Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bosnische Kriegsflüchtlinge - was für eine AG? (Gelesen: 3.776 mal)
Till_Wollheim
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bosnische Kriegsflüchtlinge - was für eine AG?
26.04.2004 um 23:44:39
 
Hallo,

wegen längerer Zeit, die verstrichen ist, ist nur noch schwer zu ermitteln was für einen Aufenthaltsstatus meine Mandantin (Bosnir) damals hatte.
Sie kam 1991 als Kriegsflüchling mit ihren Eltern nach D, verließ das Land wieder 1998 und war inzwischen 1 x 1 Jahr als Aupair und 3 à 3 Monate als Tourist hier.

Ich will für sie (nun 22) eine Wiederkehr durchsetzten. Sie ist faktisch eine Deutsche nur "rechtlich" eine Bosni.
Um zu verhindern daß sie nu eine Schnellheirat machen muß, legen wir alles ins Zeug!

Was für eine Aufenthaltsgenehmigung (AG) hatte sie wohl damals (keine Asylbeantragung!)?

Wie ist das mit Kindern unter 16 - habe was gelesen, daß die nach ihrer Eltern Status "taxiert" werden?
Sie hat ja mit 9 keine AG gebraucht.

Danke für Tipps
Till

PS: Ist drohende Zwangsheirat irgendwo judiziert worden als außergewöhnliche Härte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zwangsheirat
Antwort #1 - 26.04.2004 um 23:48:58
 
Hallo Till,

meinst Du mit "Zwangsheirat", dass ihre Familie sie zu einer Hochzeit mit einem Mann zwingen will, den sie nicht heiraten will? Wenn ja, schau mal diese Seite an:

http://www.papatya.org/

Sie setzt sich mit u. a. auch mit Zwangsheiraten auseinander. Evtl. können die Leute dort Deiner Mandantin mit Informationen weiter helfen.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnische Kriegsflüchtlinge - was für eine AG?
Antwort #2 - 26.04.2004 um 23:50:21
 
Also wenn überhaupt, hatte sie damals sicher nur eine Befugnis. Somit scheidet ein evtl. von dir ins Auge gefasstes
Recht auf Wiederkehr nach § 16 AuslG
aus.

Auch greift keine sonstige Vorschrift für die evtl. Härte. Dies dürfte kein Abschiebungshindernis nach § 53 AuslG darstellen.

Also keine Chance für Wiederkehr/Bleiberecht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alandan
Full Member
***
Offline


Erst mit anderen Menschen
ist Mensch ein Mensch


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnische Kriegsflüchtlinge - was für eine AG?
Antwort #3 - 21.05.2004 um 16:56:28
 

Bosnische flüchtlinge haben kaum A-befugnis erhalten, obwohl sie einen recht hatten, denn alle vorrausetzungen für erteiling von A-befungnis haben sie gehabt. Großteils bekamen sie aber jahrelang eine Duldung ( selbst wenn sie keinen Asylantrag gestellt haben). Ich kenne einen Bosnier der 6 jahren mit der Duldung gequällt wurde und dann dazu noch 7 jahre A-Bewilligung, also nach 13 jahren leben in D hat er keine 5 minuten zeiten, die er z.B. für einbürgerung braucht.

Laut ProAsyl leben in D in so eine grauzone etwa 200.000 menschen, einige über 15 jahren, die nur geduldet sind ( oder a-bewilligung) mit stark eingeschrenkten rechten ohne möglichkeit irgendwie einen legalen und dauerhaftes bleiberecht zu bekommen.

Das war eben offiziele deu. politik, denn duldung könnten die Flüchtlinge nicht für eventuelle spätere niederlassung in D gebrauchen.

Deine mandantin hat varscheinlich duldung gehabt, selbst wenn sie a-befugnis hatte sehe ich keine möglichkeit sie hierher wieder zu hollen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hesekiel
Full Member
***
Offline


Feel hailed!


Beiträge: 77
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnische Kriegsflüchtlinge - was für eine AG?
Antwort #4 - 21.05.2004 um 20:39:22
 
Zitat:
Was für eine Aufenthaltsgenehmigung (AG) hatte sie wohl damals (keine Asylbeantragung!)?


Warum machen Sie sich nicht die Mühe, bei der letzten Ausländerbehörde eine Akteneinsicht für Ihre Mandantin durchzuführen?
Zum Seitenanfang
  
Homepage 14380926  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema