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HILFE - Verpflichtungserklärung (Gelesen: 12.416 mal)
Trinnity
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06.05.2004 um 12:25:20
 
Hallo,

habe gerade einen verzweifelten Anruf von meinem Verlobten bekommen:

Er ist mit ner Verpflichtungserklärung von mir zur Deutschen Botschaft und wollte ordnungsgemäß einen Antrag auf Besuchsvisum stellen.

Jetzt ist er zurückgewiesen worden mit der Begründung er bräuchte,

- entweder eine Police über Auslandskrankenversicherung

- oder einen speziellen Eintrag auf der VE, dass ich sämtliche anfallende Kosten im Krankheitsfall übernehme.

Er war bis jetzt schon zweimal hier, nie wurde danach gefragt und jetzt auf einmal das!?

Frage: In der VE steht doch explizit drin, dass ich alle Kosten übernehme, oder muß tatsächlich näher auf den Versicherungsschutz (bei "Bemerkungen ) eingegangen werden?

Bei der Deutschen Botschaft in Belgrad sagte man ihm, dass das eine Neuerung ab 01.05.2004 sei  ??? ???
Stimmt das ????

Was kann man da tun?
Neue Verpflichtungserklärung mit der Bemerkung über den KV-Schutz drauf?
Für die überteuerte Police in Belgrad zahlen?

Sorry bin gerade durch den Wind und "natürlich" bekomme ich bei der AB niemanden ans Telefon  Ärgerlich

Danke im voraus!
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Hartmut_Krentz
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Antwort #1 - 06.05.2004 um 12:31:50
 
War meines Wissens immer so. Recht preisguenstige
Policen gibt es beim ADAC dort abschliessen und Kopie
nach Belgrad faxen.


Gruesse

Hartmut
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.05.2004 um 12:44:02
 
Hallo Hartmut,

danke für deine Antwort.

Aber wenn es schon immer  so war, warum hat er dann die ersten zwei Male das Besuchsvisum ohne die Police bekommen?
Ich meine hätte ich  gewußt,dass das benötigt wird hätte ich ihm eine mitgeschickt, so ist er unnötig stundenlang angestanden bei dickstem Regen und dann zurückgewiesen worden  Griesgrämig Griesgrämig, jetzt muß er erneut stundenlang anstehen.

Aber nochmal: im §84 AuslG steht doch ... und der Versorgung im Krankheitsfalle ....
Und die Verpflichtungserklärung beruht doch mitunter auf diesen Paragraphen.

Das hat bis jetzt immer ausgereicht, und warum jetzt auf einmal nicht?
Warum wird das mal so - mal so gehandhabt?

Sorry , ist ja keine große Sache, nur sollte man doch nach einheitlicher Richtlinie verfahren, oder?

Danke fürs Zuhören  grin grin

Grüßle,
Trin
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Hartmut_Krentz
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Antwort #3 - 06.05.2004 um 12:58:17
 
Hallo Trinnity,

also Jugoslawien weiss ich nicht, aber fuer andere
Visumspflichtige Laender war es so und die Policen
sollten auch eine bestimmte Mindestdeckung haben
so war es zumindest bei mir.
Auch wenn Du Dich mit der Unterschrift unter die VE
verpflichtest alle Kosten zu uebernehmen was passiert
wenn Dein Verlobter wirklich ernsthalft karank wird und Rechnungen von Tausenden von Euro auflaufen wie
willst Du die bezahlen???  Mit einer KV ist es natuelich
sicherer.

Das Anstehen bei der Botschaft mein Gott umbringen
wird es ihn nicht oder????
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.05.2004 um 13:11:50
 
Da hast du Recht Hartmut ...

Aber wie gesagt, ich habe nicht die Tatsache der KV in Frage gestellt sondern nur die verschiedene Handhabung und warum er das bis jetzt nicht vorweisen mußte, sprich  die vorherigen Sachbearbeiter haben ein wenig sagen wir's mal so... ein Auge zugedrückt, nicht ganz aufmerksam gearbeitet  Lippen versiegelt

Und umbringen wird es ihn nicht, da haben die da unten noch ganz andere Sachen mitgemacht, da ist das Anstehen  das geringste Problem  Lippen versiegelt

Auf jeden Fall danke für deine schnellen Antworten, dafür "mußte" ich bei dir nen  Smiley-Smiley anklicken  :happy:

Grüßle,
Trin
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carlosCB
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Antwort #5 - 06.05.2004 um 13:26:44
 
Hi,

es gibt viel günstigere Versicherungen dür diesen Fall, als beim ADAC. Schick mir ne Mail dann gebe ich dir den Link (will ja hier keine Werbung machen) .
Aber ich kenne es auch nicht anders, als dass es in der VE mit eingetagen werden muss und dass eine Kopie der Police bei der botschaft vorgelegt werden muss.
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Gruß &&CarlosCB
 
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Hartmut_Krentz
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Antwort #6 - 06.05.2004 um 13:32:20
 
Hallo Carlos,

es liegt mir fern fuer den ADAC Werbung zu machen
aber guenstig ist immer auch zwangslauefig gut und sie braucht diese Versicherung ja nicht nur fuers Visum
sondern es koennte ja wirklich mal etwas passieren.
Wie hat meine alterweise Mutter immer gesagt:
Das Billige kommt am Ende oft teurer.

Dies nur so am Rande


Saludos

Hartmut
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Nicator
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Antwort #7 - 06.05.2004 um 13:49:24
 
Zitat:
Hi,

es gibt viel günstigere Versicherungen dür diesen Fall, als beim ADAC. Schick mir ne Mail dann gebe ich dir den Link (will ja hier keine Werbung machen) .
Aber ich kenne es auch nicht anders, als dass es in der VE mit eingetagen werden muss und dass eine Kopie der Police bei der botschaft vorgelegt werden muss.


