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Green-Card (Gelesen: 7.015 mal)
ricky123
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Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 04.05.2004 um 13:41:51
 
Hallo Ernesto,

Danke für Deine Antwort!
denkst Du, dass wenn wir in Dänemark oder Indien heiraten es Probleme bei der Wiedereinreise nach Deutschland gibt, wenn er sich, wie Du sagst hier nicht mehr aufhalten dürfte (übrigens, wieso bekommt er dann Arbeitslosengeld bewilligt? Kennst Du eine Rechtsgrundlage dazu?)???
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 04.05.2004 um 21:31:32
 
Arbeitslosengeld bekommt er einfach deshalb, weil er Beiträge bezahlt hat. Das Arbeitsamt prüft wohl die AE nicht - zumindest nicht beim Antrag auf Arbeitslosengeld.

Ist übrigens eine besondere Ironie: Die Green-Card-People zahlen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Werden sie aber arbeitslos, erlischt automatisch ihre AE - sie können also eigentlich nie Arewbitslosengeld beziehen. Ich denke, wenn da einer mal dagegen klagen würde, dürften die Aussischten gar nicht schlecht stehen.

Aber zurück zum Thema:
Die Green-Card-AE ist an das Beschäftigungsverhältnis gebunden, aufgrund dessen die Green-Card-AE erteilt wurde. (an die Experten hier: Ihr könnt das sicher in die richtigen §§ ausdrücken - ich kann das nicht ohne riesiges Nachschlagen).

In der Praxis wird üblicherweise eine gewisse Karenzzeit eingeräumt, einen neuen Job zu finden, wenn die Arbeitsstelle verlorengeht. Darauf besteht aber kein Anspruch.

Heiraten in DK würde ich weniger empfehlen. Wenn ihr danach eien AE in D beantragt, kann es sein, dass der unberechtigte Aufenthalt (und der liegt wegen der erloschenen AE ja vor!) wieder aufgerollt wird. Dann könnte es sein, dass dein Mann erst mal zur Beantragung eines Familienzusammenführungs-Visums wieder ausreisen muss oder noch grössere Schwierigkeiten gemacht werden. Da könnt ihr auch gleich in Indien heiraten und so ein FamZusVisum beantragen.

Warum aber macht ihr es nicht einfacher und heiratet in Deutschland ?
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 09.05.2004 um 01:41:42
 
Zitat:
Ist übrigens eine besondere Ironie: Die Green-Card-People zahlen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Werden sie aber arbeitslos, erlischt automatisch ihre AE - sie können also eigentlich nie Arewbeitslosengeld beziehen. Ich denke, wenn da einer mal dagegen klagen würde, dürften die Aussischten gar nicht schlecht stehen.



Mit "Green-Card-People" ist es nicht so schlimm. Sie haben die Moeglichkeit das Arbeitslosengeld zu empfangen. Aber das ist nur eine Ausnahme, die an einem Geheimschreiben des BMI begruendet ist.

http://doku.iab.de/kurzber/2003/kb0703.pdf (S. 4)

Es waere natuerlich sozialgerechter, das Aufenthalt des Auslaenders fuer das ganze Zeitraum des Arbeitslosengeldanspruches zu erlauben... Warum soll man voellig umsonst die Beitraege zahlen...
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Best regards&&--------------&&chap
 
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fred77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 07.07.2004 um 16:27:20
 
Hallo,

            Wenn in die Green Card Visum (Arbeitserlaubnis) eine Firmenname drin steht, und er dann Arbeitslos wird, dann kan mann nur 3-6 monaten in DE beleiben, und das ist abhängig von der Arbeitsamt. Wenn aber ein GC holder 2 Jahre gearbeitet hatt, und keine Firmenname in seine Visum stehen hatt, bekommt er Arbeitslosengeld für 12 monaten!

MfG,
Fred.

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ricky123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 14.07.2004 um 18:59:42
 
Hallo Fred,   
dank Dir für Deine kurze und präzise Antwort. Das bestätigt, was mein Freund auch herausgefunden hat. Es ist schön, wenn mal in einer Frage wenigstens Klarheit herrscht. Zwinkernd

Ciao!
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