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Trennung/Scheidung (Gelesen: 9.413 mal)
star0701
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.04.2004 um 13:41:51
 
Hallo, auf der Suche nach Informationen bin ich auf dieses Forum gestossen. Ich habe hier einige Beiträge gelesen die ähnlich gelagert sind wie mein Anliegen. Dennoch sind noch einige Fragen offen. Vielleicht komme ich einfach mal zum Punkt. Also, ich bin seit 1 1/2 Jahren verheiratet. Habe mich wegen unüberwindlicher Differenzen von meinem Mann getrennt. Bisher "inoffiziell". Mitlerweile weiss ich auch dass mein Noch-Mann seine Aufenthaltsgenehmigung verlieren wird, sollte ich es nun offiziell machen, da wir noch nicht 2 Jahre verheiratet sind. Ich bin nun hin- und hergerissen, denn ich möchte ihm natürlich sein Leben nicht "versauen" indem er zurückgeschickt wird. Kann aber irgendwie mit meinem Gewissen auch nicht vereinbaren "bewusst" die Ehe offiziell aufrecht zu erhalten nur damit er bleiben kann. In wie weit mache ich mich strafbar oder kann ich mir Probleme einhandeln. vielleicht sogar zum jetzingen Zeitpunkt schon, da ich ja weiss dass ich die Ehe nicht aufrecht erhalten möchte. Ich wohne schon seit drei Monaten bei einer Freundin, möchte mir aber in naher Zukunft eine neue Wohnung suchen.  Die alte Wohnung habe ich gekündigt, möchte dorthin nicht zurück, und mein Mann kann die Wohnung alleine nicht zahlen. Fazit, er muss sich auch eine neue Wohnung suchen. Nun verlangt er von mir dass er sich entweder bei mir mit anmeldet, oder ich bei ihm. Ich kann der Sache aber nicht mit gutem Gewissen zustimmen, da ich ja weiss dass das Falschangaben sind. Bin total durcheinander. Auf der einen Seite will ich keine Probleme für meine Zukunft, oder den Anschein einer Scheinehe erwecken und auf der anderen Seite will ich nicht seine Zukunft verbauen indem er zurückgeschickt wird. Vielleicht gibt es hier jemanden, der mir einen Rat geben kann, oder dem es genauso geht wie mir. Wäre sehr dankbar
Gruss
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tinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 28.04.2004 um 14:01:22
 
hallo,

also ich kann dir nur dringendst empfehlen, die Trennung offiziell anzuzeigen. Denn wenn du weiterhin offiziell eine Ehe führst (aufgrunddessen dein Ehepartner ja ein Aufenthaltsrecht besitzt), die eigentlich nicht mehr besteht, kann man dich wahrscheinlich wegen Eingehung einer Scheinehe drankriegen. Wahrscheinlich musstest du ja auch unterschreiben, dass du mit deinem Partner in ehelicher Lebensgemeinschaft lebst. Daraus könnte man dir bei Bekanntwerden eventuell einen Strick drehen.

Und deinem Partner das Leben versauen??? Ihr habt doch sicherlich aus Liebe geheiratet und nicht wegen des Aufenthaltsrechts, oder? Dann würdest du deinem Mann das Leben nicht versauen.
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tinchen
 
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star0701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.04.2004 um 14:10:30
 
hallo,
erst mal vielen Dank für dein schnelles posting. Ich habe mir das schon gedacht, meine Freunde haben mir das selbe geraten. Trotzdem kein leichter Schritt für mich. Vielleicht habe ich auch ein bischen Angst wie er reagieren wird, dass er mir das Leben zur Hölle machen könnte. Reicht es denn aus wenn ich mich ganz normal ummelde, oder muss ich direkt die AB informieren?
Und ja, ich habe ihn aus Liebe geheiratet, allerdings bin ich mir da bei ihm gar nicht mehr so sicher ob das auch der Grund für ihn war.  weinend
Gruss
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 28.04.2004 um 14:22:29
 
Also ich an Deiner Stelle wuerde auch schnellsten die
AB informieren dass die eheliche Lebensgemeinschaft
nicht mehr besteht. dass bei Dir jetzt Zweifel an der
Lauterkeit seiner Motive auftauchen ist ja wohl normal
und da bist Du mit Sicheheit kein Einzelfall.
Entschuldige meine Neugier, ist Dein Nochmann
zufaellig Kubaner????

