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Green-Card (Gelesen: 7.022 mal)
ricky123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.05.2004 um 13:32:07
 
Bin neu hier. Entschuldigt, wenn ich gleich in media res gehe und meine Frage stelle. Also: mein Freund ist Inder. Er ist seit 2001 in Deutschland als Green-Card-Inhaber. Er hat eine Aufenthaltserlaubnis bis 04/05.Seit Anfang Januar 2004 ist er arbeitslos. Er hat sich arbeitslos gemeldet und hat Arbeitslosengeld für 12 Monate bewilligt bekommen. Nun war ich beim Ausländeramt wegen Heirat und dort hat mir der Sachbearbeiter gesagt, dass er sich wegen der Arbeitslosigkeit gar nicht mehr hier aufhalten dürfe, dass er diesbezgl. aber nichts unternehmen würde. Wir sind davon ausgegangen, dass er bis Ende 2004 in Deutschland sein kann (da ja bis dahin das Arbeitsamt Arbeitslosengeld bewilligt hat, eine Aufforderung zur Ausreise hat er auch nicht erhalten). Uns interessiert nun, was eigentlich richtig ist?      
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.05.2004 um 17:37:12
 
Hallo,

der Sachbearbeiter der ABH hat Recht, ist aber sehr nett, wenn er nichts unternimmt.

Wegen Eurer Heirat musst Du zunächst gar nicht zur ABH, sondern zum Standesamt. Dann tragt ihr die Papiere zusammen und heiratet.
Dann geht ihr zur ABH und beantragt eine AE.
Sollte eigentlich ohne vorherige Ausreise zu machen sein.

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Antwort #2 - 03.05.2004 um 18:02:41
 
Zitat:
[...] Also: mein Freund ist Inder. [...] Nun war ich beim Ausländeramt wegen Heirat und dort hat mir der Sachbearbeiter gesagt, dass er sich wegen der Arbeitslosigkeit gar nicht mehr hier aufhalten dürfe, dass er diesbezgl. aber nichts unternehmen würde. [...]


Steht Deine Heirat in Zusammenhang mit dem Aufenthalt Deines Freundes?

Doc  ???
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Peterino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.05.2004 um 21:37:06
 
wärs denn schlimm wenns denn so wäre?
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Antwort #4 - 03.05.2004 um 21:43:54
 
Ganz im Gegenteil,

dann eröffneten sich neue Perspektiven eines möglichen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis!!!

Doc  Zwinkernd
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Peterino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.05.2004 um 21:56:18
 
eine Scheinhochzeit wäre wohl kaum nachzuweisen wenn man zusammen ist oder? und dämliche gesetze sollten meiner meinung auch durch ungewöhnliche maßnahmen umgangen werden können Zwinkernd
Ich gebe hiermit zu dass auch ich eventuell meine freundin heiraten werde um eine aufenthaltserlaubnis zu erwirken Smiley
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Mick
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Antwort #6 - 03.05.2004 um 22:09:32
 
Zitat:
eine Scheinhochzeit wäre wohl kaum nachzuweisen wenn man zusammen ist oder? und dämliche gesetze sollten meiner meinung auch durch ungewöhnliche maßnahmen umgangen werden können Zwinkernd
Ich gebe hiermit zu dass auch ich eventuell meine freundin heiraten werde um eine aufenthaltserlaubnis zu erwirken Smiley



Hi Peterino,
in diesem Board ist es nicht erlaubt, zu Straftaten aufzufordern, diese zu unterstützen oder das Begehen von Straftaten zu verharmlosen.
Ich beziehe mich nur auf Dein Posting, hat nichts mit der Ausgangsfrage zu tun.
Für eine Beachtung wäre ich sehr dankbar, ich denke, dass ist auch in Deinem Interesse.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Peterino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.05.2004 um 22:18:32
 
das war nicht meine Absicht, aber ist es nicht vermessen zu sagen es sei eine Straftat seinen Freund zu heiraten, wohlwissend dass er damit als netten Nebeneffekt eine AE für selbigen erwirkt?
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.05.2004 um 22:21:49
 
Sorry, Du hast von einer "Scheinheirat" gesprochen.
Wen eine soclhe dem zweck der Erschleichung eienr AE dient, wäre das eine Strafttat.......und das hat Mick gemeint.

Was postest Du auch so eien Schwachsinn....
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Peterino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 03.05.2004 um 22:25:52
 
gut...das Wort Scheinhochzeit war Fehl am Platze. so definiere ich eine Hochzeit die auschließlich dazu dienen soll jemanden (eventuell gegen Entgeld) eine AE zu ermöglichen. Dies ist selbstverständlich zu Recht strafbar. Aber ich finde man kann anderer Meinung sein wenn man seinen Freund mit dem man sowieso zusammen ist, heiraten möchte. Ich persönlich finde daran nix unredliches? Ich entschuldige mich für das vorherige Missverständnis. Alles klar?
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Mick
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Antwort #10 - 03.05.2004 um 22:31:51
 
Zitat:
gut...das Wort Scheinhochzeit war Fehl am Platze. so definiere ich eine Hochzeit die auschließlich dazu dienen soll jemanden (eventuell gegen Entgeld) eine AE zu ermöglichen. Dies ist selbstverständlich zu Recht strafbar. Aber ich finde man kann anderer Meinung sein wenn man seinen Freund mit dem man sowieso zusammen ist, heiraten möchte. Ich persönlich finde daran nix unredliches? Ich entschuldige mich für das vorherige Missverständnis. Alles klar?



So sind wir uns völlig einig, Mistverständnis Zwinkernd
Die Sache mit der "vorzeitigen" Eheschließung erlebe ich ständig, dass hat mit Scheinehen nix zu tun. Im Gegenteil, es soll Ausländerbehörden geben, die sagen: warum Deutsch-Intensiv-Kurs (zum Kennenlernen), heiratet doch lieber, dann geht das einfacher mit der AE.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 03.05.2004 um 22:36:15
 
gut, aber gerade das finde ich auch ein bisschen willkürlich oder? wenn ich lese das hier jemand seine Promotion macht und sich mit diesen Land total identifiziert und dann nach Ablauf seiner AE ausgewiesen wird, und dann auf der anderen Seite jemand unabhängig seiner Vorgeschichte einfach einheiraten kann, dann finde ich doch dass man über den Sinn mancher Gesetze hier streiten kann, oder?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #12 - 03.05.2004 um 23:10:52
 
Sorry,

die Nutzungsbedingungen lassen in den offiziellen Ausländerforen keine Diskussion über bestehendes Recht zu. Dazu müßte ein neuer Thread im Userforum eröffnet werden!

Doc  grin
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 04.05.2004 um 02:19:32
 
Zitat:
Sorry,

die Nutzungsbedingungen lassen in den offiziellen Ausländerforen keine Diskussion über bestehendes Recht zu. Dazu müßte ein neuer Thread im Userforum eröffnet werden!

Doc  grin


Sorry,

dieses Thema hatte vom Anfang an nichts mit den Arbeitsaufenthalten zu tun.
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Best regards&&--------------&&chap
 
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ricky123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 04.05.2004 um 12:52:57
 
Danke für die vielen Antworten.

Mein Freund und ich leben seit  2 Jahren zusammen  und wollen weiterhin zusammenbleiben. Deshalb möchten wir auch heiraten- in Dänemark oder in Indien -ist noch nicht sicher. Da er aber nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat, müsste er Deutschland wieder verlassen. Das will ich aber natürlich nicht. So gesehen steht unsere Heirat schon in Zusammenhang mit seiner Aufenthaltserlaubnis.

Gruß Ricky
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