Zitat:[...] Darf ich als Bulgare nach einem 10 Monatigen Aufenthalt mit Studentenvisum sofort nach meiner Ausreise die Bundesrepublik Deutschland als Tourist wieder besuchen?
Hallo Boyko,
nach Art.
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(1),
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(1) SDÜ i.V.m. Art. 1 (2), Anlage II
VO-(EG) 539/2001
dürfen Bulgaren für die Dauer von 3 Monaten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Einreise zu touristischen Zwecken in die Schengenstaaten einreisen und sich dort aufhalten, insoweit die Vorausetzungen nach Art.
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(1) a, c, d, e SDÜ erfüllt sind.
Die Diskrepanz, die mick schon ansprach, ergibt sich aus dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts und der Formulierung "...gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Einreise...".
Wir vertreten hier grundsätzlich die Auffassung, dass die erste Einreise nicht eine solche ist, die durch die nationale deutsche Aufenthaltsgenehmigung gedeckt war, sondern dass die erste Einreise bzgl. Art.
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(1) SDÜ anzunehmen ist, wenn auch zu diesem Zweck und außerdem nach Schengenrecht eingereist wird.
Ergo: M.E. ist der touristische Aufenthalt nach Art.
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SDÜ auch unmittelbar nach Ausreise wegen Ablaufs eines nationalen Titels möglich. Dabei müssen aber auch die restlichen Voraussetzungen nach Art.
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SDÜ erfüllt sein.
Interessant wäre dabei auch die Entscheidung der Ausländerbehörde (ABH) in diesem Fall. Ist denn von der
ABH eine Ausreiseverfügung (
§ 42 (3) AuslG
) erlassen worden?
Doc