In fast 100 % der Fälle in denen hier bei uns eine VE abgegeben wird, tragen wir auf der Rückseite nicht ein, dass eine Police vorgelegen hat.
Im Gegenteil, "der Standarttext" lautet: "Es lagen keine Nachweise über den Versicherungsschutz vor".
Es ist mir bisher noch nicht zu Ohren gekommen, dass es deshalb zur Nichterteilung eines Visums gekommen ist.
Grüsse!!!

Nicator

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Hartmut_Krentz
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Antwort #8 - 06.05.2004 um 14:12:56
 
Hallo Nicator,

z.B. die Deutsche Botschaft in Havanna erteilt trotz
VE bei nicht vorliegendem Versicherungsschutz kein
Visum.


Gruesse

hartmut
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Nicator
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Antwort #9 - 06.05.2004 um 14:17:05
 
Zitat:
Hallo Nicator,

z.B. die Deutsche Botschaft in Havanna erteilt trotz
VE bei nicht vorliegendem Versicherungsschutz kein
Visum.


Gruesse

hartmut


Hallo Hartmut!

Interessant, vielleicht sollte man den Leuten dann allgemein immer dazu raten, bei Abgabe der VE Versicherungsnachweise vorzulegen, um das dann auf der VE entsprechend zu vermerken.
Werde das hier mal ansprechen!
Grüsse

Nicator
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Hartmut_Krentz
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Antwort #10 - 06.05.2004 um 14:23:32
 
Erscheint mir auch logisch.
kenne einen Fall von einem Kubaner der vor Jahren
mit einem Touristenvisum einreiste ohne die
versicherung, das Dumme war der gute Mann  hatte
Diabetes dann kamen Herzprobleme dazu, Intensivstation etc. Die Hoehe der rechnung kannst Du Dir ja vorstellen und die Deutsche die die VE unterschrieben hat stottert heute noch die Rechnung
ab und wenn sie dazu nicht in der Lage ist dann
zahlt es die Allgemeinheit oder????


Gruesse

Hartmut
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Nicator
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Antwort #11 - 06.05.2004 um 15:18:48
 
Zitat:
Erscheint mir auch logisch.
kenne einen Fall von einem Kubaner der vor Jahren
mit einem Touristenvisum einreiste ohne die
versicherung, das Dumme war der gute Mann  hatte
Diabetes dann kamen Herzprobleme dazu, Intensivstation etc. Die Hoehe der rechnung kannst Du Dir ja vorstellen und die Deutsche die die VE unterschrieben hat stottert heute noch die Rechnung
ab und wenn sie dazu nicht in der Lage ist dann
zahlt es die Allgemeinheit, oder ????

Klar, grundsätzlich ist das auf jeden Fall absolut logisch! Nur bisher haben wir den Leuten halt immer einfach mitgeteilt (wenn sie bei Abgabe der VE keine entsprechenden Nachweise dabei hatten), dass die Sache mit der Krankenversicherung spätestens zum Termin der Vorsprache bei der Botschaft oder dem Konsulat geklärt sein muss.
Ich denke auch, dass es ausreichend sein dürfte, wenn der entsprechende Versicherungsschutz bei Beantragung des Visunms vorgelegt wird, obwohl auf der eigentlichen VE vermerkt ist, dass Nachweise bei Abgabe dieser nicht vorgelegen haben.
Wie bereits oben erwähnt: Mit diesem Vermerk trotz allem keine "negativen Erfahrungen".

Grüsse!!!


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Andreas78
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Antwort #12 - 06.05.2004 um 16:05:45
 
Zitat:
der gute Mann  hatte
Diabetes dann kamen Herzprobleme dazu, Intensivstation etc.

In so einem Fall nützen die üblichen Besucherkrankenversicherungen (z.B. ADAC) leider gar nichts. Die decken normalerweise nicht die Risiken einer (bekannten) Vorerkrankung.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #13 - 06.05.2004 um 16:21:11
 
Im Prinzip hast Du recht, das faengt dann der Streit
um das "Kleingedruckte" an. Inwieweit bestand zwischen der Diabetes und den Herzproblemen ein
kausaler Zusammenhang??
Habe aber auch Faelle erlebt in denen Versicherungen
auch bei offentsichtlichen Vorerkrankungen gezahlt
haben, zweimal sogar bei Alkoholismus kommt da wohl
auf den Einzelfall und auf die versicherung an.
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Antwort #14 - 06.05.2004 um 18:25:10
 
Hallo Leute,

mit den Verpflichtungserklärungen ist das so eine Sache. Das Auswärtige Amt ist da gegenüber den Botschaften und/oder konsularischen Vertretungen weisungsbefugt. Und wenn das Auswärtige Amt von der Bundesregierung zu hören bekommt, dass es vermehrt zu Kosten kommt, die dann nicht gedeckt sind, und der Schaden aus der Staatskasse ausgeglichen werden muss, dann besteht Handlungsbedarf. Also wird einfach mal eben verfügt, dass ohne die entsprechende Bonität oder entsprechender Versicherungen eben keine Visa mehr erteilt werden. Ist doch ganz einfach.

Doc  Augenrollen


BTW: Die Zeit des "in dubio pro libertate" ist schon lange vorbei. Leider lag es auch wieder daran, dass solche Weisungen überstrapaziert worden waren. Daher ist auch das sogenannte "Carnet de touriste" für sich allein nicht mehr ausreichend, die VE zu ersetzen/ergänzen, was früher mal möglich war.
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