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Arbeitsgenehmigung nach Studienabschluss (Gelesen: 2.743 mal)
ampere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsgenehmigung nach Studienabschluss
29.04.2004 um 20:19:57
 
Hallo,

Bevor ich anfange, möchte ich mich kurz vorstellen: Ich bin anfang 20, komme aus einem Nicht-EU-Land und studiere seit 3 Jahren in der Bundesrepublik. Am Anfang meines Aufenthaltes hatte ich nicht unbedingt vor nach dem Abschluss in  Deutschland zu bleiben, ziehe diese Möglichkeit jetzt aber in Betracht und würde gern wissen wie meine Chancen stehen.

Ich habe die Diskussionen um dieses neue EInwanderungsgesetz nicht seit Anfang an mitverfolgt, aber da es (aus meiner Perspektive  Zwinkernd )  erheblich vorteilhafter sein dürfte als die jetzt noch gültige Option "im öffentlichen Interesse" hoffe ich dass es in nicht zu ferner Zukunft zu einer Einigung kommt.

Da aber seitens der Forenbetreuer keine Diskussion darüber vor dessen Verabschiedung erwünscht zu sein scheint, habe ich eine Frage an die die sich auskennen zum jetzt noch gültigen Stand der Dinge: Was darf ich mir unter der genannten Klausel "im öffentlichen Interesse" genauer vorstellen?  Ich möchte meinen Studiengang nicht explzit benennen, aber es handelt sich nicht um eines der IT-Fächer, an welchen der Staat Deutschland im Moment starkes Interesse hat, aber auch nicht um einen der überlaufenen, an welchen er mit Sicherheit jetzt und auch später kein Interesse haben dürfte. Wenn mir jemand näher beschreiben könnte auf welche Einsatzgebiete sich "im öffentlichen Interesse" bezieht, so dass ich in der Lage bin meine Situaton und meine zukünftigen Möglichkeiten besser abzuschätzen, wäre ich sehr dankbar.


Mit freundlichen Grüßen,
Ampère
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.04.2004 um 20:52:34
 
Vielleicht mal allgemein zum öffentlichen Interesse:

es reicht eben nicht aus, dass du einen Job/eine Firma findest, die dich einstellen will. Es muss für die "Allgemeinheit" ein Interesse an deiner Beschäftigung entstehen.

Öffentliches Interesse ist z.B. dann zu bejahen, wenn der Ausländer - unterstützt durch den Arbeitgeber - dartun kann,

  • dass durch die Einstellung dieses Arbeitnehmers weitere Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen werden;
  • dass bestehende Arbeitsplätze gefährdet sind, wenn eine vakante Stelle, für die auf dem deutschen Arbeitsmarkt z.Zt. keine Bewerber zur Verfügung stehen, nur mit dem Ausländer besetzt werden kann;
  • dass der mutter-fremd-sprachige Arbeitnehmer z.B. als Multiplikator in seinem Heimatland eingesetzt werden soll, und so langfristig seinem Arbeitgeber ein Entrée auf einem bislang noch nicht erschlossenen Markt sichert;


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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 29.04.2004 um 21:12:17
 
Zitat:
Da aber seitens der Forenbetreuer keine Diskussion darüber vor dessen Verabschiedung erwünscht zu sein scheint


Hi,
darüber kann gerne eine Diskussion geführt werden.  [quatschen=quatschen.gif]
Hierfür gibt es das Userforum.

Wir wollen nur nicht aktuelle Problemfälle auf der Basis "was ist, wenn das ZuwG kommt" in den "Fachforen" besprechen. Da kommen nur Seifenblasen raus, die keinen wirklich weiter bringen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Rudo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.04.2004 um 21:46:46
 
Zitat:
Hallo,

Was darf ich mir unter der genannten Klausel "im öffentlichen Interesse" genauer vorstellen?  


Wie schon Mick schrieb, die Sache ist nicht eindeutig definiert. Ich kann dir nur über meine konkrete Erfahrung berichten aus einer Hansestadt im Nordosten - ich habe auch in D studiert und promoviert, nach der Promotion habe ich von der Uni ein Angebot bekommen, eine Habilitationsarbeit zu machen (C1-Stelle für 6 Jahre). Ich hatte Empfehlungschreiben mehrerer Professoren der Uni, des Rektors persönlich sowie ein Empfehlungsschreiben des Umwelministeriums des Bundeslandes wo ich gelebt habe, dass meine Forschung für diese Land nützlich und wichtig ist (Umweltschutz, Landschaftsökologie in diesem Bundesland). Die Sache hat der Leiter der zuständigen Behörde in einem 5-Minuten-Gespräch enstchieden- "das ist kein öffentliches Interesse, das ist ihr privates Interesse, in D zu bleiben" ... Er hat auch entschieden, dass die Arbeit meiner Frau (die auch in dieser Stadt stuediert hat und Ärztin ist) ebenfalls KEIN öffentliches Interesse ist, da in diesem Bundesland momentan eine grosse Ärzteschwemme herrscht ....
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