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Meine Freundin ist illegal (Gelesen: 13.718 mal)
robert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Freundin ist illegal
22.04.2004 um 10:25:59
 
tag zusammen,
ich bin neu hier und hab eine dringende Frage,
Ich bin deutscher Staatsbürger und hab eine marokkanerin kennengelernt und möchte sie heiraten.
Das problem ist , dass sie ein Touristenvisum hatte und nach Ablauf des Visums ist sie illegal zwischen Frankreich und Deutschland geblieben.
wir haben uns bei verschiedenen Anwälten erkundigt, die sehen keine Möglichkeit hier die Ehe zu schliessen.
Meine Freundin kann leider nicht nach Marokko zurück, da sie grosse Probleme mit ihren Ex und seiner Familie hat.
gibt es irgendeine Möglichkeit hier zu heiraten oder in Dänemark ohne, dass sie nach Maroko zurück.
Bitte um Ihre Hilfe ich liebe sie sehr--
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 22.04.2004 um 11:12:02
 
Hallo Robert,

um in Daenemark zu heiraten muss sich Deine
freundin legal hier aufhalten und das ist ja nicht der
Fall. Und um hier in Deutschland zu heiraten braucht
sie ein Visum und ja auch einige papiere Geburtsurkunde
etc. Also wird sie um eine Ausreise nach Marokko
wohl nicht rumkommen.

Gruesse
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.04.2004 um 12:54:04
 
Es kommt darauf an , ob und welche Papiere Ihr jetzt bei Euch habt bzw irgendwie besorgen könnt. Wenn Ihr es schafft, die Papiere alle zu besorgen, kann Euch ja keiner verbieten zu heiraten........aber trotzdem wird sie nochmal nach Marokko müssen.
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Gruß &&CarlosCB
 
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.04.2004 um 12:42:58
 
schönen guten tag wünsch ich allen,

ich werde hie mamal meinen Fall berichten.
Ich lernte meinen Mann in Spanien kennen , er ist Algerier, er hatte damals auch kein gültiges Visum war also illegal in Spanien.
Wir gingen zum Standesamt und erkundigten uns was wir für eine Eheschleissung( Papiere) Benötigen.
Unter anderm Geburtsurkunde, Ehefähigkeitsbescheinigung und eine gültige Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und natürlich Geburtsurkunde alles übersetzt.
Ich hatte auch keine Residencia in Spanien aber trotzdem konnten wir Problemlos heiraten.
Mit der Heiratsurkunde beantragten wir dann beim deutschen Konsulat ein Familienzusammenführungsvisum, ohne Probleme verlief alles positiv.
Also wenn alle stricke hier in D reisen gibts sicher eine andere Möglichkeit.
Wünsch euch viel Erfolg
schönes Wochenende noch an alle

Yamina:)
disco
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 23.04.2004 um 12:54:33
 
Hallo Yarmina,

koenntest Du das bitte aml naeher erlaeutern.
Du hast als Deutsche hier in Spanien einen Algerier
geheirat der sich illegal hier aufhielt.
Habe ich das richtig verstanden????

Gruesse
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.04.2004 um 12:59:01
 
Ja du hast richtig verstanden Augenrollen
Und es war recht unkompliziert und die Menschen waren alle sehr nett und hiflsbereit, wenn du genaueres darüber wissen willst können wir uns ja im chatraum unterhalten,

LOs espanoles son mas humanos que los alemanes disco
hasta pronto
Yamina
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robert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 23.04.2004 um 13:22:03
 
hallo yamina..
kommst du  auch aus Marokko..das ist doch eine arabische name.
wie können wir in spanien heiraten? kann meine freundin nach Spanien fahren..ich bitte dich um hilfe bitte
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.04.2004 um 13:42:29
 
Nein ich bin deutsche habe aber mehr als 20 Jahre in Spanien gelebt. Ich würde dir vorschlagen das wir uns im chatraum treffen dann kann man alles efizienter besprechen.
Im moment bin ich mit meinen Kids beschäftigt aber wenn du lust und zeit hast , sagen wir so gegen 21 uhr dann hab ich ruhe denn die kids schlafen dann.
Ich kenne auch viele Algerier und auch Marokkaner die in Spanien geheiratet haben obwohl sie illegal dort waren.
Wenn ich dir mit Tipps und "Tricks`" helfen kann tu ich das gern
tschau Yamina
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Antwort #8 - 23.04.2004 um 14:05:29
 
Aus einem anderen Posting geht hervor, dass du vor 11 Jahren geheiratet hast. Man sollte also evtl darauf hinweisen, dass deine (positiven) Erfahrungen bereits etwas länger her sind und sich im Laufe der Zeit (lag ja zum Beispiel das SDÜ dazwischen) das alles auch geändert haben kann. Die (ansonsten immer empfohlenen) Dänen schließen ja zB auch keine Ehe, wenn keine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorliegt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 23.04.2004 um 14:18:40
 
ja das ist richtig was du sagts, unsere Ehe wurde 1993 geschlossen, aber ich weiss von einigen Bekannten, die erst in der letzten zeit in Spanien ohne residencia geheiratet haben.

Aber um die Angelegenheit durchschaubarer zu machen genügt ein Anruf bei einem spanischen Standesamt.

Ich hab das Ausländerrecht nicht studiert , kann nur aus erfahrungen sprechen
grüsse yamina
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Hartmut_Krentz
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Antwort #10 - 23.04.2004 um 14:43:51
 
Also Yarmina,

bevor wir hier anderen Hoffnungen machen so einfach
wie Du es darstellst ist es bei weitem nicht. Du kannst
hier nicht einfach als Deutsche zu einem Standesamt
gehen mit einem illegalen Drittstaatler und heiraten.
Neben den ueblichen Dokumenten muss man normalerweise ein Certifacado de Convivencia
vorlegen und man muss hier gemeldet sein und arbeiten. Du sagst Du hast vor 11 Jahren hier ohne
residencia geheiratet da muss Du an einen ausssert
"humanen" Standesbeamten geraten sein. Vor 11 jahren konnte man hier in Spanien ohne Residencia
nicht mal ein Bankkonto eroeffnen oder einen
telefonanschluss beantragen geschweige denn
heiraten. Die Erzaehlungen und Erfahrungen von bekannten nehme ich persoenlich mit grosser
Skepsis auf.

Das die Spanier humaner sind als die Deutschen, naja
die Beamten hier  muessen sich genauso nach Gesetzen
und Vorschriften richten wie in Deutschland
und es gibt genau wie bei uns solche und solche was
natuerlich nicht ausschliesst dass ein Spanier bedingt
durch seine Mentalitaet etwas lockerer ist.
Um auf den Eingangsfall zurueckzukommen im Normalfall
wenn Robert sich z.B. mit seiner marokanischen
freundin hier meldet und die Behoerden stellen fest dass
sie sich illegal in der EU aufhaelt wird sofort ein
Expediente de Expulsion eroeffnet(Abschiebung)
Ich kann vor einem solchen Unternehmen nur warnen.


saludos
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 23.04.2004 um 15:01:32
 
Wenn ich deinen Beitrag so lese lomme ich doch stark ins Schmunzeln. mann höre und Staune..... man konnte 1993 kein Konto ohne Residencia aufmachen, also wenn du dies so sagst dann kann ich nur Annehmen das alle Kunden die ich betreut habe , seit 1986 ,auf illegale Weise zu einem Konto oder Telefonanschluss kamen.
Also bei allem Respekt ich kenne mich ein bisschen aus mit solchen Sachen.
Habe als Sachbearbeiterin und Dolmetscherin lange in einem Bau und Immobilienbüro gearbeitet, die mir zugewissenen Kunden waren überwiegend"Ausländer", ich begleitete diese zur Bank (Kontoeröffnung" zur Telefonica(Telekom) wegen Anschluss für Telefon etc.
Auch Grundbucheintragungen, notarielle Urkunden etc. wurden ohne Residendcia vorgenommen.

Wenn du nicht genau weisst von was du redest dann solltest du dich vorher erkundigen, nichts für Ungut

Yamina Smiley
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #12 - 23.04.2004 um 15:25:39
 
