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Eine einfache Frage! (Gelesen: 6.946 mal)
Bernd_444
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26.04.2004 um 08:37:14
 

Hallo Forum-Leser!


Ich bin Deutscher Staatsbuerger und moechte einen Partner heiraten
der griechische Staatsbuerger ist, aber schon seit seiner Geburt in
Deutschland lebt. Er hat nurnoch keinen deutschen Pass bekommen weil
er noch nicht lang genaug gearbeitet hat.


Wenn wir heiraten - wird mein Partner dann automatisch auch den
deutschen Pass bekommen?


Ich hoffe, ich habe meine Frage an den/die richtige gestellt und
danke schon im Vorraus fuer Eure Antworten!

Bis bald,


Bernd
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Ralf
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Antwort #1 - 26.04.2004 um 09:09:41
 
Hallo Bernd!

Was hat denn die Ausstellung eine deutschen Passes mit der Arbeit zu tun?  ???

Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt niemand automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies geht nur auf dem Wege der Einbürgerung. Dazu ist ein entsprechender Antrag erforderlich.

Wenn sich dein Partner bereits seit seiner Geburt in Deutschland aufhält, dürfte er einen Einbürgerungsanspruch nach § 85 AuslG haben. Voraussetzung ist jedoch u.a., dass er seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann, es sei denn. er ist noch nicht 23 Jahre alt oder er hat den Grund für die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nicht selbst zu vertreten.

Nach einer Eheschließung mit einem Deutschen - darunter fallen auch eingetragene Lebenspartnerschaften - kann auch 3 Jahre nach der Eheschließung nach § 9 StAG eine Einbürgerung vollzogen werden, allerdings sind die Anforderungen an die wirtschaftlichen Verhältnisse hier noch höher.

Bei Verheirateten gilt grundsätzlich, dass diese gemeinsam in der Lage sein müssen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können. Daher kann grundsätzlich z.B. auch eine nicht berufstätige Hausfrau eingebürgert werden, wenn das Einkommen des Ehepartners für beide ausreicht.

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« Zuletzt geändert: 26.04.2004 um 21:39:47 von Ralf »  

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Bernd_444
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.04.2004 um 09:49:32
 
Hallo Ramaol!

Ah, das ist schonmal sehr gut zu wissen!!!

Dann wird es wohl nicht klappen mit der Einbuergerung, da er Arbeitslosenhilfe bezieht!

(Und darauf verzichten koennen wir leider nicht)


Aber ansonstern ist es kein "Problem" wenn ein Deutscher un d ein Grieche heiraten, ja?


Bernd
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Marco_D.
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Antwort #3 - 26.04.2004 um 15:37:57
 
Nein, die Heirat ist überhaupt kein Problem
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Ralf
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Antwort #4 - 26.04.2004 um 16:01:21
 
Zitat:
Aber ansonstern ist es kein "Problem" wenn ein Deutscher und ein Grieche heiraten, ja?


Hallo Bernd!

Also: Ein Deutscher und ein Grieche (beide also männlich) können gar nicht heiraten, jedenfalls nicht einander, sondern allenfalls eine Lebenspartnerschaft eingehen. Da besteht immerhin noch ein gewisser Unterschied, auch in den rechtlichen Folgen. Auch sind nicht in allen Bundesländern die Standesämter dafür zuständig. Dies nur am Rande zur Klarstellung. Aber ansonsten dürften da keine Probleme entstehen.

Und das mit der Arbeitslosenhilfe habe ich ja so auch nicht gesagt. Dies wäre nur ein Hinderungsgrund, wenn er den Grund für die Arbeitslosigkeit selbst zu vertreten hat, also z.B. bei vertragswidrigem Verhalten oder eigener Kündigung.
Nicht selbst zu vertreten wäre z.B. eine Arbeitslosigkeit wegen Kündigung aus betrieblichen Gründen, allerdings müssen intensive Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz erkennbar sein.

Im Übrigen brauchen griechische Staatsangehörige bei der Einbürgerung auch nicht ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (nicht mal in Bayern).
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Bernd_444
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.04.2004 um 08:17:06
 

Hallo Ramaol!

Vielen Dank fuer Deine kompetente Unterstuetzung!


Ich habe so viele Fragen, und mit jeder Antwort stellen sich mir zwei neue Fragen!

Ja, beide maennlich - Ist es doch noch ein Unterschied, ja?

Ist es grundsaetzlich bei gleichgeschlechtlichen Paaren oder nur weil einer ein Grieche ist?

Was bedeutet nun der Unterschied zwischen Heiraten und Lebenspartnerschaft? Wo kann ich Informationen finden? Ich wuerde auch gerne wissen ob z.B. sich dann steuerlich was bei uns veraendert.

liebe Gruesse,

Bernd

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Marco_D.
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Antwort #6 - 27.04.2004 um 08:19:27
 
Sorry hatte den kleinen UNterschied überlesen. Griesgrämig
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Ralf
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Antwort #7 - 27.04.2004 um 08:55:34
 
Hallo Bernd!

Zitat:
Ja, beide maennlich - Ist es doch noch ein Unterschied

Es ist sehr wohl ein Unterschied:
Während die klassische Ehe (zwischen Mann und Frau) nach denn allgemeinen Vorschriften des Familienrechts im BGB geregelt ist, richtet sich die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare nach dem
Lebensparterschaftsgesetz (LPartG)
.
Zitat:
Ist es grundsaetzlich bei gleichgeschlechtlichen Paaren oder nur weil einer ein Grieche ist

Mit der Staatsangehörigkeit hat dies nichts zu tun.
Zitat:
Ich wuerde auch gerne wissen ob z.B. sich dann steuerlich was bei uns veraendert.

Keine Ahnung. Da fragst du am besten mal beim Finanzamt nach. Oder klick mal an, da gibts auch ein Forum für Steuerrecht.
Die übrigen Infos gibt's beim Standesamt, oder mal googlen.
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Bernd_444
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 27.04.2004 um 10:32:24
 
Hallo Ramaol!

Ja - super! Jetzt sind meine Fragen alle geklaert!

Das ist ein super Forum hier!  disco


Vielleicht schaue ich nochmal vorbei falls es irgendwann mit der deutschen Staatsbuergerschaft mal aktuell wird!

Bernd
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 30.04.2004 um 16:33:33
 
hallo,Frage hierzu:

"Im Übrigen brauchen griechische Staatsangehörige bei der Einbürgerung auch nicht ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (nicht mal in Bayern). "

wie kommt das?Gibt es eine Länderliste mit Ländern bei denen die bisherige staatsangehörigkeit nicht aufgegeben werden muss.???

Gruss peku
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Antwort #10 - 30.04.2004 um 21:01:56
 
Hallo peku!

Schau mal in § 87 Abs. 2 AuslG:
Zitat:
(2) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und Gegenseitigkeit besteht.

Die Liste der EU-Staaten, bei denen dies zutrifft, findest du hier:
EU-Staaten mit "Gegenseitigkeit"

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