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Heiraten und sich scheiden lassen (Gelesen: 11.156 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #15 - 12.05.2004 um 01:13:43
 
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 12.05.2004 um 07:54:34
 
1. Sprachkurs kann jeder machen, es geht ja nur darum die Sprache zu lernen. Zwinkernd

2. Für eine Heirat in Deutschland braucht ihr auch diese Verpflichtungserklärung, ausser du fliegst in sein Heimatland und ihr heiratet dort.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #17 - 12.05.2004 um 08:32:31
 
Hallo Batzy,

also wenn es schon am Geld fuer einen Flug "klemmt"

ueberlege es Dir besser nochmal, mit der Unterschrift
unter die Verpflichtungserklaerung koennte unter
Umstaenden einiges auf Dich zukommen, und die Heiratspapiere werden auch ein paar Euro kosten.
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Batzy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 13.05.2004 um 06:42:26
 
Ich versteh das irgendwie nicht auf der Seite wo das mit dem Sprachvisum steht.??? Was muss er genau tun? Wo steht das?  ???

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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 13.05.2004 um 09:53:36
 
Hallo Batzy,

er muß nur das Visum beantragen. Was er dafür braucht, erfährt er von der Botschaft.
Du mußt dafür sorgen, dass sein Lebensunterhalt in Deutschland sichergestellt ist (jemand muß diese Verpflichtungserklärung §84 abgeben) und einen Intensivsprachkurs (s.u.) für ihn buchen.

Aus den Verwaltungsvorschriften zum AuslG:
Zitat:
28.5.5            Aufenthaltsbewilligungen zur Teilnahme an Sprachkursen

28.5.5.1            Eine Aufenthaltsbewilligung zum Erlernen der deutschen Sprache wird nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt. Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist (vgl. Nummer 28.5.0.3), in der Regel täglichen Unterricht (mindesten 18 Wochenstunden) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend‑ und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung sind mit folgender Auflage zu versehen:

"Aufenthalt für einen Sprachkurs in ... (Ort) oder "Aufenthalt für einen studienvorbereitenden Sprachkurs in ... (Ort)".

28.5.5.2            Eine Aufenthaltsbewilligung zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs soll erteilt werden

28.5.5.2.1  -  Ausländern, die lediglich den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen anstreben, wenn sie über ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt während ihres voraussichtlichen Aufenthalts im Bundesgebiet verfügen (vgl. auch § 7 Abs. 2 Nr. 2), wobei eine Verpflichtung nach § 84 ausreicht


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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 18.05.2004 um 16:57:06
 
ich finde die ganze "story", so wie du sie schilderst, sehr windig...
denn eure finanzen scheinen sehr knapp bemessen, wahrscheinlich auch, weil ihr eine gemeinsame zukunft noch nicht sehr lange plant...
und das mit deinen eltern finde ich eher traurig...ohne die unterstützung meiner eltern, wäre meine im juni antehende heirat nie möglich!!! allerdings planen wir diese seit zwei jahren...mein verlobter hat gearbeitet, ich neben meinem studium auch und sämtliche kosten konnten wir bis heute selbst aufbringen (ca. 1500€)...

wenn du heiratest, sollten alle personen, die dir in deinem leben wichtig sind, hinter dir stehen und du solltest sie bei problemen als stütze haben.

wie schon oft gepostet ^^^ überlege dir gut, was ihr da plant und was es bedeutet.

viel glück, egal, wie du dich entscheidest Smiley
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Batzy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 20.05.2004 um 04:14:36
 
@ Feffi
Du hast dir wohl meinen Eintrag nicht genau durchgelesen. Ich moechte nicht heiraten, weil ich heiraten will, sondern um mit meinem Schatzi zusammensein zu koennen auch wenn ich wieder nach Deutschland muss. Ich sehe unsere Beziehung und die Heirat da separat. Bin mir sowieso noch nicht sicher, ob ich es irgendwann des heiraten wegens tun will...

@Andreas
Gut und hast du auch ne Ahnung wie teuer so ein Intensivkurs ist? Klar wohnen koennte er bei mir mit. Das ist kein Problem. Also ich uebernehme dann sozusagen die Verantwortung, ueber seinen Lebensunterhalt. Und wenn ihm was zustoesst? Wie ist das mit der Versicherung? Aber ich bin nicht dafuer verantwortlich, ob er wieder nach Peru fliegt oder nicht, oder? Das ist ja dann seine Sache.
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #22 - 20.05.2004 um 12:14:42
 
wenn du dich für ihn verpflichtest und er zum beispiel kurz vor seinem abreisetermin "untertaucht", kann man dich dafür verantwortlich machen. wenn er dann gefunden wird und abgeschoben wird, kann es sein/wird es so sein, dass dir die kosten auferlegt werden.

meine beziehung zum thema heirat ist einfach derart, dass der grund, den du für die heirat anführst, in meinen augen kein grund ist. eine heirat sollte bindend sein und auch so verstanden werden.

liebe grüße feffi.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #23 - 20.05.2004 um 13:31:04
 
Hola Batzy,

also ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass
Du gar nicht so richtig weisst auf was Du Dich da eventuell einlaesst. Aus einer VE koennen  sich fuer Dich wie der Name der Erklaerung schon sagt ziemliche
verpflichtungen ergeben. Ausserdem glaube ich kaum,
dass die Deutsche Botschaft in Lima eine VE von Dir
akzeptiert, wg. Alter, Bonitaet und Rueckehrbereitschaft
Deines Freundes.


Saludos
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 23.05.2004 um 12:22:04
 
Zitat:
@Andreas
Gut und hast du auch ne Ahnung wie teuer so ein Intensivkurs ist? Klar wohnen koennte er bei mir mit. Das ist kein Problem. Also ich uebernehme dann sozusagen die Verantwortung, ueber seinen Lebensunterhalt. Und wenn ihm was zustoesst? Wie ist das mit der Versicherung? Aber ich bin nicht dafuer verantwortlich, ob er wieder nach Peru fliegt oder nicht, oder? Das ist ja dann seine Sache.


Wegen Kosten für den Sprachkurs, erkundige Dich mal bei der Volkshochschule. Die sind preiswert und führen zu anerkannten Abschlüssen.
Versicherung gibt es z.B. vom ADAC (bis 3 Monate) oder Würzburger, oder frag mal Deinen Versicherungsagenten nach einer Besucherkrankenversicherung.
Wenn er nicht selbst nach Peru fliegt und abgeschoben wird, zahlst Du die Abschiebekosten (Flugticket, Personalkosten für die Polizeibeamten, etc.). Sollten Abschiebehindernisse bestehen und er braucht Sozialleistungen, dann darfst Du evtl. auch diese Kosten übernehmen.
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Mick
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Antwort #25 - 23.05.2004 um 12:44:16
 
Olaf hatte einiges zu den Kosten eines Sprachkurses gesagt:

guckKlickmichan
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Marco_D.
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Antwort #26 - 23.05.2004 um 16:13:39
 
Zitat:
Hola Batzy,

also ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass
Du gar nicht so richtig weisst auf was Du Dich da eventuell einlaesst. Aus einer VE koennen  sich fuer Dich wie der Name der Erklaerung schon sagt ziemliche
verpflichtungen ergeben. Ausserdem glaube ich kaum,
dass die Deutsche Botschaft in Lima eine VE von Dir
akzeptiert, wg. Alter, Bonitaet und Rueckehrbereitschaft
Deines Freundes.


Saludos


Diesen Eindruck habe ich auch, wobei die Bonität von der ABH bei Beantragung der ABH geprüft wird und nicht von der Botschaft.
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Mick
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Antwort #27 - 23.05.2004 um 19:14:21
 
Zitat:
Diesen Eindruck habe ich auch, wobei die Bonität von der ABH bei Beantragung der ABH geprüft wird und nicht von der Botschaft.


Hartmut schrieb von der "Bonität des Freundes". Die prüft ggf. die Botschaft.
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Antwort #28 - 25.05.2004 um 21:30:02
 
Hallo Batzy!

Hier mal ein guter Link zu der Frage, wie man vorgehen kann, wenn man jemanden zum Sprachvisum einladen möchte und welche Kurse und Versicherungen ganz preisgünstig sind:

http://www.latinoportal.de/portal/viewtopic.php?t=974&sid=04fd5bf0d3437849bb112b...

MfG

Ben


P.S.:  Nach einem Jahr kann man dann ja immer noch entscheiden, ob man heiraten möchte oder nicht.   8)
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