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Eintrag bei Versagung Aufenthaltserlaubnis? (Gelesen: 6.323 mal)
Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eintrag bei Versagung Aufenthaltserlaubnis?
23.04.2004 um 14:46:44
 
Hallöchen an alle,

erst einmal dickes Lob für dieses Forum - klasse!

Dann meine erste Frage:

Jemand aus einem Drittland war von Juli 03 bis Oktober 03 mit Besuchsvisum in D, hat dann in den letzten Tagen der Visumgültigkeit geheiratet und aufgrunddessen eine Duldung bis Januar 04 bekommen, bis die Formalitäten zur Erteilung der AE erledigt sind.

AE wird beantragt und der Ehepartner unterschreibt aber die "Erklärung über bestehende eheliche Gemeinschaft" nicht weil Scheidung eingereicht wurde und auch Ende Dezember rechtskräftig wurde (nach ausländischem Gesetz).

Dieser jemand mußte dann mit Ablauf der Duldung ausreisen.

Frage:
Wenn dieser Jemand nun einen Antrag auf Besuchsvisum bei der Deutschen Botschaft im Ausland stellt, kann ihm die D. Botschaft das Besuchsvisum verweigern?
Inwieweit (und wenn überhaupt) vermerkt die AB die Tatsache der Nichterteilung einer AE im Zentralregister für Ausländer oder im SIS?

Besteht hier evtl. ein Eintrag wegen Bedenklichkeiten der Wiederausreise?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten!

Grüßle,
Trin
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 23.04.2004 um 16:02:56
 
Zitat:
Hallöchen an alle,

erst einmal dickes Lob für dieses Forum - klasse!


Merci im Namen des i4a-Teams  :happy:

Zitat:
Frage:
Wenn dieser Jemand nun einen Antrag auf Besuchsvisum bei der Deutschen Botschaft im Ausland stellt, kann ihm die D. Botschaft das Besuchsvisum verweigern?
Inwieweit (und wenn überhaupt) vermerkt die AB die Tatsache der Nichterteilung einer AE im Zentralregister für Ausländer oder im SIS?


Die AE-Ablehnung wird im AZR gespeichert. Wenn überhaupt keine Entscheidung getroffen wurde, wird darüber auch nichts im AZR stehen. Lediglich die Zuzugs- Wegzugsdaten, die Erteilung der Duldung. Ins SIS kommen diese Eintragungen nicht.

Zitat:
Besteht hier evtl. ein Eintrag wegen Bedenklichkeiten der Wiederausreise?


So einen Eintrag gibt es nicht. Theoretisch gibt es die Möglichkeit "Einreisebedenken" zu speichern.

Man kann beim
Bundesverwaltungsamt
Auskünfte zu den Speicherungen zur eigenen Person
erhalten (Antrag)
.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.04.2004 um 09:11:13
 
Hallo Mick,

danke für deine Antwort  :happy:

Hier geht es ehrlich gesagt um jemanden, bei dem ich nicht erfreut wäre, wenn dieser jenige einreisen würde  Lippen versiegelt

Noch eine Frage:
Aus welchen gründen könnten Einreisebedenken gespeichert werden?
Kann die ALB das auch machen wenn sie den Verdacht hat, dass es sich bei der geschiedenen Ehe um eine Scheinehe gehandelt hätte?

Danke!

Grüßle,
Trin
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.04.2004 um 15:10:22
 
Hallo Trinnity,

versuch doch nicht, deine Bezioehungsprobleme oder was immer es sein mag ("...bei dem ich nicht erfeut wäre, wenn er einreisen würde...") mit Hilfe des AuslG zu regeln.
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.04.2004 um 15:23:55
 
evtl. Selbstanzeige der Scheinehe.
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Gruß &&CarlosCB
 
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.04.2004 um 15:50:45
 
@Davidovitsch & carlosCB:
Hier geht es nicht um meine Beziehungsprobleme, ist vielleicht falsch rübergekommen

Aber stellt euch vor: es gibt immer noch Menschen, die anderen ohne I-Netzugang helfen wollen...
Also enspannt euch, ist so tolles Wetter draussen  disco

Aber nichts für ungut ....   tippse



Grüßle,
Trin

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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.04.2004 um 17:53:27
 
nein, das war von mir auch nicht so gemeint. Ich wollte Dir nur klarmachen, dass die Person die hier in D lebt, evtl eine Selbstanzeige wg. Scheinehe macht. Dann wirds für den anderen Teil wesentlich schwieriger nochmal ein Besuchsvisum zu bekommen.

Aber evtl solltest du etwas mehr Details dieser Angelegenheit posten, dass man genauer antworten kann
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Gruß &&CarlosCB
 
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 27.04.2004 um 08:17:36
 
aaaaa, ich sehe das war ein typischer Fall von "aneinander vorbeisprechen"  ROFL
ich nehme alles zurück  Augenrollen

Also kurz: Meine Freundin ging letztes Jahr blöderweise eine Scheinehe ein, um dem guten Mann zur AE zu verhelfen.
Er bekam ne Duldung für 3 Monate bis der Antrag auf AE durch wäre, weil sein Visum abgelaufen wäre.
Aber noch vor Erteilung der AE hat sie die "Erklärung über ehel. Lebensgemeisnchaft" nicht unterschrieben und der AB mitgeteilt, dass die Scheidung eingereicht wäre (da hat sie auf mein zureden nochmal die Kurve gekriegt denke ich).
Die Scheidung war ziemlich schnell durch und nach Ablauf der Duldung mußte dieser jemand ausreisen.

