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Scheidung (Gelesen: 6.852 mal)
rasvod
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.04.2004 um 15:05:56
 
Hallo!
Weiß jemand Bescheid, wie die Scheidung in Deutschland abläuft? Muß man erst zu dem Anwalt oder geht das auch anders? Womit fängt man eigentlich an? Wir haben ein gemeinsames Kind. Komme aus Kasachstan, bin mit einem Deutschen fast 3 Jahre verheiratet. Ich möchte, daß das Kind bei mir bleibt. Und ich kehre nach Kasachstan zurück.
Vielen Dank für eure Antworten!!
Lieber Gruß
Lina
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.04.2004 um 15:14:07
 
Du brauchst auf jeden Fall ein ANwalt. Alleine geht es nicht. Such dir ein Anwalt spezialisiert auf Famlienrecht. Der wird dir sagen, wie es dann weitergeht.
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Frank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.04.2004 um 18:40:31
 
Hallo Lina,

da ich auch gerade da drin stecke sind meine Erinnerungen noch recht frisch... unentschlossen

Wie Marco schon sagte - EINE Seite muss auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen, alleine kannst du die Scheidung nicht einreichen.
Diese Seite muss dann auch für die Anwaltskosten aufkommen, welche sich aus dem sogenannten "Streitwert" mit einer Tabelle ermitteln lässt.
Mit dem Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung beginnt das Trennungsjahr, welches immer einzuhalten ist.
Ausnahme sind besondere Härtefälle - die aber soweit ich das beurteilen kann nur sehr selten greifen dürften...
Nach Ablauf des Jahres kann dann die Scheidung bei Gericht von deinem Anwalt eingereicht werden.

So ist der Ablauf in groben Stichworten, wenn du noch ein paar Tips dazu möchtest können wir das gern per PM machen (einige Dinge möchte ich hier nicht öffendlich schreiben Smiley ), oder wir können uns auch gern am Telefon darüber unterhalten, was vermutlich schneller und effektiver ist.

Auf jeden Fall solltest du einiges an Geduld mitbringen, die Mühlen mahlen hier sehr langsam.... Augenrollen
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.05.2004 um 23:54:18
 
Hi,

wenn Du fast drei Jahre mit einem Deutschen verheiratet bist, hast Du vermutlich schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Du MUSST also nicht nach Kazakhstan zurück.

Wenn Du Deine Kind mitnehemn wilslt, brauchst Du dazu
1) - entweder das Einverständnis des Vaters
2) - oder vom Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen
3) - oder vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen.

2) und 3) wirst Du nur bekommen, wenn dafür Gründe im Wohle des Kindes vorhanden sind - wenn ihr Euch nicht einig werdet, auch nur mir Gutachten des Jugendamtes. Und wenn ihr Euch einig seid, geht ja die Lösung nach 1).

Mit dem Wegzug nach Kazakhstan dürftest Du Deine Chancen verschlechtern, Dein Kind mitnehmen zu können - kommt letztlioch auf Jugendamt und Gericht an, wird aber tendenziell so aussehen. Das Kind ist schliesslich deutscher Staatsbürger; dem wird wohl einiger Wert bei der Entscheidung beigemessen, obwohl das (theoretisch) die Entscheidung nicht beeinflussen sollte.

Vielleicht kannst Du mal darstellen, warum Du zurück willst.

Ich halte es für empfehlenswerter, dass Du erst mal hierbleibst, Deine Scheidung betreibst, Dir eine eigenständige AE besorgst, etc. Aus dieser Postion heraus kannst Du dann auch viel besser um das Aufenthaltsbestimmungs- oder Sorgerecht kämpfen.

Viel Glück!

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tibita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 04.05.2004 um 11:15:42
 
Hallo Lina!

Es stimmt, dass man für eine Scheidung nur einen Anwalt braucht, wenn Ihr Euch aber nich in allen Punkten einig seid, sind unbedingt zwei Anwälte nötig, die die verschiedenen Seiten vertreten. Es ist sicher sinnvoll, wenn Du hier bleibst, bis die Scheidung durch ist und auch so Sachen wie Sorgerecht und Unterhalt geklärt sind. Normalerweise bekommen die Eltern nach einer Scheidung in D das gemeinsame Sorgerecht. In Eurem Fall wird das wahrscheinlich schwierig durchzuführen sein, wenn Du nach Kasachstan zurückgehst.

Eine Ehe kann nach dem Trennungsjahr geschieden werden, Regelungen den Unterhalt und das Sorgerecht betreffend können länger dauern, wenn sich die Ehepartner beim streiten entsprechend ins Zeug legen.

Soweit ich weiss, bekommst Du die eigenständige Aufenthaltserlaubnis erst nach drei Jahren Ehe, das heisst, da Ihr erst FAST drei Jahre verheiratet seid, kannst Du daraus noch keinen Aufenthaltsanspruch ableiten. Aber da Ihr ein Kind habt, kann sich für Dich ein Aufenthalstanspruch ergeben, weil Du als Mutter für ein deutsches Kind sorgen musst.

LG tibita
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Bis bald mal wieder! tibita
 
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.05.2004 um 11:38:08
 
Zitat:
Hallo Lina!



