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Meine Freundin ist illegal (Gelesen: 14.642 mal)
peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #15 - 23.04.2004 um 18:33:33
 
Hallo zusammen

diese antwort:

Vor 11 jahren konnte man hier in Spanien ohne Residencia
nicht mal ein Bankkonto eroeffnen

ist definitiv falsch.

Gruss peku
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #16 - 24.04.2004 um 08:54:52
 
Peku,

das kam ganz darauf fuer welchen Zweck dieses
Bankkonto war aber da jetzt in die Einzelheiten zu
gehen wuerde zu weit vom Thema wegfuehren.
Yamina schrieb sie haet ihren Mann hier vor 11 Jahren
geheiratet und dieser hielt sich illegal in Spanien auf.
Sie selbst haette auch keine residencia gehabt hat aber
gearbeitet dann war sie nach damaligem gesetzestand
auch illegal hier denn vor 11 Jahren musste auch ein
Eu Buerger bei einer Arbeitsaufnahme eine Residencia
und ein Permiso de trabajo(Arbeitsgenehmigung)
beantragen. Es faellt mir einigermassen schwer
nachzuvollziehen wie sie unter diesen Umstaenden
hier heiraten konnte auch wenn die Beamten hier
"humaner" sind. Eigentlich ist dies ja auch jetzt voellig
gleich, sie hat eben Glueck gehabt, aber wir sollten
nicht leichtfertig anderen die Nachahmung empfehlen.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 24.04.2004 um 11:30:13
 
Hallo zusammen,

ich habe noch eine Anmerkung:

Selbst wenn es gelingt, ohne legalen Aufenthaltsstatus in Spanien zu heiraten, so braucht man aber doch auf jeden Fall einen solchen, um das Visum für Familienzusammenführung zu beantragen. Und ohne dieses Visum kann sie nicht nach Deutschland zurück (d.h. vielleicht gelingt es, aber dann wird höchstwahrscheinlich eine Ausreise verlangt, um vom Heimatland aus dieses Visum zu beantragen).

Ich bin natürlich kein Experte, sondern spreche von eigenen Erfahrungen. Daher wäre es gut, wenn die Experten in diesem Forum dies bestätigen könnten.
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Mick
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Antwort #18 - 24.04.2004 um 13:10:44
 
Zitat:
Hallo zusammen,

ich habe noch eine Anmerkung:

Selbst wenn es gelingt, ohne legalen Aufenthaltsstatus in Spanien zu heiraten, so braucht man aber doch auf jeden Fall einen solchen, um das Visum für Familienzusammenführung zu beantragen. Und ohne dieses Visum kann sie nicht nach Deutschland zurück (d.h. vielleicht gelingt es, aber dann wird höchstwahrscheinlich eine Ausreise verlangt, um vom Heimatland aus dieses Visum zu beantragen).

Ich bin natürlich kein Experte, sondern spreche von eigenen Erfahrungen. Daher wäre es gut, wenn die Experten in diesem Forum dies bestätigen könnten.



Hi,
das kann so bestätigt werden. Eine deutsche Auslandsvertretung in Spanien ist für die Erteilung eines Visums nicht zuständig, da sich die Betroffene dort nicht legal aufhält.
Wenn dann die Einreise nach D. illegal erfolgt, gäbe es keine Aufenthaltserlaubnis. Es wird der Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erfüllt, eine "Heilung" über § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ist nicht möglich, da eine Marokkanerin nicht nur für den Zweck oder die Dauer des Aufenthaltes visumspflichtig ist, sondern generell. § 9 Abs. 2 DVAuslG klappt auch nicht, schon deshalb, weil der Anspruch auf Erteilung einer AE nicht in D. entstanden ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #19 - 24.04.2004 um 13:37:22
 
Hallo Nick,

um es nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen:

Unter "normalen"  Umstaenden ist eine Eheschliessung
zwischen einem Deutschen der nicht seinen Lebensmittelpunkt hier in Spanien hat und einer
illegalen Drittstaatlerin nicht moeglich!!!!

es mag ja sein, dass da mit Vitamin B etwas gehen koennte aber.....

Gruesse

Hartmut
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Mick
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Antwort #20 - 24.04.2004 um 13:52:28
 
Zitat:
Hallo Nick,

um es nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen:

Unter "normalen"  Umstaenden ist eine Eheschliessung
zwischen einem Deutschen der nicht seinen Lebensmittelpunkt hier in Spanien hat und einer
illegalen Drittstaatlerin nicht moeglich!!!!

es mag ja sein, dass da mit Vitamin B etwas gehen koennte aber.....

Gruesse

Hartmut



Jow, schon klar.
Aber mein Nick ist Mick Smiley
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #21 - 24.04.2004 um 13:55:09
 
Uuups,

sorry ziehe dann jetzt mein Buessergewand an und streue Asche auf mein Haupt.



Gruesse und schoenes WE
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 25.04.2004 um 12:19:24
 
Ich bin schockiert über die Art und Weise, wie das Ganze hier überhaupt diskutiert wird.

Der unerlaubte Aufenthalt ist eine Straftat.

Und da wird locker drüber diskutiert, wie man das jetzt "hinbiegen" kann.

Ich habe da ein anderes bewußtsein, sorry.
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #23 - 25.04.2004 um 12:46:46
 
Zitat:
Ich bin schockiert über die Art und Weise, wie das Ganze hier überhaupt diskutiert wird.

Der unerlaubte Aufenthalt ist eine Straftat.

