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Zweitstudium/neue Beitrittsländer (Gelesen: 2.484 mal)
mausi
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zweitstudium/neue Beitrittsländer
25.04.2004 um 22:49:52
 
Liebe Spezialisten,

ich komme aus einem EU Beitrittsland, somit ab 1.5.04 werde  ich EU Mitglied. Ich habe ein Studium in Deutschland schon vor 1 Jahr absolviert.
Ich möchte ein Zweitstudium in einem anderen Studiengang  in Deutschland wieder aufnehmen. Ist das rechtlich überhaupt möglich? Aufbaustudium gibt es nicht für mein jetzigen Diplom, somit habe ich nur die Option einen neuen Studiengang zu wählen.
Ich würde mich dafür sehr bedanken, wenn mir jemand eine Quelle nennt, wo ich für diesen Sachverhalt exakte Infos lesen könnte.
danke im Voraus
mausi
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Doc
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 25.04.2004 um 23:05:35
 
Hallo mausi,

(das hört sich ja fast so an, als ob ich mit einer sehr eng Vertrauten spreche; hoffentlich bekomme ich keine Probs mit meinen Freundinnen *ggg*),

als Staatsangehörige eines Staates, der am 01.05.2004 der EU beitritt, steht Dir gem. Art. 1
Richtlinie 93/96/EWG
eine Freizügigkeit als Studentin zu. Dabei sind die Voraussetzungen, dass Du Deinen Aufenthalt selbst finanzieren kannst und eine Krankenversicherung besteht, die alle Risiken abdeckt.

Dergleichen steht aber auch in der
FreizügVO/EG
.

Ergo: Wenn Du eine Immatrikulation bekommst und die o.g. Voraussetzungen erfüllst, bekommst Du sogar für die Dauer des Studiums eine AE-EG. Und Dein Ehepartner könnte auch nachziehen und sogar sofort arbeiten, wenn er wollte.

Doc  grin
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mausi
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.04.2004 um 09:43:21
 
Hallo Doc,

meinst Du AE-EG die für Studenten gilt, d.h. 90 Tage Arbeit /Jahr? Ich dachte mit dem Beitritt ändert sich de facto nichts was die AE z.B. für den Partner bedeutet.

Sowohl ich weiss, wenn man als Student in D. arbeitet, das reicht nicht aus für den Partner auch eine AE zu bekommen. Oder es ändert sich und wird erleichtert?

Ich habe zwar keine mitzuschleppenden Partner, dennoch diese Detail würde mich interresieren.
Gruss
mausi
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MrT
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Beiträge: 28
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.04.2004 um 11:13:08
 
Zitat:
meinst Du AE-EG die für Studenten gilt, d.h. 90 Tage Arbeit /Jahr? Ich dachte mit dem Beitritt ändert sich de facto nichts was die AE z.B. für den Partner bedeutet.

Sowohl ich weiss, wenn man als Student in D. arbeitet, das reicht nicht aus für den Partner auch eine AE zu bekommen. Oder es ändert sich und wird erleichtert?

Hallo mausi,
Doc meinte, AufenthaltsErlaubnis-EG und NICHT ArbeitsErlaubnis. 8)
Als EU-Bürger mit Aufenthalszweck Studium darfst du und sogar dein Ehemann hier wohnen und arbeiten. Bei der neuen EU-Bürger (ausgenommen Malta und Zypern) brauchst du in DE noch eine Arbeitserlaubnis um eine nicht selbständige Arbeit auszuüben. Im Unterschied zur Aufenthaltsbewilligung darfst du (und selbstverständlich dein Ehemann, egal aus welchem Nationalität)  eine selbständige Arbeit ausüben.
Gruss
-=Mr.T=-
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