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Nachwuchs, Eintrag in Reisepass (Gelesen: 4.396 mal)
stefanskij
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.04.2004 um 13:15:48
 
Hallo,

wir, ich Deutscher und miene Frau Ukrainerin, bekommen demnächst Nachwuchs.

In welchen Reisepass wird das Kind eingetragen? In meinen, den meiner Frau oder müssen wir gleich einen eigenen Reisepass für das Kind beantragen.

Geht auch eine Eintragung in beide Pässe? Wäre für uns die ideale Lösung.

Vielen Dank für die Hilfe

Stefanskij
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 27.04.2004 um 13:43:56
 
Hallo Stefanskij!

Die Frage ist doch: welche Staatsangehörigkeit hat das Kind bzw. wird es haben?

Wenn du Deutscher bist, wird das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 StAG erwerben, unabhängig vom Geburtsort. Falls du mit der Kindesmutter nicht verheiratet bist, ist dazu eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich.

Ob das Kind daneben auch die ükrainische Staatsangehörigkeit erwirbt, können dir nur die ukrainischen Behörden verbindlich sagen. Infos gibt's auch
hier
, leider überwiegend nicht auf deutsch.

Erst danach kommt die Frage nach dem Ausweispapier. Ob Kinder in den Pass eines Elternteils eingetragen werden können oder ob Kinder eigene Pässe bekommen, entscheidet jeder Staat für sich. In Deutschland gibt es dafür extra den Kinderausweis. Der kann gleich nach der Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde bei der Stadt bzw. Gemeinde beantragt werden, ein Passfoto ist erst ab 10 Jahren erforderlich.
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Anjalein
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Beiträge: 106
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #2 - 30.04.2004 um 01:20:09
 
noch ein kleiner Zusatz: abgesehen vom Kinderausweis kann Dein Kind  -sofern deutsch- ausserdem in Deinen deutschen Reisepass (den weinroten EU-Pass) eingetragen werden.
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Seize the day.
 
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #3 - 30.04.2004 um 20:02:15
 
noch ein zusatz,

wenn du einen Grund angibst kann dein deutsches Kind auch sofort nach geburt einen deutschen Reisepass bekommen.Ein grund war bei uns eine Reise nach armeien auf dem landwege wo platz für mehrere Visa sein musste.Dieser Reisepass hatte alerdings nur ein jahr gültigkeit aber mit Bild und allem was dazugehört...

gruss peku
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sid
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Beiträge: 32

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.06.2004 um 20:42:20
 
Hallo,
Grund angeben um dt. Reisepass zu beantragen??? Auch für ein Baby ist die Angabe eines Grund nicht erforderlich!
Die Schwierigkeiten bestehen lediglich darin, dass der Reisepass für unter 26-jährige eine Gültigkeit von 5 Jahren hat, die Babys-Kleinkinder sich relativ schnell verändern und dann evtl. Schwierigkeiten beim Grenzübergang zu erwarten sind. Darauf sollten die ausstellenden Behörden hinweisen!

Gruß
Sid
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