Gruesse

hartmut
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star0701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.04.2004 um 14:34:33
 
Hallo Hartmuth,
nein, er ist tunesier. Ich weiss ja nicht ob jemand meine Angst verstehen kann. Wir arbeiten auch noch für die selbe Firma. d.h. ich kann ihm ständig über die Füße laufen. Und wenn ich das erst mal gemeldet habe weiss ich wirklich nicht wie er reagieren wird. Bin schon am überlegen ob ich mir einen neuen Job suchen soll. Aber meinen Job aufgeben, den ich seit über 5 Jahren habe, in der heutigen Zeit, ist wohl auch keine Lösung. Ich möchte auch nicht dass er weiss wo ich jetzt wohne, aus Angst er könnte mir auflauern (ich rede aus Erfahrung, habe schon einmal so einen psycho-Terror mitmachen muessen). Vielleicht fährt er mir von der Arbeit aus einfach hinterher. Solche wirren Gedanke gehen mir durch den Kopf. Aber es nutzt ja wohl alles nichts.
Sorry, wenn ich hier mein Herz so ausschuette, weiss mir aber einfach nicht zu helfen.
Danke und Gruss
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.04.2004 um 14:48:28
 
also wir (meine Frau und ich) haben beim Standesamt und bei der ABH mehrere eidesstattliche Erklärungen unterschreiben müssen, die u.a. beinhalten, dass wir beit auflösung der ehel. Gemeinschaft 8d.h. auch beit getrennten wohnungen) unmittelbar die ABH unterrichten. Wenn wir das nicht machen würden, gibts eine Strafanzeige wg. falscher eidest. Vers.
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Gruß &&CarlosCB
 
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star0701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.04.2004 um 14:54:21
 
hi carlos
also um ganz ehrlich zu sein, ich weiss nicht ob wir bzw ich so etwas unterschrieben haben. es wird mir ja so und so nichts anderes übrig bleiben als es zu melden. schweren herzens, aber ich muss wohl.
gruss
star
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #7 - 28.04.2004 um 14:55:51
 
Wir auch Carlos, und eine zog der Standesbeamte
3 Minuten vor der trauung aus dem Aermel!!!

STAR da bis Du jetzt in einer ziemlich besch.......
Situation, aber Psychoterror muesstest Du glaube
ich befuerchten wenn Du noch ein paar Monate
wartest und  2 Jahre rumgehen laesst. da bestehen
eben grossen Mentalitaetunterschiede die man oft leider
gar nicht bedenkt solange die Schmetterlinge noch im
Bauch herumflattern.
Wuensche Dir Viel Glueck, gute Nerven, Durchstehvermoegen und ein paar gute echte
freunde die Dir zur Seite stehen.
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star0701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 28.04.2004 um 14:58:55
 
vielen Dank Hartmut, ein bischen Mut kann ich jetzt wirklich gebrauchen. Aber es wird und muss ja irgendwie weitergehen.
Danke  Smiley
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tinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 28.04.2004 um 16:35:56
 
Melde dich umgehend bei deiner ABH. Die kann eventuell dann auch schlimmeres verhindern. Wenn selbst du jetzt Zweifel an der Heiratsabsicht deines Mannes hast...Vielleicht hast du nicht gerade Unrecht damit. Wenn es so ist, kann dein Mann nicht auch noch dafür belohnt werden, dass er dich so hintergangen hat. Wenn es so sein sollte, hat er sein Aufenthalt nicht zu Recht und muss wieder zurück. Sprich einfach mit deiner ABH. Ich kann nur von mir aus schließen, aber unsere ABH versucht immer, auch in solchen Dingen ein bisschen zu beraten und zu unterstützen. Wir nennen uns manchmal schon Eheberatung *g*. Vielleicht istja dein Sachbearbeiter auch verständnisvoll und kann dir helfen.  Alles Gute, du wirst das schon schaffen. Zwinkernd
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tinchen
 
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ewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 28.04.2004 um 17:12:49
 
