Arbeitslosengeld bekommt er einfach deshalb, weil er Beiträge bezahlt hat. Das Arbeitsamt prüft wohl die
AE nicht - zumindest nicht beim Antrag auf Arbeitslosengeld.
Ist übrigens eine besondere Ironie: Die Green-Card-People zahlen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Werden sie aber arbeitslos, erlischt automatisch ihre
AE - sie können also eigentlich nie Arewbitslosengeld beziehen. Ich denke, wenn da einer mal dagegen klagen würde, dürften die Aussischten gar nicht schlecht stehen.
Aber zurück zum Thema:
Die Green-Card-AE ist an das Beschäftigungsverhältnis gebunden, aufgrund dessen die Green-Card-AE erteilt wurde. (an die Experten hier: Ihr könnt das sicher in die richtigen §§ ausdrücken - ich kann das nicht ohne riesiges Nachschlagen).
In der Praxis wird üblicherweise eine gewisse Karenzzeit eingeräumt, einen neuen Job zu finden, wenn die Arbeitsstelle verlorengeht. Darauf besteht aber kein Anspruch.
Heiraten in DK würde ich weniger empfehlen. Wenn ihr danach eien
AE in D beantragt, kann es sein, dass der unberechtigte Aufenthalt (und der liegt wegen der erloschenen
AE ja vor!) wieder aufgerollt wird. Dann könnte es sein, dass dein Mann erst mal zur Beantragung eines Familienzusammenführungs-Visums wieder ausreisen muss oder noch grössere Schwierigkeiten gemacht werden. Da könnt ihr auch gleich in Indien heiraten und so ein FamZusVisum beantragen.
Warum aber macht ihr es nicht einfacher und heiratet in Deutschland ?