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Green-Card (Gelesen: 7.016 mal)
ricky123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.05.2004 um 13:32:07
 
Bin neu hier. Entschuldigt, wenn ich gleich in media res gehe und meine Frage stelle. Also: mein Freund ist Inder. Er ist seit 2001 in Deutschland als Green-Card-Inhaber. Er hat eine Aufenthaltserlaubnis bis 04/05.Seit Anfang Januar 2004 ist er arbeitslos. Er hat sich arbeitslos gemeldet und hat Arbeitslosengeld für 12 Monate bewilligt bekommen. Nun war ich beim Ausländeramt wegen Heirat und dort hat mir der Sachbearbeiter gesagt, dass er sich wegen der Arbeitslosigkeit gar nicht mehr hier aufhalten dürfe, dass er diesbezgl. aber nichts unternehmen würde. Wir sind davon ausgegangen, dass er bis Ende 2004 in Deutschland sein kann (da ja bis dahin das Arbeitsamt Arbeitslosengeld bewilligt hat, eine Aufforderung zur Ausreise hat er auch nicht erhalten). Uns interessiert nun, was eigentlich richtig ist?      
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.05.2004 um 17:37:12
 
Hallo,

der Sachbearbeiter der ABH hat Recht, ist aber sehr nett, wenn er nichts unternimmt.

Wegen Eurer Heirat musst Du zunächst gar nicht zur ABH, sondern zum Standesamt. Dann tragt ihr die Papiere zusammen und heiratet.
Dann geht ihr zur ABH und beantragt eine AE.
Sollte eigentlich ohne vorherige Ausreise zu machen sein.

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Antwort #2 - 03.05.2004 um 18:02:41
 
Zitat:
[...] Also: mein Freund ist Inder. [...] Nun war ich beim Ausländeramt wegen Heirat und dort hat mir der Sachbearbeiter gesagt, dass er sich wegen der Arbeitslosigkeit gar nicht mehr hier aufhalten dürfe, dass er diesbezgl. aber nichts unternehmen würde. [...]


Steht Deine Heirat in Zusammenhang mit dem Aufenthalt Deines Freundes?

Doc  ???
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Peterino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.05.2004 um 21:37:06
 
wärs denn schlimm wenns denn so wäre?
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Antwort #4 - 03.05.2004 um 21:43:54
 
Ganz im Gegenteil,

dann eröffneten sich neue Perspektiven eines möglichen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis!!!

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Peterino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.05.2004 um 21:56:18
 
eine Scheinhochzeit wäre wohl kaum nachzuweisen wenn man zusammen ist oder? und dämliche gesetze sollten meiner meinung auch durch ungewöhnliche maßnahmen umgangen werden können Zwinkernd
Ich gebe hiermit zu dass auch ich eventuell meine freundin heiraten werde um eine aufenthaltserlaubnis zu erwirken Smiley
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Mick
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Antwort #6 - 03.05.2004 um 22:09:32
 
Zitat:
eine Scheinhochzeit wäre wohl kaum nachzuweisen wenn man zusammen ist oder? und dämliche gesetze sollten meiner meinung auch durch ungewöhnliche maßnahmen umgangen werden können Zwinkernd
Ich gebe hiermit zu dass auch ich eventuell meine freundin heiraten werde um eine aufenthaltserlaubnis zu erwirken Smiley



Hi Peterino,
in diesem Board ist es nicht erlaubt, zu Straftaten aufzufordern, diese zu unterstützen oder das Begehen von Straftaten zu verharmlosen.
Ich beziehe mich nur auf Dein Posting, hat nichts mit der Ausgangsfrage zu tun.
Für eine Beachtung wäre ich sehr dankbar, ich denke, dass ist auch in Deinem Interesse.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.05.2004 um 22:18:32
 
das war nicht meine Absicht, aber ist es nicht vermessen zu sagen es sei eine Straftat seinen Freund zu heiraten, wohlwissend dass er damit als netten Nebeneffekt eine AE für selbigen erwirkt?
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.05.2004 um 22:21:49
 
Sorry, Du hast von einer "Scheinheirat" gesprochen.
Wen eine soclhe dem zweck der Erschleichung eienr AE dient, wäre das eine Strafttat.......und das hat Mick gemeint.