Hallo,

ich frage mich, warum es eigentlich andersrum nicht geht, d.h., wenn jemand in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, aber nicht offiziell verheiratet ist, kein Recht auf eine AE hat. Ich war mit meinem Freund 1,5 Jahre verheratet und dann liess mich aus Dummheit von ihm scheiden. Nach der Scheidung blieben wir aber weiterhin zusammen, führten gemeinsamen Haushalt und so weiter. Wieso wird das bei einer LG vernachlässigt, wenn es aber für eine AE bei einer Ehe die entscheidende Voraussetzung ist und nicht, dass man auf dem Papier verheiratet ist.

ewa
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 28.04.2004 um 18:13:21
 
Zitat:
ich frage mich, warum es eigentlich andersrum nicht geht, d.h., wenn jemand in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, aber nicht offiziell verheiratet ist, kein Recht auf eine AE hat....


Tja, weil es eben in den Gesetzen nirgends eine Regelung gibt, die eine eheähnliche LG schützt. Weder im Art. 6 GG noch im Ausländerrecht bei den Familiennachzugsregelungen.

Es ist (hier) müßig, darüber zu diskutieren, warum das so ist. Die Ehe ist nun mal eine gesetzlich geschützte Institution, alles andere eben nicht (abgesehen von einer gleichgeschl. L.partnerschaft).

So isses eben - und man/Frau kann entweder diesen Schutz durch Heirat erlangen, oder eben nicht heiraten und dann nicht von den Vorteilen provitieren.

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star0701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 29.04.2004 um 12:24:03
 
Thinchen,
ich kann mir nicht vorstellen dass die Dame von der ABH mir in irgendeiner Hinsicht helfen wird. Die waren dort damals schon ziemlich unfreundlich und unpersönlich. Naja, ich denke ich muss da irgendwie durch. Ich warte jetzt noch eine Woche, dann habe ich Urlaub und bin erst mal drei Wochen nicht erreichbar. Dann gehe ich direkt an meinem ersten Urlaubstag zur ABH, und hoffe..ich weiss das hört sich jetzt gemein an ist aber aus selbstschutz gedacht...hoffe dass alles schnell geht. Am liebsten würde ich mich für die ganze Zeit in Luft auflösen. Wenn wir nur nicht in der selben Firma arbeiten würden....
Gruss
Star Griesgrämig
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tinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #13 - 29.04.2004 um 13:42:11
 
Hallo Star,

das istja in der Tat sehr unglücklich, dass ihr auch noch denselben Arbeitgeber habt. Du bist ja wirklich in einer ganz schön blöden Situation. Wenn dir schon in der ABH keiner helfen kann oder will, hast du ja immer noch das Forum *g*. Trotzdem viel Glück!
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tinchen
 
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #14 - 01.05.2004 um 15:57:04
 
Hallo Star,

wenn er sich bei Dir mit anmeldet und nicht dort wohnt, verstößt Dein Mann gegen das Melderecht (Straftatbestand, den jedoch er zu vertreten hat), wenn Du Dich bei ihm anmeldest, hast Du jedoch diesen Straftatbestand zu vertreten.

Ich kann Dir auch nur raten, der ABH mitzuteilen, dass Ihr seit .... (Datum) getrennt lebt. Falls Du schon bei einem Anwalt bzgl. Scheidung warst, kann evtl. der Anwalt auch an die ABH schreiben und über die Trennung informieren.

Ich weiß nicht, inwieweit es auch Sinn machen könnte, dem Arbeitsamt die Trennung mitzuteilen. Da das eigenständige Aufenthaltsrecht Deines Mannes nach Trennung nicht mehr gegeben ist, könnte es sein, dass die Arbeitserlaubnis auch ungültig wird, so dass dann das Problem desselben Arbeitgebers gelöst wäre.

Ich kann Deine Angst gut nachvollziehen, wenn Du ihn tagtäglich auf der Arbeit siehst und Psychoterror befürchtest.
Ich denke jedoch: Lieber jetzt einen Schlussstrich ziehen, als noch länger zu leiden oder sich sogar einer Straftat schuldig machen (Scheinehe / Verstoß gegen das Meldegesetz).

Ich wünsche Dir viel Kraft!
Liebe Grüße
Janna
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