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was passiert nach der meldung an die behörde?? (Gelesen: 4.797 mal)
star0701
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag was passiert nach der meldung an die behörde??
28.04.2004 um 15:54:52
 
Hallo,
ich bins schon wieder. Ich habe in meinem posting "Trennung/Scheidung" ja nun bestätigt bekommen dass ich die Trennung unbedingt der Behörde melden muss. Nun meine nächste Frage: Wie geht es danach weiter. Also ich rufe an und melde dass ich mich von meinem Mann getrennt habe. Und dann??? Werde ich und/oder mein Mann benachrichtigt? Was passiert mit ihm? Ich mache mir einfach so viele Gedanken. Und vieles hat mit Angst zu tun. Ich kann ihn einfach nicht einschätzen, weiss nicht wie er darauf reagieren wird. Ich weiss dass er in der Vergangenheit ziemlich aggressiv war, nicht mir gegenüber, aber er hat früher seine Probleme mit Fäusten geregelt. Ich habe einfach die Gedanken, dass wenn er das Land verlassen muss, er denkt er habe sowieso nichts zu verlieren, also warum sollte er mir nichts antun? Kann ich mich irgendwie schützen? Ich muss mich einfach moralisch auf die Folgen einstellen können. Unsre Beziehung hat mich so viel Kraft gekostet, dass ich mir nicht sicher bin wie ich das alles noch durchstehen soll.
Vielleicht kann mir jemand aus Erfahrung erzählen, wie es nach der Meldung weiter geht.
Vielen Dank
Star
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Hartmut_Krentz
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Beiträge: 449
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 28.04.2004 um 16:12:27
 
Hallo Star,

wird Di nicht viel helfen, aber ich hatte vor 2 jahren
im Kollegenkreis mal einen aehnlich gelagerten Fall,
allerdings war der Mann Kubaner. Er hat zwar mit
vielen Mitteln versucht seine damalige FRau noch umzustimmen, aber aggressiv ist er nie geworden,
aber da bestehen eben auch Unterschiede in der
Mentalitaet.
Ich wuerde vorschlagen Du gehst zur AB meldest dort dass die eheliche lebensgemeinschaft nicht mehr
besteht, suchst Dir einen Anwalt und reichts die Scheidung ein und danach wenn Du es Dir beruflich
und finanziell erlauben kannst verschwindest Du ein
paar Wochen von der Bildflaeche. damit verschiebst
Du die probleme zwar nur, aber Du gewinnst erstmal ein
bisschen Abstand und kannst mal in Ruhe durchatmen.
Sicher wird er versuchen Dich zu beeinflussen und er wird so wie Du ihn beschreibst auch Druck ausueben,
aber wir leben in einem rechtsstaat und es gibt Mittel und wege sich zu schuetzen zumindest davor dass ewr Dir das Leben zur Hoelle macht. Hier im Forum gibt es ja einige wirlich gute Experten offentsichtlich auch Polizisten warte einfach mal ab was diese Dir raten.
Ziehe das jetzt durch besser ein Ende mit Sckrecken
als ein Schrecken ohne Ende.


Gruesse

hartmut
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star0701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.04.2004 um 16:17:28
 
Hartmut,
danke fuer deine aufmunternden worte. ich habe mir das auch so ungefähr überlegt. ich habe ab übernächste woche für drei wochen urlaub. ich dachte mir, dass ich diese eine woche mit der meldung noch warte, es dann direkt an meinem ersten urlaubstag tue. und dann habe ich erst mal drei wochen, wenigsten um etwas kraft zu schöpfen.
nochmals vielen dank
star
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tinchen
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Beiträge: 15
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 28.04.2004 um 16:29:14
 
Ich denke auch, dass das sinnvoll wäre. Ich wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen. Denke an dich, denn wenn du den falschen Weg gehst und es fliegt auf, wirst du auch noch bestraft. Vor allem würdest du dann auch noch zulassen, dass dein Mann hierbleibt, obwohl er dich bedroht und benutzt, um sein Aufenthalt hier zu behalten. Glaube mir, es ist richtig, so wie du es vor hast. Viel Erfolg. Smiley
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tinchen
 
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star0701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.04.2004 um 11:46:52
 
Hallo,
ich danke euch für eure lieben Zusprüche. Kann ich echt gut gebrauchen. Ich schaff das schon irgendwie. Ich muss ja.
Trotzdem habe ich noch keine Antwort wie das vor sich geht wenn ich die Trennung gemeldet habe. Kann vielleicht irgendjemand aus Erfahrung erzählen? Würde mir wirklich sehr helfen wenn ich mich moralisch darauf vorbereiten könnte.
Liebe Grüße
Star
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.04.2004 um 12:21:59
 
Zitat:
Trotzdem habe ich noch keine Antwort wie das vor sich geht wenn ich die Trennung gemeldet habe.

