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Einbürgerung und Wohngeld (Gelesen: 6.704 mal)
zainab
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.05.2004 um 15:15:43
 
Hallo zusammen,mein Mann hat vor über einem Jahr einen Antrag auf Einbürgerung gestellt (Grundlage: verheiratet mit einer Deutschen). Soweit so gut. Als er vor kurzem zur AB gegangen ist, um nachzufragen, hat ma ihm plötzlich ein Schreiben mitgegeben, dass wir wir nachweien müssen, dass wir kein Wohngeld bekommen.
Das wurde uns bisher nie gesagt. Wohngeld ist doch keine Sozialhilfe. Ist es zulässig, ihm die Einbürgerung zu versagen, wenn wir wohngeld bekommen.
LG

Zainab
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Ralf
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Antwort #1 - 02.05.2004 um 21:24:39
 
Hallo Zainab!

Zuerst darf ich mal auf den bereits vorhandenen Thread von Anne zum Thema verweisen:
"Wohngeld"
.

Es mutet aber etwas seltsam an, dass die Behörde von euch verlangt, solche Nachweise vorzubringen. Üblicherweise fragt die Einbürgerungsbehörde selbst bei den entsprechenden Stellen, hier: bei der Wohngeldstelle an.
Die wichtigste Auskunft hast du jedoch nicht gegeben: Bekommt ihr denn Wohngeld? Wenn ja, in welcher Höhe? Kann darauf in absehbarer Zeit verzichtet werden (weil zum Beispiel nennenswerte Einkommenssteigerungen zu erwarten sind)?
Sofern der Bezug von Wohngeld voraussichtlich auch in Zukunft andauern wird, werdet ihr bzw. dein Mann mit der Einbürgerung wohl warten müssen, bis ein Anspruch nach § 85 AuslG besteht, dann ist dies kein Hinderungsgrund mehr.
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zainab
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.05.2004 um 10:31:57
 
zunächst einmal vielen Dank für die Info,

ja derzeit bekommen wir noch Wohngeld in Höhe von 130 EUR. Da ich aber voraussichtlich demnächst einen recht ordentlich bezahlten Job haben werde, gehe ich davon us, dass wir dann keinen Anspruch mehr haben werden.

War es denn in Ordnung, dass der Sachbearbeiter uns nicht gleich bei Antragstellung davon in Kenntnis gesetzt hat, dass er diese Bescheinigung haben will. Das ganze kam mir irgendwie wie eine Verzögerungstaktik vor.
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Ralf
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Antwort #3 - 03.05.2004 um 11:05:12
 
Hallo Zainab!

Wenn der Wohngeldanspruch demnächst wegfällt, dürfte spätestens dann ja alles klar sein. Sofern du jetzt bereits eine Zusage für den Job hast, sollte die Behörde dies bereits jetzt als positive Prognose ansehen, womit die Voraussetzung jetzt schon erfüllt wäre.

Zitat:
War es denn in Ordnung, dass der Sachbearbeiter uns nicht gleich bei Antragstellung davon in Kenntnis gesetzt hat, dass er diese Bescheinigung haben will. Das ganze kam mir irgendwie wie eine Verzögerungstaktik vor.

Wenn die Behörde eine solche Bescheinigung üblicherweise von jedem verlangt, hätte sie das auch gleich machen können, wobei dann allerdings zum Zeitpunkt der Entscheidung eine neue Bescheinigung fällig wäre. Es macht daher keinen Unterschied. Aber wie schon gesagt, das sollte die Behörde eigentlich selbst bei der Wohngeldstelle erfragen.

Also, am Besten machst du es so: Teile der Behörde mit, dass du zur Zeit Wohngeld erhältst (Kopie vom Wohngeldbescheid beifügen), gleichzeitig teilst du mit, dass du ab (Datum) eine Arbeitsstelle antrittst und das Wohngeld damit wegfällt. Wenn du schon eine Zusage oder noch besser einen Arbeitsvertrag hast, um so besser, dann davon ebenfalls eine Kopie beifügen.
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