Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Anrechnung von A-Bewilligungszeiten-Länderliste? (Gelesen: 10.425 mal)
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung von A-Bewilligungszeiten-Länderlist
Antwort #15 - 09.05.2004 um 18:04:04
 
Zitat:
Du bist ein guter Mensch, und es ist sehr angenehm mit Dir zu kommunizieren!


Danke für die Blumen.  danke  blumenstrauss lach

Zitat:
Ich bitte um Entschuldigung. Mein Postscriptum....


Oh, sorry, hatte das wohl nicht aufmerksam genug zu Ende gelesen. Also, der Hinweis, dass mal geklagt werden könnte, bezog sich natürlich aufs Thema, also auf die Sache mit der Nicht-Anrechenbarkeit von Zeiten mit A-Bewilligung.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung von A-Bewilligungszeiten-Länderlist
Antwort #16 - 09.05.2004 um 18:31:29
 
Zitat:
Ich habe sogar gelesen, dass die Rechtmaessigkeit einer auslaenderrechtlichen Auflage ueberhaupt nicht ueberpruefbar ist.


Das ist aber nicht richtig. Auflagen sind selbständig anfechtbare Verwaltungsakte. Widerspruch und Klage sind zulässig.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung von A-Bewilligungszeiten-Länderlist
Antwort #17 - 09.05.2004 um 19:43:03
 
Zitat:
Das ist aber nicht richtig. Auflagen sind selbständig anfechtbare Verwaltungsakte. Widerspruch und Klage sind zulässig.


Naja... aber erstens nicht nach einem Jahr seit der Erteilung der Auflage und zweitens fehlt es, meiner Ansicht nach, rechtlichen Grund, die Auflage wie "Unselbstaendige Erwerbstaetigkeit nur als ... an ... gestattet" anzufechten.  Traurig Die Auflage widerspricht nicht dem Wortlaut des § 14 AuslG: "Insbesondere können das Verbot oder Beschränkungen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit angeordnet werden."
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema