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Heirat in Nigeria (Gelesen: 11.200 mal)
Rosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Nigeria
06.05.2004 um 12:46:57
 
Hallo,
Habe eine dringende Frage an Euch. Auch wenn das Thema vielleicht an anderer Stelle schon ähnlich aufgetaucht ist, habe ich für mich keine wirklichen Antworten gefunden.
Möchte meinen Liebsten - papierlos , also ohne jeden Aufenthaltsstatus – sobald wie möglich heiraten (wir lieben uns!!), um mit ihm eine gemeinsame Zukunft planen zu können. Mit seinem jetzigen illegalen Status sehen wir für eine glückliche Beziehung wenig Chancen. Allerdings sehe ich mit der Entscheidung zu heiraten eine Lawine von Schwierigkeiten auf mich/uns zukommen. Wirklich Sorge macht mir die Aussicht auf eine Trennungszeit (für das Visum f. Familienzusammenführung nach der Heirat) von mehreren Monaten bis zu einem Jahr oder sogar länger (??), seufz:(
Erstmal ein paar Details: mein Freund kommt aus Nigeria und ist hier ohne jeden Status/Visum, ohne Asyl beantragt zu haben und ohne in irgendeiner Weise auffällig geworden zu sein. Wir hatten vor, im Sommer in Lagos/Nigeria zu heiraten, zögern jetzt aber, da wir von diesen immens langen Bearbeitungszeiten für das Visum für Familienzusammenführung erfahren haben.
Meine Fragen:
-      gibt es Möglichkeiten, die Bearbeitungszeit für das Visum (Konsulat/Ausländerbehörde) zu beschleunigen?
-      Gibt es vielleicht noch eine andere für uns günstigere Möglichkeit: z.B. in Schweden zu heiraten, oder muss er dann trotzdem für das Visum zurück nach Nigeria?
Hoffe, ihr könnt mir ein paar wertvolle Tipps gebenJ Danke, Rosa
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Muyiwa
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Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.05.2004 um 12:57:01
 
In Schweden könnte Ihr ohne Papiere auf keinen Fall heiraten. Dort wurden Anfang Februar 2004 irgendwelche Bestimmungen geändert (weiß nicht genau welche), die es ohne gültiges Visum nicht mehr erlauben.

Euch wird gar nichts anderes übrig bleiben, als in Nigeria zu heiraten.

Evtl. könnte eine Vorabzustimmung der für Deinen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde das ganze beschleunigen. Aber eine Trennung ist unvermeidlich (leider).

Ich bin allerdings kein Experte, sondern spreche von persönlichen Erfahrungen.
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.05.2004 um 13:01:50
 
Hallo Rosa,

habe ich das richtig verstanden: dein Freund ist illegal hier?

Wie denkst du könnte er aus D ausreisen (im Sommer?) ohne aufgegriffen zu werden?  ???

Trin

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Verlieren kann man immer.&&Aber wer nicht kämpft hat bereits verloren.
 
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 06.05.2004 um 14:16:52
 
Das frage ich mich allerdings auch, wie willst Du denn
mit Deinem Freund nach Nigeria reisen wenn er keine
Papiere hat?? Und selbst wenn er einen Pass haette,
wird er doch spaetestens bei der Ausreise am Flughafen
einige Fragen benatworten muessen.
Denke Du stellst Dir das Ganze ein bisschen sehr
einfach vor!!!
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Rosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.05.2004 um 14:58:40
 
Er hat einen Pass, nur eben kein gültiges Visum. Sein Visum für ein anderes Schengenland ist abgelaufen. - Bei einer Einreise nach Nigeria dürfte das Visum doch uninteressant sein, oder?? Immerhin reist er als Nigerianer freiwillig in sein Land aus. - Ich dachte, da liegt nicht das Problem.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 06.05.2004 um 15:10:56
 
Ach so, einen Pass hat er also, trotzdem bleibt noch der
illegale Aufenthalt in Deutschland und da handelt es sich vermutlich nicht nur um ein paar Tage.
Wird nicht einfach Rosa!!
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #6 - 06.05.2004 um 17:39:58
 
Hallo Rosa,

wenn er keinen Aufenthaltstitel besitzt, dann wird spätestens bei der Ausreisekontrolle durch den BGS festgestellt werden, dass er sich zuvor unerlaubt in D. aufgehalten hat. Desgleichen dürfte für eine Ausreise aus einem anderen Schegenland gelten. Um den Karren jetzt noch aus dem Dreck zu ziehen gäbe es wohl verschiedene Möglichkeiten. Die sauberste wäre m.E., sich bei der Ausländerbehörde zu melden, gleich ein Flugticket nach Nigeria mitbringen und die freiwillige Ausreise anbieten. Um eine Strafe wird er allerdings wohl nicht herumkommen. Die Höhe einer solchen Strafe dürfte wohl auch an der Dauer des illegalen Aufenthaltes gemessen werden.

Wenn er erst mal wieder in Nigeria ist, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
  • 1. Visum zur Eheschließung in D.
  • 2. In Nigeria heiraten und ein Visum zur Familienzusammenführung

Doc  8)
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.05.2004 um 18:40:31
 
hallo,
die antwort von doc ist wohl die rechtlich richtige.

Ich würde dir jedoch dazu raten wollen nicht unbedingt diesen Weg der "vollen Offenbarung" zu gehen sondern so eine nenn es mal abgeschwächte Art.Im ergebniss wird es bei dem weg an den ich denke jedoch auch auf eine freiwillige Ausreise aus DE bezw.Schengenland rauslaufen jedoch ohne dass zuvor eine Strafverfahren nötig sein wird.

Ausserdem gebe ich zu bedenken das eine Heirat in WAN äusserst ungünstig ist da die Urkunden von dort nicht so ohne weiteres anerkannt werden und regelmässig vel Stress mit sich führen.Es wäre besser in einem land zu heiraten das dem Abkommen über die aostille beigetreten ist..
Wo wollt ihr denn in Nigeria heiraten ,gut wäre Ikeja(lagos) da diese Urkunden recht schnell von der Botschaft beurteiklt werden können.(wens wirklich nur in Nigeria gehen sollte....)Abraten würde ich vor allem was mit Benin City zu tun hat da bei der Botschaft die einschätzung ist alles was mit benin zu tun hat ist kriminell und soll sorgsamst geprüft werden

gruss peku
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Mick
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Antwort #8 - 06.05.2004 um 19:15:01
 
Zitat:
hallo,
die antwort von doc ist wohl die rechtlich richtige.

Ich würde dir jedoch dazu raten wollen nicht unbedingt diesen Weg der "vollen Offenbarung" zu gehen sondern so eine nenn es mal abgeschwächte Art.Im ergebniss wird es bei dem weg an den ich denke jedoch auch auf eine freiwillige Ausreise aus DE bezw.Schengenland rauslaufen jedoch ohne dass zuvor eine Strafverfahren nötig sein wird.

Ausserdem gebe ich zu bedenken das eine Heirat in WAN äusserst ungünstig ist da die Urkunden von dort nicht so ohne weiteres anerkannt werden und regelmässig vel Stress mit sich führen.Es wäre besser in einem land zu heiraten das dem Abkommen über die aostille beigetreten ist..
Wo wollt ihr denn in Nigeria heiraten ,gut wäre Ikeja(lagos) da diese Urkunden recht schnell von der Botschaft beurteiklt werden können.(wens wirklich nur in Nigeria gehen sollte....)Abraten würde ich vor allem was mit Benin City zu tun hat da bei der Botschaft die einschätzung ist alles was mit benin zu tun hat ist kriminell und soll sorgsamst geprüft werden

gruss peku



Aber nicht vergessen, Nigeria gehört ebenfalls zu den Staaten deren Urkunden nicht mehr legalisiert werden. Ggf. kommt es auch hier zu einer aufwändigen Prüfung. Siehe Page des
Auswärtigen Amtes


Und - wollen wir mal kein Läppken drum machen: Der Freund muss damit rechnen, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen zu werden. Die Absicht der Eheschließung bietet keinen Ausweisungsschutz. Die Befristung der Wirkung der Abschiebung könnte dann nach der Eheschließung ggf. auf "sofort" erfolgen, liegt aber bei der ABH.
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Antwort #9 - 07.05.2004 um 16:45:13
 
hallo mick,

natürlich habe ich mit folgendem satz
Ausserdem gebe ich zu bedenken das eine Heirat in WAN äusserst ungünstig ist da die Urkunden von dort nicht so ohne weiteres anerkannt werden und regelmässig vel Stress mit sich führen.

darauf hinwesien wollen das in nigeria keine Doks mehr legalisiert werden.

Da der Mann jedoch bislang Ilegal in Deutschland ist (also niemals Asyl beantragt hatte)sehe ich durchaus gute Chancen das er ohne Ausweisung,Abschiebung oder ähnliches die Sache handeln kann auf rechtlich legalem Weg wenn er es von Anfang an jetzt richtig anpackt.
Ich denke du esit diesen weg so gut wie ich ...
Nun denn mal sehen ob der Betreffende ihnauch wissen will

grusss peku
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Antwort #10 - 07.05.2004 um 18:48:23
 
Zitat:
Da der Mann jedoch bislang Ilegal in Deutschland ist (also niemals Asyl beantragt hatte)


Sorry, aber den Zusammenhang verstehe ich nicht. Ein Asylbewerber ist deutlich legaler in Deutschland, als derjenige, von dem hier gesprochen wird.

Und aus der Praxis: Derjenige der illegal einreist und dann irgendwann auffällt, wird eher ausgewiesen als der Asylbewerber, der nach Abschluss des Verfahrens untertaucht und dann irgendwann angetroffen wird.
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Antwort #11 - 07.05.2004 um 19:22:35
 
Hallo mick,

da wir hier von Praxis sprechen hast du aus deiner Sicht als ALB Mitarbeiter natürlich Recht(aufgrund deines Beurteilungsrahmens der sich aus deinen Vorschriften ergibt)
Allerdings habe auch ich aus meiner Sicht des (rechtlich)möglichen hier Recht wobei ich mir sicher bin.
Ich kann dem Betreffenden der noch kein Asylbewerber war einen Weg aufzeigen ohne Einreisperre und legal Deutschland zu verlassen ...absolut sicher und legal...

Gruss peku
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Antwort #12 - 07.05.2004 um 19:55:53
 
Zitat:
Hallo mick,

da wir hier von Praxis sprechen hast du aus deiner Sicht als ALB Mitarbeiter natürlich Recht(aufgrund deines Beurteilungsrahmens der sich aus deinen Vorschriften ergibt)
Allerdings habe auch ich aus meiner Sicht des (rechtlich)möglichen hier Recht wobei ich mir sicher bin.
Ich kann dem Betreffenden der noch kein Asylbewerber war einen Weg aufzeigen ohne Einreisperre und legal Deutschland zu verlassen ...absolut sicher und legal...

Gruss peku



Hi Peku,
das habe ich ja auch nicht bezweifeln wollen. Klar, wenn jemand heimlich ausreist, wie auch immer, wird er auch nicht ausgewiesen.
Ich sehe auch gerade, dass ich Deine Bemerkung zum Asyl genau falsch herum verstanden habe, sorry Zwinkernd Ich hatte das Wort "Illegal" als "legal" gelesen.
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Antwort #13 - 08.05.2004 um 15:05:15
 
hallo mick,

eine heimliche Ausreise wäre doch aber ilegal...(denke ich zumindest) nein nein ich meinte einen völlig legalen und mit unseren detschen Vorschriften abgedeckten Weg dem mann zu ermöglichen legal auszureisen OHNE eine Einreisesperre zu bekommen..
gruss peku
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Antwort #14 - 08.05.2004 um 15:39:39
 
Zitat:
.... zu ermöglichen legal auszureisen OHNE eine Einreisesperre zu bekommen..

Den Begriff bzw. Tatbestand der legalen oder illegalen Ausreise gibt es eigentlich nicht. Es geht wohl darum, ob bei der Ausreise der bisher unerlaubte Aufenthalt festgestellt wird und ob/wie dies dann sanktioniert wird. Und da besteht eben die Unklarheit, ob eine Ausweisung erfolgt und damit die Einreisesperre entsteht.
Den Bedenken von Mick schließe ich mich an: dass solche Fälle eher FÜR eine Ausweisung sprechen, als z.B. bei einem abgelehnten unter- und wieder aufgetauchten Asylbewerber.
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