Soweit ich weiss, bekommst Du die eigenständige Aufenthaltserlaubnis erst nach drei Jahren Ehe, das heisst, da Ihr erst FAST drei Jahre verheiratet seid, kannst Du daraus noch keinen Aufenthaltsanspruch ableiten. Aber da Ihr ein Kind habt, kann sich für Dich ein Aufenthalstanspruch ergeben, weil Du als Mutter für ein deutsches Kind sorgen musst.

LG tibita


Nein, das eigenständige Aufenthaltsrecht hat man nach 2 Jahren. Die unbegrenzte AE kann man nach 3 Jahren bekommen.
Aber sie hätte auch einen Anspruch auf eine AE gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 3, wenn es für das Wohle des Kindes erforderlich ist, wovon ich einfach ausgehe
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tibita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 04.05.2004 um 13:53:34
 
Zitat:
Nein, das eigenständige Aufenthaltsrecht hat man nach 2 Jahren. Die unbegrenzte AE kann man nach 3 Jahren bekommen.


Gut, dann habe ich wieder was gelernt: Unterscheidung eigenständiges Aufenthaltsrecht und unbefristete Aufenthaltserlaubnis. da war ich also zu ungenau...
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Bis bald mal wieder! tibita
 
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.05.2004 um 21:10:01
 
Eine grosse Bitte:
Solche "Ungenauigkeiten" können zu einer grossen Verunsicherung der Betroffenen führen.

Wenn ihr, liebe Forumsteilnehmer, also etwas nicht wirklich wisst, dann überlasst es bitte den Experten ein Antwort zu geben anstatt unrichtige Dinge zu posten.

Ich denke, die Teilnehmerin, welche diesen Thread eröffnete, dürfte im Augenblick ausreichend Schwierigleiten bzw. Probleme oder zumindest offene Fragen am Hals haben, um nicht auch noch durch solche Unrichtigkeiten verunsichert zu werden braucht.

Dies soll bitte nicht als "Schelte" verstanden werden, sondern als gutgemeinte Bitte im Interesse derer, die wirklich Rat brauchen.
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Anjalein
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Antwort #8 - 05.05.2004 um 01:30:44
 
Verehrter Che,

das finde ich jetzt aber doch ein wenig anmassend - hier sind immerhin auch interessierte und  gut informierte Laien unterwegs, die ebenfalls gerne was dazulernen und vor ihre z.T. sehr wertvollen Erfahrungen weitergeben. Die Info ueber den jeweiligen Poster gibt dem Fragesteller ja auch einen Eindruck, was er ggfs. von der Antwort zu halten hat i.S. Professionalitaet .
Tut mir leid, dass ich hier mit einem sachlich leeren posting den thread einmuelle, kommt nicht nochmal vor; das wollte ich aber doch gerne loswerden.
LG
Anja
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 05.05.2004 um 23:01:49
 
Hallo Hallo,

bei allem eifer, Leute , denkt an den Versorgungsausgleich. Ohne den ist es Essig mit der Scheidung.................und dass kann dauern. Wenn einer nicht will, hat der (oder die) Andere schlechte Karten.

Und das Sorgerecht wir wohl beim Vater bleiben, da das Kind ja die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Was auch wohl ganz gut für das Kind ist.
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Gruß &&CarlosCB
 
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 06.05.2004 um 10:03:10
 
Carlos, da irrst du. Kein Gericht wird das Sorgerecht dem Vater nur deshalb zusprechen, weil er Deutscher ist. Wenn die Mutter die Hauptbezugsperson war, kriegt er es nicht, jedenfalls nicht als alleiniges Sorgerecht. Und was soll die Bemerkung, das das besser sei?
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carlosCB
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Antwort #11 - 06.05.2004 um 13:54:10
 
@anne

schon klar... aber es geht nicht darum, ober der Vater Deutscher ist sondern darum, dass das KIND die dt. Staatsangehörigkeit hat. D.H. hier aufgewachsen ist, die sprache gelernt hat und welchen Grund sollte es geben, dass der Vater nicht das Sorgerecht für das kind bekommen sollte ???? (im Normalfall).

Zitat:
Und was soll die Bemerkung, das das besser sei?


ganz einfach: ich kenne es aus dem Bekanntenkreis und habe es auch schon öfter von verscheidenen PErsonen gehört, dass das Kind mit deutscer Staatsangehörigkerit dort drüben schlechte KAtren hat, was die Akzeptanz in Schulen,Kindergarten, Behörden , Arbeit etc. hat.

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Gruß &&CarlosCB
 
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Ralf
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Antwort #12 - 06.05.2004 um 14:21:02
 
Nur mal zur Klarstellung:

Staatsangehörigkeit: Es ist wohl davon auszugehen, dass das Kind derzeit BEIDE Staatsangehörigkeiten hat. Daran ändert sich auch nach der Scheidung der Eltern nichts.

Sorgerecht: Im Normalfall haben heutzutage nach einer Scheidung beide Eltern das Sorgerecht. Nur im Ausnahmefall wird es einem Elternteil allein zugesprochen.
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carlosCB
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Antwort #13 - 06.05.2004 um 20:56:03
 
stellt sich die Frage, ob dass denn nicht ein Ausnahmefall ist....
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Ralf
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Antwort #14 - 06.05.2004 um 22:03:01
 
Zitat:
stellt sich die Frage, ob dass denn nicht ein Ausnahmefall ist....

Das werden wir hier kaum feststellen können. Dafür gibt's gute (und teure) Scheidungsanwälte.
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