Hallo Yarmina,

fuehrt jetzt ein bisschen vom Thema weg, aber wenn Du sagst Bau- und Immobilienbuero vermute ich mal dass Du   Nichtspanier betreut hast die hier
Wohnungen oder Haueser erworben haben gibt es ja so einige, diese Nichtspanier konnten natuerlich ein Konto eroeffnen und einen telefonanschluss
beantragen da reichte ja in der Regel die NIF Nummer.
Aber in dem konkreten Fall sieht es wohl ein
bisschen anders aus.
Selbst jetzt  im Jahre 2004 brauchst Du z.B. fuer
einen  handyvertrag entweder ein Documento Nacional
de Identidad oder die residencia bzw. mindestens
die NIF Nummer.
Zum konkreten Fall und zur "Humanitaet" der
spanischen Behoerden. Ich bin hier beschaeftigt
mit einem unbegrenzten Angestelltenvertag, Wohnraum
Karankenversicherung etc. Als ich meine kubanische
Frau herholen wollte, musste ich ja bei dem Konsulat
eine Visum zur Familienzusammenfuehrung beantragen.
da die deutsche ALB sich mit der Aufenthaltserlaubnis
ein bisschen querstellte (Voraussetzung fuer das Visum)
habe ich gefragt was denn passieren wuerde wenn ich sie illegal hier bei leben lassen wuerde. Die Antwort war:
solange wir sie nicht erwischen nichts, wenn ja
wird ihre Frau ausgewiesen und sie koennen unter
Umstaenden , EU , Schengen hin oder her auch ein
Einreiseverbot bekommen.
So sind die Gesetze ich moechte allerdings nicht
ausschliessen, dass da mit eine bisschen Vitamin B
(un buen enchufe) trotzdem etwas laufen kann.
Aber wir sollten uns meiner Meinung nach hueten
hier leichtfertig Hoffnungen zu erwecken.
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 23.04.2004 um 15:48:14
 
Im allgemeinen ist es so dass du mit den spanischen Behörden, wenn du die spanische Mantalität etwas kennst, ganz gut reden und argumentieren kannst.
Es kommt aber auch darauf an wo du in Spanien lebst.Im mediterrranen Raum stösst du meist auf Menschen die zuhören einen verstehen und sich bemühen zu helfen, oft auch ohne enchufe Augenrollen

Die Spanier sind eigentlich sehr flexibel und verständniss voll, bevor die einen abschieben muss echt schon ne ganze Menge vorliegen.

Grüsse Yamina
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Hartmut_Krentz
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Antwort #14 - 23.04.2004 um 16:29:33
 
Was Verstaendnis und Zuhoeren betrifft, bin ich ja fast
geneigt Dir zuzustimmen aber bevor sie abschieben
muss schon eine ganze Menge vorliegen EINSPRUCH!!!
Die "Bootsfluechtlinge" die hier auf den Kanaren ankommen werden wenn moeglich in kuerzester Zeit
abgeschoben es sei denn Herkunft und Nationalitaet
lassen sich nicht zweifelsfrei feststellen. In diesen Faellen werden die Auslaender nach einer bestimmten
Zeit aus den sammelunterkuenften entlassen, und gehoeren dann zu der grossen Zahl der Illegalen
die " freiwild" fuer Arbeitgeber und Vermieter werden
und keinerlei Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Es gibt hier z.B. Hotels die bis zu 60 % ihres Personals
nicht angemeldet haben und komischerweise auch nie kontrolliert werden und wenn dann sind diese
Arbeitnehmer nicht da  dreimal darfst Du raten warum??? Und was bringt es diesen Menschen, sie verdienen zwar Geld, schicken davon auch noch einen
teil in die Heimat und hoffen , dass  sie irgendwann ma
ihre "Papeles" bekommen.
Nach dem 11 Maerz gibt es jetzt uebrigens Plaene
das Auslaenderrecht zu verschaerfen bzw. dieses
konsequent anzuwenden.
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peku
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Antwort #15 - 23.04.2004 um 18:33:33
 
Hallo zusammen

diese antwort:

Vor 11 jahren konnte man hier in Spanien ohne Residencia
nicht mal ein Bankkonto eroeffnen

ist definitiv falsch.

Gruss peku
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Hartmut_Krentz
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Antwort #16 - 24.04.2004 um 08:54:52
 
Peku,

das kam ganz darauf fuer welchen Zweck dieses
Bankkonto war aber da jetzt in die Einzelheiten zu
gehen wuerde zu weit vom Thema wegfuehren.
Yamina schrieb sie haet ihren Mann hier vor 11 Jahren
geheiratet und dieser hielt sich illegal in Spanien auf.
Sie selbst haette auch keine residencia gehabt hat aber
gearbeitet dann war sie nach damaligem gesetzestand
auch illegal hier denn vor 11 Jahren musste auch ein
Eu Buerger bei einer Arbeitsaufnahme eine Residencia
und ein Permiso de trabajo(Arbeitsgenehmigung)
beantragen. Es faellt mir einigermassen schwer
nachzuvollziehen wie sie unter diesen Umstaenden
hier heiraten konnte auch wenn die Beamten hier
"humaner" sind. Eigentlich ist dies ja auch jetzt voellig
gleich, sie hat eben Glueck gehabt, aber wir sollten
nicht leichtfertig anderen die Nachahmung empfehlen.
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Muyiwa
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Antwort #17 - 24.04.2004 um 11:30:13
 
Hallo zusammen,

ich habe noch eine Anmerkung:

Selbst wenn es gelingt, ohne legalen Aufenthaltsstatus in Spanien zu heiraten, so braucht man aber doch auf jeden Fall einen solchen, um das Visum für Familienzusammenführung zu beantragen. Und ohne dieses Visum kann sie nicht nach Deutschland zurück (d.h. vielleicht gelingt es, aber dann wird höchstwahrscheinlich eine Ausreise verlangt, um vom Heimatland aus dieses Visum zu beantragen).

Ich bin natürlich kein Experte, sondern spreche von eigenen Erfahrungen. Daher wäre es gut, wenn die Experten in diesem Forum dies bestätigen könnten.
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Mick
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Antwort #18 - 24.04.2004 um 13:10:44
 
Zitat:
Hallo zusammen,

ich habe noch eine Anmerkung:

Selbst wenn es gelingt, ohne legalen Aufenthaltsstatus in Spanien zu heiraten, so braucht man aber doch auf jeden Fall einen solchen, um das Visum für Familienzusammenführung zu beantragen. Und ohne dieses Visum kann sie nicht nach Deutschland zurück (d.h. vielleicht gelingt es, aber dann wird höchstwahrscheinlich eine Ausreise verlangt, um vom Heimatland aus dieses Visum zu beantragen).

Ich bin natürlich kein Experte, sondern spreche von eigenen Erfahrungen. Daher wäre es gut, wenn die Experten in diesem Forum dies bestätigen könnten.



Hi,
das kann so bestätigt werden. Eine deutsche Auslandsvertretung in Spanien ist für die Erteilung eines Visums nicht zuständig, da sich die Betroffene dort nicht legal aufhält.
Wenn dann die Einreise nach D. illegal erfolgt, gäbe es keine Aufenthaltserlaubnis. Es wird der Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erfüllt, eine "Heilung" über § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ist nicht möglich, da eine Marokkanerin nicht nur für den Zweck oder die Dauer des Aufenthaltes visumspflichtig ist, sondern generell. § 9 Abs. 2 DVAuslG klappt auch nicht, schon deshalb, weil der Anspruch auf Erteilung einer AE nicht in D. entstanden ist.
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Zitat:
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Antwort #19 - 24.04.2004 um 13:37:22
 
Hallo Nick,

um es nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen:

Unter "normalen"  Umstaenden ist eine Eheschliessung
zwischen einem Deutschen der nicht seinen Lebensmittelpunkt hier in Spanien hat und einer
illegalen Drittstaatlerin nicht moeglich!!!!

es mag ja sein, dass da mit Vitamin B etwas gehen koennte aber.....

Gruesse

Hartmut
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Antwort #20 - 24.04.2004 um 13:52:28
 
Zitat:
Hallo Nick,

um es nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen:

Unter "normalen"  Umstaenden ist eine Eheschliessung
zwischen einem Deutschen der nicht seinen Lebensmittelpunkt hier in Spanien hat und einer
illegalen Drittstaatlerin nicht moeglich!!!!

es mag ja sein, dass da mit Vitamin B etwas gehen koennte aber.....

Gruesse

Hartmut



Jow, schon klar.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #21 - 24.04.2004 um 13:55:09
 
Uuups,

sorry ziehe dann jetzt mein Buessergewand an und streue Asche auf mein Haupt.



Gruesse und schoenes WE
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 25.04.2004 um 12:19:24
 
Ich bin schockiert über die Art und Weise, wie das Ganze hier überhaupt diskutiert wird.

Der unerlaubte Aufenthalt ist eine Straftat.

Und da wird locker drüber diskutiert, wie man das jetzt "hinbiegen" kann.

Ich habe da ein anderes bewußtsein, sorry.
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Antwort #23 - 25.04.2004 um 12:46:46
 
Zitat:
Ich bin schockiert über die Art und Weise, wie das Ganze hier überhaupt diskutiert wird.

Der unerlaubte Aufenthalt ist eine Straftat.

Und da wird locker drüber diskutiert, wie man das jetzt "hinbiegen" kann.

Ich habe da ein anderes bewußtsein, sorry.


Es ging in diesem Thread doch um eine mögliche Eheschließung ohne legalen Aufenthalt und nicht darum, ob die Betroffene ggf. bei Erscheinen auf dem Standesamt festgenommen und dann abgeschoben wird!

Ich kann in diesem Thread auch kein Posting erkennen, das dazu auffordert, einen illegalen Aufenthalt fortzusetzen. Und es muss ja nicht bei jedem Anfangsverdacht gleich die volle Ladung StGB, StPO und Straftaten nach dem AuslG/AsylVfG abgeschossen werden, oder? Wenn jeder in seinen Postings gleich sämtliche Eventualitäten posten müßte, dann wären alle Experten und das Forum wäre überflüssig.

