Hallo schweitzer!
Zurst einmal hast Du recht. Nach § 35
AuslG kann einem Ausländer die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er seit acht Jahren eine Aufenthaltsebefugnis besitzt (lediglich die zeitliche Voraussetzung).
Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 35
AuslG ist auf die erforderliche Dauer des Besitzes der Aufenthaltsbefugnis von acht Jahren unter anderem, wie von Dir geschildert, die Dauer des Asylverfahrens (Zeit zwischen Antragsstellung und Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ablehnung des Asylantrages/Aufenthaltzeiten nur im Bundesgebiet) anzurechnen.
Mit Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 erwirbt die Ehefrau und die minderjährigen Kinder gem. § 35 Abs. 2, die zu diesem Zeitpunkt eine Aufenthaltsbefugnis besitzen, einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis(befristet).
Dies ist unabhängig davon, ob sie die geforderten Aufenthaltszeiten für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1
AuslG erfüllen.
Allerdings trifft dies nur auf minderjährige Kinder zu.
Volljährige Kinder müssen den Weg über § 35 Abs. 1 bestreiten (acht Jahre und alle weiteren Voraussetzungen) um in den Besitz der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zu gelangen.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Ehefrau ist nicht ausreichend, damit der Ehemann in den Besitz der unbefristeten Aufenthalsterlaubnis nach § 35 Abs. 1 kommt.
Nach den Verwaltungsvorschriften (Ziffer 35.1.5) muss der Antragssteller in der Lage sein, den Lebensunterhalt aus
eigener Erwerbstätigkeit sicherzustellen.
Eine eigenständige Existenzsicherung liegt in diesem Fall nicht vor, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers durch die Erwerbstätigkeit des mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten gesichert wird.
Liegen die in § 35 Abs. 1 geforderten Voraussetzungen im Einzelfall nicht vor, muss die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (gem. Verwaltungsvorschrift 35.1.) zwingend versagt werden.
Ich hoffe, auch wenn es wahrscheinlich nicht "zum Erfolg" führen dürfte, etwas weitergeholfen zu haben!
Grüsse
Nicator