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HILFE - Verpflichtungserklärung (Gelesen: 13.209 mal)
carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 06.05.2004 um 20:46:46
 
HOLA EL HARTMUT,

sorry, das war nicht böse gemeint. solte nur aufzeigen, dass es auch andere Anbieter als den ADAC -den die ABH ja gern empfiehlt- gibt. Ich hatt mich seinerzeit mal intensiv damit beschäftigt  und daher der TIPP.

@Nicator:
Also die dt Botschaft in Kiev verlangt den eintrag in der VE nicht unbedingt.

aber die dt Botschaft in Minst verlangt da und eine Kopie der Police muss sogar dort bleiben.

buenas noche Amigos
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Gruß &&CarlosCB
 
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 07.05.2004 um 08:25:51
 
Hallo Ihrs,

@ Carlos: danke für den Tipp, darf ich da auch später evtl. mal drauf zurückkommen?  Augenrollen

Sodele, mein Schatzi hat die Versicherung eingezahlt, ist dann halt nochmal angestanden, aber was macht man nicht alles  grin
Und nächste Woche bekommt er hoffentlich das Visum, zumal er ja (wie nennt man das so schön)      "
Vertrauensschutz bei regelgerechter Rückkehr nach einem Besuchsaufenthalt in EU/EWR-Ländern" genießt.

Wie gesagt: im Prinzip ist das nicht schlimm wegen der KV (eigentlich ja ganz gut wenn ich mir die Horrorgeschichte mit dem kubanischen Gast von Hartmut durchlese), nur hat es mich halt geärgert, dass mal so und mal so verfahren wird, ohne das man das an der Infotafel der Deutschen Botschaft gehängt hat, so sind nach Aussage von meinem Liebsten nicht wenig Leute wieder weggeschickt worden, weil sie es einfach nicht anders kannten, na ja.....aber okay.....

Ja und außerdem hat mich gestern noch mein Chef geärgert und mein Autohaus wollte wieder bei mir abkassieren  grin  grin..da war ich sowieso leicht "angefressen"...  grin

Danke für eure geduldigen Antworten  :happy:

Liebe Grüßle und schönen Tag wünsch ich euch!

Trin
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BjoernSt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 07.05.2004 um 10:49:54
 
ich kenne das Problem mit den Versicherungen vom deutschen Konsulat in der Ukraine her, und dort ist es so, daß sich rund um das Konsurargebäude einige Versicherer angesiedelt haben, die Auslandskrankenversicherungen verkaufen. Diese werden vom Konsulat auch anerkannt.

Da könnte ich mir vorstellen, daß die auch in anderen Ländern so ist, soll er sich doch einfach mal erkundigen, und vor Ort eine Versicherung abschließen. Geht doch schneller, als wenn erst in deutschland eine Versicherung abgeschlossen wird.
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 07.05.2004 um 11:29:30
 
lachen lachen

ja ja, die Vertreter surren auch in Belgrad herum und sind auch von der Botschaft "anerkannt"....

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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 07.05.2004 um 11:32:46
 
ach ja noch was:

man muß noch nicht mal zur Versicherung hin, die machen das "vor Ort" per Aktentasche, während die Leute in der Schlange stehen und warten, na das ist doch ein Service ...  grin
Komischerweise gabs die nur noch nicht als mein Verlobter diese Police noch nicht brauchte und jetzt werden die wartenden Menschen schon fast belästigt, die Vertreter sind nun massenweise anwesend...komisch...komisch  Lippen versiegelt
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Hartmut_Krentz
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Antwort #20 - 07.05.2004 um 14:14:37
 
Also bevor jemand auf falsche Gedanken kommt,

ich habe die Vertreter nicht dorthin geschickt GRINS.


Gruesse an Alle

Hartmut
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Trinnity
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Antwort #21 - 07.05.2004 um 15:17:58
 
Ja wer war' s dann????   grin

Die "Übeltäter" bitte vortreten, ich lasse nicht locker und schicke meine Belgrader Spione jeden Tag aus  ROFL lachen lachen

Und wenn ich dann erfahre, wegen wem mein Schatzi wegen dem nochmaligen Anstehen bei der Dt. Botschaft ne Erkältung bekommen hat..o je  oje... lachen  lachen
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Anjalein
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Antwort #22 - 07.05.2004 um 17:56:28
 
Zur Info: bislang war das Vorlegen einer KV in der Tat und vollkommen im Einklang mit der GKI (Gemeinsame komsularische Instruktion) Ermessensache (hat nicht unbedingt was mit "nicht ganz aufmerksam arbeiten" zu tun, nix für ungut).

Per Entscheidung des Rates (2004/17/EG) vom 22.12.2003, veröffentlicht im Amtsblatt L/579 der Europäischen Union am 09.01.2004, gilt ab 1.6.04:
eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckungssumme 30.000 Euro) ist die grundsätzliche Voraussetzung zur Visumerteilung und muss bei Antragstellung vorgelegt werden.
Nachzulesen hier:  www.europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_005/l_00520040109de00790080.pdf

Gruß
Anja
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 07.05.2004 um 19:37:25
 
Eine KV für einen ausländischen Gast macht schon Sinn. Denn die Kosten für eine Krankheit (Krankenhausaufenthalt, Operation) können sehr schnell ansteigen. Ohne diesen Schútz wird man dann in Regress genommen.

Ich habe gute Erfahrungen mit der Klemmer-Assekuranz gemacht. Dann habe ich die Verpflichtungserklärung und die KV an meine Freundin (Russin) geschickt und sie bekam immer ein Visum.

Joemi
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 24.05.2004 um 10:28:58
 
Hallöchen,

sodele, habe mich beim Auswärtigen Amt erkundigt:

Es gibt eine Vereinbarung der Schengener Staaten, dass:

1) bei Beantragung eines Besuchsvisum mit mehrmaliger Einreise eine KV ab 01.05.2004 obligatorisch ist   

2) bei Beantragung eines Besuchsvisums mit einmaliger Einreise eine KV ab 01.06.2004 obligatorisch ist.

Das wollte ich eigentlich wissen, jetzt habe ich die Info von "höchster Stelle"  grin

P.S. Mein Schatzi ist übrigens seit gestern da...   Kuss Smiley


Grüßle,
Trin
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #25 - 24.05.2004 um 11:37:27
 
Hallo Trinnity,

jetzt haben wir es ja sozusagen hochoffiziell.

Ist ja auch verstaendlich und folgerichtig, denn ich kann mir sehr gut vorstellen, dass so manche(r) mit der Zahlung von Krankheitskosten die sich aus der VE
ergaben etwas ueberfordert war.
Mit einer Versicherung im Ruecken ist das alles ein
bisschen sicherer.

Gruesse
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