Mick hatte auch schon ausgeführt, dass es anschließend wohl auch keine Aufenthaltsgenehmigung geben wird. Und im Antreffungsfalle wird die Polizei schon entsprechend tätig.

Doc  8)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 27.04.2004 um 09:29:13
 
hallo doc,

bitte schau dir auch mal den von mir geposteten fall an (heirat mit abgelaufenem besuchsvisum, in "aufenthalt...)
wird man nach der heirat mit abgelaufenem visum am standesamt direkt von der polizei abgefangen?? Schockiert/Erstaunt  cry: bzw. führt das standesamt die heirat erst gar nicht durch??

und weiter: wie stehen die chancen, wenn man danach (verheiratet) ausgewiesen wird, direkt mit dem (schon vorliegenden) ticket zurück ins herkunftsland reist und dort dann das visum zur zusammenführung beantragt? ist dann gängige praxis, evtl. verhängte einreiseverbote wieder aufzuheben??
im vorliegenden fall vermuten die betroffenen, dass wenn schon geheiratet wurde, die chancen besser stehen...???
Danke im voraus

Angie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #25 - 27.04.2004 um 17:38:10
 
Hallo angiesaar,

ein Standesbeamter unterliegt nicht dem Strafverfolgungszwang, aber er könnte den illegalen Aufenthalt anzeigen. Des Weiteren dürften Unterlagen beizubringen sein, bei deren Beschaffung die Ausländerbehörde informiert werden dürfte. Auch von dort muss nicht Strafanzeige erstatten, aber es wird regelmäßig gemacht.

Für den Fall, dass die ABH eine Ausweisung verfügt und/oder eine Abschiebung betreibt, wird die Wiedereinreisesperre bei deutsch verheirateten je nach vorherigem Ausweisungsgrund relativ zeitig befristen.

Doc  Zwinkernd
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Blaise
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Antwort #26 - 27.04.2004 um 22:22:47
 
Hallo Doc,

mittlerweile sind die Standesbeamten nach der Dienstansweisung für Standesbeamte verpflichtet, den zuständigen Ausländerbehörden Meldung zu machen, wenn ein Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel die Ehe anmelden will.

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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angiesaar
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Antwort #27 - 29.04.2004 um 09:49:40
 
Hallo Blaise und Doc,

erstmal vielen Dank für eure Antworten!!  Augenrollen

Jetzt frag ich noch weiter: Kann man denn trotzdem heiraten, auch wenn das Standesamt die Meldung gemacht hat? Oder wird das dann direkt im Vorfeld verhindert, sobald die Meldung erfolgt, bzw. lehnt das Standesamt die Heirat ab???
Hintergrund war wie gesagt in dem Fall, den ich mal geschildert hatte die Sorge vor der algerischen Bürokratie und die Annahme, "wenn man hier schon mal geheiratet hat, hat man diese Hürde schon mal genommen"...
Angenommen man kann noch heiraten, trotz unerlaubtem Aufenthalt, wie geht es weiter? Was kann schlimmstenfalls passieren? Wie schnell muss er das Land verlassen? Muss er dann in Algerien ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen? Gibt es dann noch eine Chance auf Vorabzustimmung, wenn man sich freundlich verhält und versucht, alle Papiere gut vorzubereiten?
Doc: Was heißt ungefähr "relativ zeitig befristen"? Ein Monat? Ein Jahr?  weinend  Und was wird gemeinhin als besonders schwerwiegender Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht gewertet? Ab 1 Monat Visum überschritten? Ab 1 Jahr? Ich habe hier gar keine Vorstellung...

Danke!
Angie
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Antwort #28 - 29.04.2004 um 09:57:09
 
Hallo und Guten Morgen,

bin zwar nicht angesprochen gebe aber trotzdem meinen Senf dazu.
Deine Sorge wegen der Buerokratie kann ich ja nachvollziehen, aber da mussten wir alle irgendwie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #29 - 29.04.2004 um 18:05:17
 
Zitat:
Doc: Was heißt ungefähr "relativ zeitig befristen"? Ein Monat? Ein Jahr?  weinend  Und was wird gemeinhin als besonders schwerwiegender Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht gewertet? Ab 1 Monat Visum überschritten? Ab 1 Jahr? Ich habe hier gar keine Vorstellung...


Als Hinweis kann da der
Wisungsordner Berlin
(keine Gewähr für Gültigkeit oder Anwendbarkeit in anderen Bundesländern) behilflich sein.

Doc  Smiley
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