Was postest Du auch so eien Schwachsinn....
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Peterino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 03.05.2004 um 22:25:52
 
gut...das Wort Scheinhochzeit war Fehl am Platze. so definiere ich eine Hochzeit die auschließlich dazu dienen soll jemanden (eventuell gegen Entgeld) eine AE zu ermöglichen. Dies ist selbstverständlich zu Recht strafbar. Aber ich finde man kann anderer Meinung sein wenn man seinen Freund mit dem man sowieso zusammen ist, heiraten möchte. Ich persönlich finde daran nix unredliches? Ich entschuldige mich für das vorherige Missverständnis. Alles klar?
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Mick
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Antwort #10 - 03.05.2004 um 22:31:51
 
Zitat:
gut...das Wort Scheinhochzeit war Fehl am Platze. so definiere ich eine Hochzeit die auschließlich dazu dienen soll jemanden (eventuell gegen Entgeld) eine AE zu ermöglichen. Dies ist selbstverständlich zu Recht strafbar. Aber ich finde man kann anderer Meinung sein wenn man seinen Freund mit dem man sowieso zusammen ist, heiraten möchte. Ich persönlich finde daran nix unredliches? Ich entschuldige mich für das vorherige Missverständnis. Alles klar?



So sind wir uns völlig einig, Mistverständnis Zwinkernd
Die Sache mit der "vorzeitigen" Eheschließung erlebe ich ständig, dass hat mit Scheinehen nix zu tun. Im Gegenteil, es soll Ausländerbehörden geben, die sagen: warum Deutsch-Intensiv-Kurs (zum Kennenlernen), heiratet doch lieber, dann geht das einfacher mit der AE.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 03.05.2004 um 22:36:15
 
gut, aber gerade das finde ich auch ein bisschen willkürlich oder? wenn ich lese das hier jemand seine Promotion macht und sich mit diesen Land total identifiziert und dann nach Ablauf seiner AE ausgewiesen wird, und dann auf der anderen Seite jemand unabhängig seiner Vorgeschichte einfach einheiraten kann, dann finde ich doch dass man über den Sinn mancher Gesetze hier streiten kann, oder?
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Antwort #12 - 03.05.2004 um 23:10:52
 
Sorry,

die Nutzungsbedingungen lassen in den offiziellen Ausländerforen keine Diskussion über bestehendes Recht zu. Dazu müßte ein neuer Thread im Userforum eröffnet werden!

Doc  grin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 04.05.2004 um 02:19:32
 
Zitat:
Sorry,

die Nutzungsbedingungen lassen in den offiziellen Ausländerforen keine Diskussion über bestehendes Recht zu. Dazu müßte ein neuer Thread im Userforum eröffnet werden!

Doc  grin


Sorry,

dieses Thema hatte vom Anfang an nichts mit den Arbeitsaufenthalten zu tun.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 04.05.2004 um 12:52:57
 
Danke für die vielen Antworten.

Mein Freund und ich leben seit  2 Jahren zusammen  und wollen weiterhin zusammenbleiben. Deshalb möchten wir auch heiraten- in Dänemark oder in Indien -ist noch nicht sicher. Da er aber nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat, müsste er Deutschland wieder verlassen. Das will ich aber natürlich nicht. So gesehen steht unsere Heirat schon in Zusammenhang mit seiner Aufenthaltserlaubnis.

