Hallo Alle,
Die Lage:
Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Uni, wohnt 4,5 Jahre in Deutschland und besitzt seit seiner Einreise eine Aufenthaltserlaubnis mit der Auflage, die ihm jegliche Erwerbstaetigkeit, ausser der Beschaeftigung an der Uni, verbietet. Er arbeitet arbeitsgenehmigungsfrei und seiner Arbeitsvertrag (und AE) laeuft noch 1,5 Jahre.
Sie ist seine Ehefrau und ist nach Deutschland zusammen mit ihm eingereist. Ihre
AE hat keine Auflage, die ihre Erwerbstaetigkeit beschraenkt, und sie besitzt seit gewisser Zeit die Arbeitsberechtigung (§ 2 Abs.2 ArGV). Ihre
AE hat die Auflage "Gebunden an Aufenthalt des Ehemannes". Sie arbeitet nicht (wegen Betreuung eines kleinen Kindes ist ihr auch schwer, eine Job zu suchen).
Beide sind keine EU-Buerger.
Die Frage:
hat nach einem halben Jahr entweder er oder sie ein Anspruch auf unbefristete Verlaengerung der Aufenthaltserlaubnis gemaess § 25 Abs. 1 bzw. § 24 Abs. 2 Nr. 1
AuslG?
Ich kenne einen Fall, wenn es unter aenlichen Umstaenden geklappt hat (zuerst wurde die uAE der Frau erteilt, und kurz danach dem Ehemann), aber ist es eine feste Regel?