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Papiere und Kinder (Gelesen: 5.176 mal)
Kitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.05.2004 um 10:36:40
 
Hallo,

ich habe 2 Fragen, die hier vielleicht jemand beantworten kann.

Ich bin Deutsche und mein Mann Suedafrikaner. Wir haben in Deutschland geheiratet, d.h. allen erforderlichen Papierkram dafuer erledigt. Im Augenblick leben wir beide in Suedafrika, aber naechstes Jahr laeuft mein Arbeitsvertrag hier aus und wir werden nach Deutschland ziehen. Muessen wir die ganzen Papiere, die wir fuer die Eheschliessung besorgen mussten, nocheinmal fuer eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis fuer meinen Mann beibringen, oder ist die Eheschliessung in Deutschland ausreichend?

Zur zweiten Frage: mein Mann war bereits einmal verheiratet und es gibt 2 Kinder aus dieser Ehe. Das Sorgerecht hat die Mutter. Laut Scheidungsvertrag kommen die Kinder alle 2 Jahre in den Weihnachtsferien zu ihm. Koennen wir einfach fuer die Kinder ein Besuchsvisum beantragen, oder gibt es spezielle Vorschriften zu beachten?

Vielen Dank schon einmal im voraus.

Kitty
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.05.2004 um 13:10:35
 
Ehemann: Ihr müsst lediglich ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dazu wäre es gut, wenn du dann schon in D gemeldet bist. Ihr braucht lediglich die Heiratsurkunde für die Beantragung des Visums, ausser Südafrika gehört zu den Staaten bei denen die Bürger visafrei einreisen können. Dann kann die Aufenthaltserlaubnis in D unter Vorlage der Heiratsurkunde und des Reisepasses beantragt werden. Aber wie gesagt ob Südafrika dazugehört, weiss ich nicht.

Kinder: Für Kinder gibt es keine speziellen Besuchsvisa. EInfach Verpflichtungserklärung bei der ABH und Krankenversicherung besorgen und die Unterlagen den Kindern schicken bzw. der Mutter wenn sie die Kinder noch gesetzlich vertritt. Am besten auf der VE das Verwandschaftsverhältnis vermerken und der Botschaft den SInn des Besuchs vermittlen.. Dann sollte es keine Probleme geben
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.05.2004 um 17:08:41
 
Hallo,
falls Dein Mann ein WEISSER Südafrikaner ist (falls nicht, brauchst Du nicht weiterlesen),

dann kann es sich evtl. lohnen, nach Möglichkeiten der direkten Einbürgerung zu forschen (Vorfahren haben deutsche Schäferhunde gehalten und derartiger Blödsinn reicht da meist). - NEIN, DAS IST KEINE IRONIE!
Evtl. könnte dies sogar unter Hinnahme der Doppelstaatsbürgerschaft möglich sein.
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Ralf
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Antwort #3 - 03.05.2004 um 17:37:56
 
Zitat:
NEIN, DAS IST KEINE IRONIE!

Stimmt, das ist Unsinn.
Tatsächlich ist eine Einbürgerung aber auch aus dem Ausland heraus möglich, und zwar nach den §§ 13 und 14 StAG:
Zitat:
§ 13
Ein ehemaliger Deutscher, der sich nicht im Inland niedergelassen hat, kann (...) auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von einem solchen abstammt oder als Kind angenommen ist. (...)
§ 14
Ein Ausländer, der sich nicht im Inland niedergelassen hat, kann unter den sonstigen Voraussetzungen der §§ 8 und 9 eingebürgert werden, wenn Bindungen an Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen.

§ 13: Demnach muss der Bewerber oder einer seiner Vorfahren selbst deutscher Staatsangehöriger gewesen sein, was das mit der Hautfarbe oder der Vorliebe für bestimmte Hunde zu tun haben soll, bleibt schleierhaft.
§ 14: Es müssen danach besondere Bindungen zu Deutschland bestehen. Die Ehe mit einem/einer Deutschen ist sicherlich eine solche Bindung, reicht aber allein nicht aus.
Nachzulesen unter den Nummern 13 und 14 bei den
Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV)

Zuständig für Einbürgerungen nach §§ 13 und 14 StAG ist übrigens ausschließlich das
Bundesverwaltungsamt
.
Im Übrigen ist auch für diese Einbürgerungen die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich, soweit keine Ausnahmen nach § 87 AuslG bestehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 03.05.2004 um 17:49:22
 
Zitat:
Ehemann: Ihr müsst lediglich ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dazu wäre es gut, wenn du dann schon in D gemeldet bist. Ihr braucht lediglich die Heiratsurkunde für die Beantragung des Visums, ausser Südafrika gehört zu den Staaten bei denen die Bürger visafrei einreisen können. Dann kann die Aufenthaltserlaubnis in D unter Vorlage der Heiratsurkunde und des Reisepasses beantragt werden. Aber wie gesagt ob Südafrika dazugehört, weiss ich nicht.