Gruß Ricky
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ricky123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 04.05.2004 um 13:41:51
 
Hallo Ernesto,

Danke für Deine Antwort!
denkst Du, dass wenn wir in Dänemark oder Indien heiraten es Probleme bei der Wiedereinreise nach Deutschland gibt, wenn er sich, wie Du sagst hier nicht mehr aufhalten dürfte (übrigens, wieso bekommt er dann Arbeitslosengeld bewilligt? Kennst Du eine Rechtsgrundlage dazu?)???
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 04.05.2004 um 21:31:32
 
Arbeitslosengeld bekommt er einfach deshalb, weil er Beiträge bezahlt hat. Das Arbeitsamt prüft wohl die AE nicht - zumindest nicht beim Antrag auf Arbeitslosengeld.

Ist übrigens eine besondere Ironie: Die Green-Card-People zahlen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Werden sie aber arbeitslos, erlischt automatisch ihre AE - sie können also eigentlich nie Arewbitslosengeld beziehen. Ich denke, wenn da einer mal dagegen klagen würde, dürften die Aussischten gar nicht schlecht stehen.

Aber zurück zum Thema:
Die Green-Card-AE ist an das Beschäftigungsverhältnis gebunden, aufgrund dessen die Green-Card-AE erteilt wurde. (an die Experten hier: Ihr könnt das sicher in die richtigen §§ ausdrücken - ich kann das nicht ohne riesiges Nachschlagen).

In der Praxis wird üblicherweise eine gewisse Karenzzeit eingeräumt, einen neuen Job zu finden, wenn die Arbeitsstelle verlorengeht. Darauf besteht aber kein Anspruch.

Heiraten in DK würde ich weniger empfehlen. Wenn ihr danach eien AE in D beantragt, kann es sein, dass der unberechtigte Aufenthalt (und der liegt wegen der erloschenen AE ja vor!) wieder aufgerollt wird. Dann könnte es sein, dass dein Mann erst mal zur Beantragung eines Familienzusammenführungs-Visums wieder ausreisen muss oder noch grössere Schwierigkeiten gemacht werden. Da könnt ihr auch gleich in Indien heiraten und so ein FamZusVisum beantragen.

Warum aber macht ihr es nicht einfacher und heiratet in Deutschland ?
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Antwort #17 - 09.05.2004 um 01:41:42
 
Zitat:
Ist übrigens eine besondere Ironie: Die Green-Card-People zahlen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Werden sie aber arbeitslos, erlischt automatisch ihre AE - sie können also eigentlich nie Arewbeitslosengeld beziehen. Ich denke, wenn da einer mal dagegen klagen würde, dürften die Aussischten gar nicht schlecht stehen.



Mit "Green-Card-People" ist es nicht so schlimm. Sie haben die Moeglichkeit das Arbeitslosengeld zu empfangen. Aber das ist nur eine Ausnahme, die an einem Geheimschreiben des BMI begruendet ist.

http://doku.iab.de/kurzber/2003/kb0703.pdf (S. 4)

Es waere natuerlich sozialgerechter, das Aufenthalt des Auslaenders fuer das ganze Zeitraum des Arbeitslosengeldanspruches zu erlauben... Warum soll man voellig umsonst die Beitraege zahlen...
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fred77
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Antwort #18 - 07.07.2004 um 16:27:20
 
Hallo,

            Wenn in die Green Card Visum (Arbeitserlaubnis) eine Firmenname drin steht, und er dann Arbeitslos wird, dann kan mann nur 3-6 monaten in DE beleiben, und das ist abhängig von der Arbeitsamt. Wenn aber ein GC holder 2 Jahre gearbeitet hatt, und keine Firmenname in seine Visum stehen hatt, bekommt er Arbeitslosengeld für 12 monaten!

MfG,
Fred.

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Antwort #19 - 14.07.2004 um 18:59:42
 
Hallo Fred,   
dank Dir für Deine kurze und präzise Antwort. Das bestätigt, was mein Freund auch herausgefunden hat. Es ist schön, wenn mal in einer Frage wenigstens Klarheit herrscht. Zwinkernd

Ciao!
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