Rein ausländerrechtlich läuft das so ab:

Wenn die ABH das mitbekommt, wird wohl festgestellt werden, dass er kein eigenständiges Aufenthlatsrecht hat.
Nun kommt es darauf an, wie lange die AE noch läuft. Wenn die eh bald ausläuft wird die ABH sehr wahrscheinlich das abwarten und dann die Verlängerung abwarten.
Wenn sie noch länger läuft, wird grundsätzlich ein Verfahren zur nachträglichen zeitlichen Beschränkung der AE nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG eingeleitet.
Allerdings hätte in einem solchen Fall ein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung; d.h. er kann dann bleiben, bis über das Verfahren bestandskräftig entschieden ist, oder die AE ohnehin abgelaufen ist.
In bestimmten Fällen (z.B. Sozialhilfebezug, Straftaten) kann die ABH aber den sofortigen Vollzug anordnen, damit ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat... (was er dann aber wieder gerichtlich prüfen lassen kann).
Soviel zum Verfahren.....

Was er dann evtl. alles versuchen wird... ohje da hab ich so einiges erlebt. Falls er da tatsächlich gewalttätig wird oder massive Drohungen ausspricht, solltest du das unbedingt zur Anzeige bringen.
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star0701
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.04.2004 um 12:31:35
 
Hi Fons,
erst mal danke für die Info. Oje, oje, da kann ich mich ja noch auf was gefasst machen. Wo soll ich bloss die Kraft hernehmen?! Am besten ist, ich melde das und hau dann ab...bei mir stellt sich momentan die "Weglauf-Taktik" ein. Wird mir aber nichts bringen. Denn so einfach ist das ja nicht. Übrigens hat er direkt das volle Drei-jahres-Visum erhalten. Wenn man so manche Dinge vorher schon wüßte. Aber wenn man verliebt ist denkt man an solche Dinge nicht, und schon gar nicht an Scheidung. Und das es dann so kompliziert werden kann, daran denkt man schon gar nicht.
Trotzdem echt lieb von euch allen, mir mit rat beizustehen. Das hilft mir schon sehr!
Danke
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star0701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 29.04.2004 um 12:35:27
 
ach, und noch eine Frage. Ich gehe mal davon aus dass mein Mann sämtliche Einsprüche einlegen wird die er kann. Werden wir trotz allem nach dem Trennungsjahr geschieden? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun? Oder?
Gruss
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 29.04.2004 um 14:34:42
 
Stimmt, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Aber insofern schneidet man sich manchmal ins eigene Fleisch, wenn man dafür sorgt, dass der nicht mehr erwünschte Ehepartner das Land schnellstens verlassen muss - die Scheidung dauert dann um etliches länger, weil alles im Ausland zugestellt werden muss.
Anne
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star0701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 29.04.2004 um 15:10:09
 
hallo anna,
also wenn hier jemand jemandem ins fleisch schneidet dann sind das die in solchen fällen die gesetzte, oder? ich bin doch gezwungen zu melden dass wir getrennt sind und ich die scheidung möchte. wenn er vor der scheidung ausgewiesen werden sollte ist das ja nicht mein verschulden. ist schon ziemlich blöd geregelt irgendwie. zumal er einer ehrlichen arbeit nachgeht und steuern bezahlt sollte man in solchen fällen meiner meinung nach eine ausnahme machen. es ist ja nicht so dass ich will das er das land verläßt, ich kann nur nicht mehr mit ihm zusammen sein. und ich finde es hat auch nichts mit unerwünscht zu tun. manchmal funtioniert eine ehe eben nicht, das passiert ja auch ständig in einer deutsch-deutschen ehe.
lg
star
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach Trennungsjahr nicht immer sofort
Antwort #10 - 01.05.2004 um 16:05:12
 
Hallo Star,

die Scheidung kann direkt nach dem Trennungsjahr nur erfolgen, wenn beide Ehepartner zustimmen. Wenn ein Ehepartner ablehnt, dauert es länger.
Bei meiner einen Freundin dauert es nun schon über 2 Jahre, ein Ende ist nicht abzusehen (sie hat der Scheidung widersprochen).
Dein Anwalt wird Dir dies genau erklären können.

Bleib stark!

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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carlosCB
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59558 Lippstadt, Nordrhein-Westfalen, Germany
59558 Lippstadt
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 01.05.2004 um 20:40:34
 
was Dir die Scheidung auch noch erheblich erschweren kann, ist der Versorgungsausgleich. Evtl solltest Du versuchen , mit Deinem Noch -Ehemann eine einvernehmliche Scheidung hinzubekommen. Ist für Euch beide des Beste.
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Gruß &&CarlosCB
 
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star0701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was passiert nach der meldung an die behörde??
Antwort #12 - 01.06.2004 um 10:42:12
 
hallo
wollte mich mal kurz melden. bin nun aus meinem urlaub zurück. ich habe es so gemacht, wie angekündigt. habe mich umgemeldet und der abh über die trennung informiert. die haben auch nicht lange gebraucht und haben meinem noch-ehemann drei tage später schon ein schreiben geschickt dass er vorsprechen muss wegen evtl. verkürzung des visas. ich habe noch nicht mit ihm gesprochen und habe schon ein ganz mieses gefühl vor dem was da wohl noch kommt. wie wird er reagieren? morgen muss er wieder arbeiten (hat heute frei) und da kann ich mich bestimmt auf was gefasst machen. ich werde euch auf dem laufenden halten.
lg
star
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