oder Heimreisedokumnet aus die ALB wird ihm eine Grenzübertrittbescheinigung geben.

Stufe 3:Der Mann reist tatsächlich auf eigene Kosten freiwillig zurück.Dadurch wird er keine einreisesperre für DE erhalten,im Gegenteil er wird später ob der freiwilligen Rückreise und der Rücknahme des Asylantrages noch Vorteile haben wenn er wieder einreisen will.

So und nun Mick sag einach das dieser weg ein macvhbarer und legaler Weg ist ,,,,ich sagte ja schon du hast das "auch"richtig gesehen aber eben nur aus deiner Sicht..

Gruss peku
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 08.05.2004 um 18:15:14
 
Sowas nennt man schlichtweg

Asylmissbrauch
  Smiley  pol  :nono:

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Mick
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Antwort #17 - 08.05.2004 um 18:17:15
 
Zitat:
hallo zusammen,

da ihr mir offenbar nicht abnehmen wolltet hier der Lösungsweg für das Problem,alle die ihr fachkundig seit werdet erkennen können das dies ein machbarer weg ist

Zunächst Grundlage zur Erinerung : Der Mann lebt hier ohne je Asylbeantragt zu haben.

Stufe 1: Der Mann begibt sich zur nächsten Polizei und beantragt Asyl natürlich mit seinem richtigen Namen.Dabei kann er da er entweder gar keinen Pass dabei haben (wie üblich) .


Da sich ja alles legal abspielen soll, gehe ich davon aus, dass er auch die Wahrheit zu dem bisherigen illegalen Aufenthalt sagt, oder irre ich mich da? Mal zur Erinnerung: Wer jemanden verleitet oder unterstützt Falschangaben beim Bundesamt zwecks Erreichung der Anerkennung zu machen, kann gem. § 84 Abs. 1 AsylVfG mit Haft bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Es wäre auch Folgendes möglich:

Stufe 2:
Strafanzeige(n) durch die Polizei

Stufe 3:
Festnahme und Beantragung Haft zur Sicherung der Abschiebung durch die ABH. Ferner Ausweisungsverfügung, diese ggf. nach Abschluss Asylverfahren.

Stufe4:
Unfreiwillige Ausreise
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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peku
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Antwort #18 - 08.05.2004 um 19:34:21
 
hi Mick,

in der Praxis recht unwahrscheinlich deine Abstufung und das weist du doch auch selbst oder nicht??

Wer in DE erst mal das Zauberwort Asyl gesagt hat ist relativ sicher und kann auf dem Boden dieser "Sicherheit" alle anderen von mir aufgezeigten Wege gehen.

Allerdings nur mal zur Klarstellung auch ich halte das wie fons schreibt für "Asylmissbrauch" zumindest moralischen.

Wir können zwar alle das bestehende Recht nicht ändern aber wäre es bei einem Fall wie dem hier vorliegenden nicht viel einfacher den Mann ausreisen zu lassen ohne Einreisesperre selbst wenn er illegal hier war?????Wäre das nicht ehrlicher??
Gruss peku
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Mick
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Antwort #19 - 08.05.2004 um 19:42:24
 
Zitat:
Wir können zwar alle das bestehende Recht nicht ändern aber wäre es bei einem Fall wie dem hier vorliegenden nicht viel einfacher den Mann ausreisen zu lassen ohne Einreisesperre selbst wenn er illegal hier war?????Wäre das nicht ehrlicher??
Gruss peku


Ehrlicher? Einfacher wäre es. Aber sicherlich nicht gerecht. Der Pole auf der Baustelle, der versucht seine Familie über Wasser zu halten, wird ausgewiesen (ja, jetzt nicht mehr), der Betroffene hier aber nicht? Für vorsätzlichen längeren illegalen Aufenthalt?

Und noch mal zu Praxis: Wenn der Betroffene die Wahrheit bei der Polizei sagt, also den mehrmonatigen illegalen Aufenthalt einräumt, ist meine Abstufung wahrscheinlicher als Deine. Aber ich bin nicht davon ausgegangen, dass Du Deine Theorie mit wahrheitsgemäßen Angaben bei der Asylantragstellung verbunden hast. Insofern warst Du näher an der Praxis.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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peku
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Antwort #20 - 08.05.2004 um 19:57:04
 
Hi mick,

dein Beispielpole hat doch dann bestimmt ilegal gearbeite????Unser Beispiel Nigerianer aber nicht...

Bei Schwarzarbeit geht mir ungefähr so der Hut hoch wie dir bei ilegalen weil schwarzarbeiter unsere Stundenlöhne mit dahin gebracht haben wo sie sind!!!!

Im ergebniss der Beispielsache hast du Recht im Verhälntniss wäre es sicher ungerecht.Und du hast Recht ich ging nicht davon aus das der Nigerianer alles von sich aus sagen muss DENN er würde ja den Asylantrag bezw. das Verfahren beenden unmittelbar nachdem ihm der Aufenthalt zu dessen Durchführung gestattet wurde..evnetuell noch bevor ein Entscheider Zeit hätte sich ihn anzuhören??