Und da wird locker drüber diskutiert, wie man das jetzt "hinbiegen" kann.

Ich habe da ein anderes bewußtsein, sorry.


Es ging in diesem Thread doch um eine mögliche Eheschließung ohne legalen Aufenthalt und nicht darum, ob die Betroffene ggf. bei Erscheinen auf dem Standesamt festgenommen und dann abgeschoben wird!

Ich kann in diesem Thread auch kein Posting erkennen, das dazu auffordert, einen illegalen Aufenthalt fortzusetzen. Und es muss ja nicht bei jedem Anfangsverdacht gleich die volle Ladung StGB, StPO und Straftaten nach dem AuslG/AsylVfG abgeschossen werden, oder? Wenn jeder in seinen Postings gleich sämtliche Eventualitäten posten müßte, dann wären alle Experten und das Forum wäre überflüssig.

Mick hatte auch schon ausgeführt, dass es anschließend wohl auch keine Aufenthaltsgenehmigung geben wird. Und im Antreffungsfalle wird die Polizei schon entsprechend tätig.

Doc  8)
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angiesaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 27.04.2004 um 09:29:13
 
hallo doc,

bitte schau dir auch mal den von mir geposteten fall an (heirat mit abgelaufenem besuchsvisum, in "aufenthalt...)
wird man nach der heirat mit abgelaufenem visum am standesamt direkt von der polizei abgefangen?? Schockiert/Erstaunt  cry: bzw. führt das standesamt die heirat erst gar nicht durch??

und weiter: wie stehen die chancen, wenn man danach (verheiratet) ausgewiesen wird, direkt mit dem (schon vorliegenden) ticket zurück ins herkunftsland reist und dort dann das visum zur zusammenführung beantragt? ist dann gängige praxis, evtl. verhängte einreiseverbote wieder aufzuheben??
im vorliegenden fall vermuten die betroffenen, dass wenn schon geheiratet wurde, die chancen besser stehen...???
Danke im voraus

Angie
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #25 - 27.04.2004 um 17:38:10
 
Hallo angiesaar,

ein Standesbeamter unterliegt nicht dem Strafverfolgungszwang, aber er könnte den illegalen Aufenthalt anzeigen. Des Weiteren dürften Unterlagen beizubringen sein, bei deren Beschaffung die Ausländerbehörde informiert werden dürfte. Auch von dort muss nicht Strafanzeige erstatten, aber es wird regelmäßig gemacht.

Für den Fall, dass die ABH eine Ausweisung verfügt und/oder eine Abschiebung betreibt, wird die Wiedereinreisesperre bei deutsch verheirateten je nach vorherigem Ausweisungsgrund relativ zeitig befristen.

Doc  Zwinkernd
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Blaise
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Antwort #26 - 27.04.2004 um 22:22:47
 
Hallo Doc,

mittlerweile sind die Standesbeamten nach der Dienstansweisung für Standesbeamte verpflichtet, den zuständigen Ausländerbehörden Meldung zu machen, wenn ein Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel die Ehe anmelden will.

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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angiesaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 29.04.2004 um 09:49:40
 
Hallo Blaise und Doc,

erstmal vielen Dank für eure Antworten!!  Augenrollen

Jetzt frag ich noch weiter: Kann man denn trotzdem heiraten, auch wenn das Standesamt die Meldung gemacht hat? Oder wird das dann direkt im Vorfeld verhindert, sobald die Meldung erfolgt, bzw. lehnt das Standesamt die Heirat ab???
Hintergrund war wie gesagt in dem Fall, den ich mal geschildert hatte die Sorge vor der algerischen Bürokratie und die Annahme, "wenn man hier schon mal geheiratet hat, hat man diese Hürde schon mal genommen"...
Angenommen man kann noch heiraten, trotz unerlaubtem Aufenthalt, wie geht es weiter? Was kann schlimmstenfalls passieren? Wie schnell muss er das Land verlassen? Muss er dann in Algerien ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen? Gibt es dann noch eine Chance auf Vorabzustimmung, wenn man sich freundlich verhält und versucht, alle Papiere gut vorzubereiten?
Doc: Was heißt ungefähr "relativ zeitig befristen"? Ein Monat? Ein Jahr?  weinend  Und was wird gemeinhin als besonders schwerwiegender Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht gewertet? Ab 1 Monat Visum überschritten? Ab 1 Jahr? Ich habe hier gar keine Vorstellung...

Danke!
Angie
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Antwort #28 - 29.04.2004 um 09:57:09
 
Hallo und Guten Morgen,

bin zwar nicht angesprochen gebe aber trotzdem meinen Senf dazu.
Deine Sorge wegen der Buerokratie kann ich ja nachvollziehen, aber da mussten wir alle irgendwie
durch und man kann Gesetze und Vorschriften nicht nach
jeweiligem Gusto und aus Gruenden der bequemlichkeit
zurechtbiegen. Nichts fuer ungut
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Antwort #29 - 29.04.2004 um 18:05:17
 
Zitat:
Doc: Was heißt ungefähr "relativ zeitig befristen"? Ein Monat? Ein Jahr?  weinend  Und was wird gemeinhin als besonders schwerwiegender Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht gewertet? Ab 1 Monat Visum überschritten? Ab 1 Jahr? Ich habe hier gar keine Vorstellung...


Als Hinweis kann da der
Wisungsordner Berlin
(keine Gewähr für Gültigkeit oder Anwendbarkeit in anderen Bundesländern) behilflich sein.

Doc  Smiley
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