Ich hatte meine Fragen oben gestellt da meine Freundin von diesem Jemanden bedroht wird und ich es nicht toll finden würde, wenn dieser jemand mit normalem Schengenvisum einreisen könnte.
Mit Polizei kann man nichts machen, die sagen nur "dass ihnen die Hände gebunden seien".

Wenn mit der Selbstanzeige ihm jetzt die Einreise erschwert werden würde, wäre das ja ein Grund diese Anzeige zu erstatten.

Aber da tut sich bei mir dann die Frage auf (sorry, ist evtl. off-topic) , ob man das als Scheinehe einstufen kann, zumal es hier gar nicht erst zur Erteilung einer AE kam?

Sorry, viele Fragen .... ???

Danke im voraus!

Grüßle,
Trin

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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 27.04.2004 um 08:26:03
 
Aber ihr solltet euch im Klaren sein, dass auch eine Selbstanzeige Konsequenzen für deine Freundin haben könnte.
Inwieweit sollten vielleicht die Experten hier antworten, da bin ich zu sehr Laie.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #9 - 27.04.2004 um 09:11:43
 
Vielleicht sollte Deine Freundin dem guten Mann das
"Honorar" zurueckzahlen damit waere dann
vielleicht die Bedrohung aus der welt geschafft??
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 27.04.2004 um 09:14:45
 
Das ist ja das "tragische" an der Sache : sie wollte kein Geld dafür, sprich hat es unentgeltlich gemacht da dieser ein vermeintlich "guter" Bekannter ist, somit ergibt sich kein Grund für seine Bedrohungen, er ist vielmehr sauer, weil er nicht in D bleiben konnte wie geplant.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #11 - 27.04.2004 um 09:19:09
 
Hallo Trinnity,

das Du als gute Freundin ihr das glaubst ehrt Dich, mir faellt das einigermassen schwer und wenn sie es wirklich ohne "Honorar" gemacht hat, ist dies an Naivitaet wohl nicht mehr zu ueberbieten.

Gruesse

hartmut
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 27.04.2004 um 09:32:03
 
meine Worte Hartmut  Ärgerlich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #13 - 27.04.2004 um 18:47:31
 
Zitat:
[...] Meine Freundin ging letztes Jahr blöderweise eine Scheinehe ein, um dem guten Mann zur AE zu verhelfen.
Er bekam ne Duldung für 3 Monate bis der Antrag auf AE durch wäre, weil sein Visum abgelaufen wäre.
Aber noch vor Erteilung der AE hat sie die "Erklärung über ehel. Lebensgemeisnchaft" nicht unterschrieben und der AB mitgeteilt, dass die Scheidung eingereicht wäre (da hat sie auf mein zureden nochmal die Kurve gekriegt denke ich).
Die Scheidung war ziemlich schnell durch und nach Ablauf der Duldung mußte dieser jemand ausreisen.

[...]
Mit Polizei kann man nichts machen, die sagen nur "dass ihnen die Hände gebunden seien".

Wenn mit der Selbstanzeige ihm jetzt die Einreise erschwert werden würde, wäre das ja ein Grund diese Anzeige zu erstatten.

Aber da tut sich bei mir dann die Frage auf (sorry, ist evtl. off-topic) , ob man das als Scheinehe einstufen kann, zumal es hier gar nicht erst zur Erteilung einer AE kam?


Die Scheinehe an sich ist nicht strafbar (selbst
§ 271 StGB
dürfte nur schwerlich zu subsummieren sein). Strafbar ist aber u.a. nach dem Ausländergesetz eine "Falschangabe", um einem anderen dadurch eine Aufenthaltsgenehmigung (AG) oder Duldung zu verschaffen (
§ 92 (2) 2 AuslG
).

Im weitesten Sinne, wäre es eine "Falschangabe" beim Standesamt, wenn dadurch beabsichtigt ist, eine AG zu erwirken, ohne einen "Ehewillen" zu haben. Ich sehe da aber kaum Chancen, dass es zu einer weitergehenden Untersuchung durch die StA kommen wird.

Nach § 92 (2) 2 AuslG ist der Versuch nicht strafbar. Es könnte aber eine strafbare Handlung des Antragstellers der AE in Anbetracht kommen, auch wenn er "nur" eine Duldung oder eine "Fiktionsbescheinigung" (
§ 69 AuslG
) bekommt. Achtung: Nicht die Entgegennahme der AG oder Duldung ist strafbar, sondern die "Falschangabe". Also schon bei dem Antrag mit falschen Angaben kann eine Strafbarkeit vorliegen.

Mich wundert allerdings, warum die ABH nicht schon ein Verfahren eingeleitet hatte. Ansonsten kann eine Anzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht schriftlich, mündlich, zu Protokoll, telefonisch, per FAX oder E-Mail angetragen werden.

Das Ermittlungsverfahren sollte die Erteilung jeglicher AG "für Deutschland" verhindern (
§ 67 (2) AuslG
). Dazu zählen auch zustimmungspflichtige Visa. Ein Schengenvisum zu Besuchszwecken ist aber nicht zustimmungspflichtig. Außerdem könnte das Schengenvisum auch durch einen anderen Schengenstaat erteilt werden.

Doc  Zwinkernd
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