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Selbständige Beschäftigung (Gelesen: 2.162 mal)
Sascha
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Selbständige Beschäftigung
06.05.2004 um 11:43:47
 
Hallo!

Ich wollte erst DANKE an alle sagen, die in dieses Forum mitmachen!. [beifall=beifall.gif]es ist wirklich sehr Toll was ihr hier macht. Sehr Informativ!

Und jetzt meine kurze Frage - wie sieht es mit Selbstängigkeit oder Existenzgründung für nicht EU Bürger in DE?..
Wieder "Öffentliche Interesse"? ??? Wie stehen die Chancen?

Für eure Antworten vielen Dank im Voraus,

Grüßle

Sascha
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Corsa
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Selbständige Beschäftigung
Antwort #1 - 06.05.2004 um 12:32:51
 
Hallo Sascha,

kurze Frage-kurze Antwort:
Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern können eine selbständige Erwerbstätigkeit wie bisher in der Regel nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ausüben.
Ausnahmen von der Regel: Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, deutsch verheiratete Ausländer, Ausländer aus Staaten, mit denen ein entsprechendes Europa-Abkommen besteht.

Gruß
Corsa
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Nicator
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ABH-Mitarb.: Asyl,allg.
Ausländerrecht, Einbürger.


Beiträge: 95
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Selbständige Beschäftigung
Antwort #2 - 06.05.2004 um 12:49:41
 
Zitat:
Hallo Sascha,

kurze Frage-kurze Antwort:
Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern können eine selbständige Erwerbstätigkeit wie bisher in der Regel nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ausüben.
Ausnahmen von der Regel: Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, deutsch verheiratete Ausländer, Ausländer aus Staaten, mit denen ein entsprechendes Europa-Abkommen besteht.

Gruß
Corsa



Ganz kleine Ergänzung: Personen mit einer Aufenthaltsbefugnis, wenn sie nach § 51 AuslG "anerkannt" sind.

Grüsse!
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