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Wechsel der steuerklasse (Gelesen: 4.978 mal)
Kobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.04.2004 um 16:01:36
 
Hallo Leute,
Ich habe die Heiratsurkunde jetzt beim Übersetzer,Ist es richtig das ich dann dieses Familienbuch beim Standesamt beantragen muß?Was werde ich dort für Unterlagen brauchen?um meine Steuerklasse dann von eins auf drei zu ändern,brauche ich dieses Familienbuch?
Oder muß ich dann erst zur ausländerbehörde und den Antrag auf Familienzusammenführung stellen?Viele Fragen ??? SmileyAber bedanke mich im Voraus schonmal.
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.04.2004 um 16:18:57
 
Die Steuerklasse wird erst geändert, wenn der Ehegatte eingereist ist. Dann kann er/sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und unter Vorlage der legalisierten Heiratsurkunde mit Übersetzung kann man auch die Steuerklasse ändern lassen - ging bei uns in einem Zug.
Anne
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Kobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.04.2004 um 16:30:47
 
Hallo anne,
Danke Dir für deine antwort.
Na das kann ja wieder dauern,weil in Usbekistan seit 2002 keine Legalisierungen mehr gemacht werden.Das bedeutet dann auch,das ich dieses Familienbuch erst gar nicht beantragen brauche?Erst zur Ausländerbehörde?
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Anne
Ex-Mitglied
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.04.2004 um 16:59:14
 
Das ist nun schon wieder eine andere Baustelle - zuerst muss das Visum zur Familienzusammenführung im deutschen Konsulat beantragt werden. Die verlangen dann auch die Heiratsurkunde - keine Ahnung, wie das dann mit der Legalisierung gemacht wird, aber mit Familienbuch hat das m.E. nichts zu tun. Wenn die Urkunde aber zwecks Einreise legalisiert wurde, egal wie, reicht das dann auch für die Steuerkarte.
Anne
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Kobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.04.2004 um 17:12:30
 
Hey,
Also erst das Konsulat,und dann Ausländerbehörde?
Das mit dem ehefähigkeitszeugnis war ja schon wie eine Hinrichtung hier in Deutschland.Dann kann es nur noch schlimmer werden Smiley
Wenn ich in Rente gehe in 30j dann kommt mein Schatz vieleicht endlich?  Smiley
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.05.2004 um 12:49:58
 
Zur Frage wegen dem Wechsel zur Steuerklasse gibt es folgenden Paragraphen im Einkommensteuergesetz (EStG):

Zitat:
Bestimmung der Steuerklasse (Stichtag 01.01.) gem. § 38 b EStG, § 39 Abs. 3 b EStG:

a) Steuerklasse I bekommen:

Ledige
getrennt lebende Ehegatten
Geschiedene
Verwitwete ab dem 2. Steuerjahr nach dem Sterbefall
Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, d.h. der Ehegatte lebt im Ausland u.a. 


Gruß Joemi
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