Zitat:Trotzdem habe ich noch keine Antwort wie das vor sich geht wenn ich die Trennung gemeldet habe.
Rein ausländerrechtlich läuft das so ab:
Wenn die
ABH das mitbekommt, wird wohl festgestellt werden, dass er kein eigenständiges Aufenthlatsrecht hat.
Nun kommt es darauf an, wie lange die
AE noch läuft. Wenn die eh bald ausläuft wird die
ABH sehr wahrscheinlich das abwarten und dann die Verlängerung abwarten.
Wenn sie noch länger läuft, wird grundsätzlich ein Verfahren zur nachträglichen zeitlichen Beschränkung der
AE nach
§ 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG eingeleitet.
Allerdings hätte in einem solchen Fall ein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung; d.h. er kann dann bleiben, bis über das Verfahren bestandskräftig entschieden ist, oder die
AE ohnehin abgelaufen ist.
In bestimmten Fällen (z.B. Sozialhilfebezug, Straftaten) kann die
ABH aber den sofortigen Vollzug anordnen, damit ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat... (was er dann aber wieder gerichtlich prüfen lassen kann).
Soviel zum Verfahren.....
Was er dann evtl. alles versuchen wird... ohje da hab ich so einiges erlebt. Falls er da tatsächlich gewalttätig wird oder massive Drohungen ausspricht, solltest du das unbedingt zur Anzeige bringen.