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Heirat mit "unerwünschter Person" (Gelesen: 4.689 mal)
Klofi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.04.2004 um 21:48:55
 
Nehmen wir an eine Person aus z.B. Lateinamerika würde zur unerwünschten Person erklärt werden (wegen fälschung von papieren oder ähnlichen gründen).
könnte sie durch Heirat mit einen Deutschen dann dennoch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen (oder gar die Staatsbürgerschaft)?
Gruss
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.04.2004 um 22:01:10
 
Zitat:
Nehmen wir an eine Person ..würde zur unerwünschten Person erklärt werden

Den Begriff unerwünschte Person gibt es ausländerrechtlich nicht (es sei denn im diplomatischen Bereich).
Evtl. meinst du dass diese Person ausgewiesen wurde. Wenn dann nach der Ausweisung Änderungen eintreten (hier evtl. deutscher Ehegatte) wird das bei der Entscheidung über einen Antrag auf Befristung der Sperrwirkung positiv berücksichtigt werden. Je nach Einzelfall sofort.. oder eben zumindest früher, als ohne den deutschen Ehegatten.

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Klofi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.04.2004 um 22:21:29
 
das problem (welches vielleicht ja gar keins ist) ist, dass diese Person ja erst plant nach deutschland zu kommen (arbeiten und dann studieren) und wegen falscher Angaben um ein Visum zu bekommen eine Einreiseverweigerung bekommen hat. wie sieht es dann aus?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.04.2004 um 22:30:59
 
Zitat:
....eine Einreiseverweigerung bekommen hat. wie sieht es dann aus?

Dann wurde die Person wohl nicht ausgewiesen, sondern im AZR wurden Einreisebedenken gemeldet.
Das dürfte dann sehr einzelfallabhängig sein...
Ohne dass ein Anspruch auf AE besteht (wäre erst nach Heirat der Fall) kann es schon sehr kritisch sein/bleiben, ob diese Einreisebedenken durch eine "nur" beabsichtigte Eheschließung aufgehoben würde?!


Und zur Ausgangsfrage: natürlich würde die Person (wenn überhaupt) zunächst nur eine befristete AE erhalten und könnte frühestens nach 3 Jahren eingebürgert werden.

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Klofi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.04.2004 um 22:37:28
 
schonmal danke für die Antwort! was wäre denn ein Einzelfall, bzw. welche Tatsachen müssten da erfüllt sein?
Und nochwas: Eine "ewige" Einreisesperre kann nicht erteilt werden oder?
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