Kinder: Für Kinder gibt es keine speziellen Besuchsvisa. EInfach Verpflichtungserklärung bei der ABH und Krankenversicherung besorgen und die Unterlagen den Kindern schicken bzw. der Mutter wenn sie die Kinder noch gesetzlich vertritt. Am besten auf der VE das Verwandschaftsverhältnis vermerken und der Botschaft den SInn des Besuchs vermittlen.. Dann sollte es keine Probleme geben


Für Staatsangehörige aus Südafrika besteht nach Schengenrecht Visumpflicht (Art. 1 Abs. 1, Anhang I
VO-(EG) 539/2001
). Sie sind auch nicht nach nationalem Recht visumbefreit (§§ 3 (1) Satz 2 AuslG, 1 (1), Anlage 1 DVAuslG).

Das richtige Visum ist ein Visum zur Familienzusammenführung auf der Grundlage von
§ 23 (1) 1 AuslG
. Ein solches wird im Allgemeinen auch dann schon erteilt, wenn die/der deutsche Ehegatte/in noch nicht in D. lebt, aber beabsichtigt, sich wieder in Deutschland niederzulassen.

Auf der formellen Verpflichtungserklärung wird der Reisezweck vermerkt. Dabei reicht die Zweckangabe "Weihnachtsbesuch beim leiblichen Vater". Das letzte Sagen hat eh' die Mutter.

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Kitty
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Antwort #5 - 04.05.2004 um 09:20:10
 
Danke fuer die Antworten.

Dass mein Mann ein Visum fuer Deutschland braucht, ist mir klar. Aufgrund seiner Arbeit hat er auch quasi jedes Jahr ein Schengenvisum fuer Geschaefts- und Besuchzwecke, dass jeweils fuer 12 Monate gueltig ist. Heisst das, dass wir eigentlich ein Familienzusammenfuehrungsvisum nicht brauchen, weil die Einreise dann ja kein Problem ist? Koennen wir sozusagen einfach zur ABH marschieren und sagen, er bleibt jetzt hier?

Ich bin uebrigens noch in Deutschland gemeldet, weil ich dort noch eine Wohnung habe. Hat das irgendwelche Auswirkungen?
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.05.2004 um 10:28:28
 
Dass du in D gemeldet bist, hat den Vorteil, dass die für deinen Wohnort zuständige ABH für euch zuständig ist, so dass ihr einen Ansprechpartner in D habt.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #7 - 04.05.2004 um 17:34:49
 
Zitat:
[...] Aufgrund seiner Arbeit hat er auch quasi jedes Jahr ein Schengenvisum fuer Geschaefts- und Besuchzwecke, dass jeweils fuer 12 Monate gueltig ist. Heisst das, dass wir eigentlich ein Familienzusammenfuehrungsvisum nicht brauchen, weil die Einreise dann ja kein Problem ist? Koennen wir sozusagen einfach zur ABH marschieren und sagen, er bleibt jetzt hier? [...]


Hallo Kitty,

das richtige Visum wäre ein Visum zur Familienzusammenführung. Bei einer Einreise mit dem "falschen" Visum (es geht um den Einreisezweck, insbesondere dass das bisherige Visum ohne Mitwirkung der Ausländerbehörde erteilt worden ist und für einen beabsichtigten vorrübergehenden Aufenthalt gilt) bestünde ein
Versagungsgrund
für eine Aufenthaltsgenehmigung.

Allerdings könnte dieser Visumverstoß
geheilt
werden.

Eine solche Heilung kommt aber dann nicht in Anbetracht, wenn schon vor der Einreise
beabsichtigt
war, dauerhaft in D. zu bleiben und ein Nachholen des Visumverfahrens zumutbar ist.

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Kitty
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Antwort #8 - 05.05.2004 um 14:44:31
 
Naja, wir haben ja noch Zeit mit dem Aussortieren der Visumsangelegenheiten.

Allerdings sind wir mit dem Besuchs- und Geschaeftsvisum nach Deutschland eingereist und haben geheiratet, aus purer Unwissenheit, dass es so etwas wie ein Heiratsvisum gibt. Wir sind am Tag nach der Hochzeit wieder aus Deutschland abgereist. Kann man uns nachtraeglich daraus noch einen Strick drehen?
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Mick
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Antwort #9 - 05.05.2004 um 16:08:31
 
Zitat:
Naja, wir haben ja noch Zeit mit dem Aussortieren der Visumsangelegenheiten.

Allerdings sind wir mit dem Besuchs- und Geschaeftsvisum nach Deutschland eingereist und haben geheiratet, aus purer Unwissenheit, dass es so etwas wie ein Heiratsvisum gibt. Wir sind am Tag nach der Hochzeit wieder aus Deutschland abgereist. Kann man uns nachtraeglich daraus noch einen Strick drehen?


Nein, mach Dir keine Sorgen. Es ist ja nicht verboten in D. zu heiraten, auch nicht, wenn man sich zu Besuch hier aufhält.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Kitty
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Antwort #10 - 06.05.2004 um 16:18:35
 
Danke, das beruhigt mich erstmal wieder. Wenn man andere Beitraege im Forum liest, koennen wir froh sein, dass bisher alles relativ reibungslos, zumindest auf deutscher Seite, gelaufen ist.
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