Egal wie es auch sei lassen wir es dabei in der Praxis ist
es machbar und hätte den gleichen Sinn erreicht wie andere Wege:Der Ilegale ist kein Ilegaler mehr und reist freiwillig aus.Zudem sind dem staat Kosten erspart denn es muss keine Abschiebung usw.+ ggf. Haftkosten bezahlt werden.


Gruss peku


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zainab
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 17.05.2004 um 12:32:19
 
Hallo Rosa,

als ich déine Geschichte gelesen habe, kam es mir fast so vor als würde ich meine eigene lesen. Mein Mann und ich standen damals nämlich vor genau dem gleichen Problem. Er illegal in Deutschland ohne Aussicht auf irgendeine positive Wendung. Wir sind damals folgenden Weg gegangen:

Er ist zur nächsten Ausländerbehörde gegangen und hat sich eine Grenzübertrittsbescheinigung geben lassen. Damit konnte er dann nach Nigeria ausreisen.
Dann ist er nach Nigeria gefahren und hat von dort aus einen Einreiseantrag gestellt.

Das ganze hat sich wirklich sehr schwierig gestaltet, weil die Leute bei der Deutschen in Lagos zum Teil ziemlich schewer zu handhaben sind.

Von einer Heirat in Nigeria würde ich kategorisch abraten. Da erstens das Problem mit der LEgalisierung der Urkunden besteht. Zum anderen müsst ihr dann ja so ein "Interview" über euch ergehen lassen. So richtig a l a "green card".

MEin schatz war insgesamt etwa ein halbes Jhar in Nigeria .
Geheiratet haben wir dann in Dänemark in Tondern. Dort brauchten wir nur eine deutsche Meldebescheinigung und unsere Pässe bzw. Ausweise. Und mit einer eventuellen Legalisisierung hatten wir auch keine Probleme, da wir dort eine internationale Heiratsurkunde bekommen haben.

Ich kann die nur sagen, sei dir wirklich sicher, ob du ihn wirklich liebst. Wenn ja, dann steht das gemeinsam durch, egal wie lange es dauert und egal egal welche Schwierigkeiten dich erwarten.

LG

Zainab
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #22 - 17.05.2004 um 12:58:37
 
Hallo Zainab,

mit welchem Aufenthaltsstatus habt Ihr denn in Dänemark geheiratet? Hatte Dein Mann dafür ein Visum oder war das in einer Zeit, als man dort noch kein Visum brauchte?

Interessiert mich deshalb, weil ich natürlich auch Leute kenne, die noch heiraten wollen. Ich rate denen aber nach meinem Kenntnisstand immer dazu in Nigeria zu heiraten (obwohl ich das hier auch mit den Problemen bei der Legalisation der Heiratsurkunde gelesen habe).

Würde es in diesem Fall nicht mehr Sinn machen (wenn man nicht in Nigeria heiraten will), von dort aus ein Visum zur Eheschließung zu beantragen und dann damit in Deutschland zu heiraten?

Bin etwas verwirrt  ???.
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zainab
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 17.05.2004 um 18:08:21
 
Mein Mann hatte damals eine Aufenthaltsbewilligung, da er hier studiert. Zur damaligen Zeit brauchte man noch ein Visum, um nach Dänemark zu gelangen, welches  er auch ohne Probleme bekommen hat.
Daher war es für uns naheliegend in Dänemark zu heiraten. Der besondere Reiz für uns bestand darin, dass man weder Ehefähigkeitszeugnis noch Geburtsurkunde benötigte, um zu heiraten.

Wir haben im übrigen nicht geheiratet wegen der Papiere, sondern ausschließlich weil wir es gerne wollten. Denn er hatte aufgrund seines Studiums ja bereits einen Aufenthaltstitel.

LG Zainab
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 18.05.2004 um 10:27:39
 
ich kenne bisher kein paar, welches ohne trennung eine heirat "überstanden" hat...trennung aber bzgl. visumbeschaffung und wenn die heirat selbst nicht in deutschland statt fand. damit muss man immer rechnen...bei uns hat die beschaffung der papiere, deren überprüfung und legalisierung insgesamt ein jahr gedauert. und nach unserer hochzeit wird das ganze noch lange nicht beendet sein. aber immerhin ist man sich doch der liebe sicher und weiß wofür man so lange kämpft, wofür man telefongespräche in drei sprachen bruchstückhaft führt und wofür man sich mit den ämtern "rumschlägt"...ich behaupte, jeder weiß vorher, wie schwer es werden wird und lässt man sich darauf ein, sollte der partner es auch wert sein so für ihn zu kämpfen.

auf kurz oder lang wird es dann einen weg geben!!!
aber eben nie ohne probleme, nie ohne rückschläge! leider ist das die realität.

gruß und viel glück feffi.
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