Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Erst heiraten? (Gelesen: 2.533 mal)
birgit
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erst heiraten?
21.04.2004 um 17:34:29
 
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage an Euch:
Ich möchte wissen, ob ich irgendwelche Nachteile bei meiner Einbürgerung in Deutschland bekommen könnte, wenn ich vorher meinen Freund heirate?
Folgende Details sind sicher wichtig für die Beantwortung dieser Frage:
Ich habe die rumänische Staatsbürgerschaft und bin Angehörige der dortigen deutschen Minderheit. Ich habe eine sogenannte RUH-Nummer und kann also deswegen die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
Mein Freund hat die rumänische Staatsbürgerschaft und ist nicht aus der deutschen Minderheit.   

Vielen Dank schonmal!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Online


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erst heiraten?
Antwort #1 - 21.04.2004 um 22:03:57
 
Hallo Birgit!

Erst mal 'ne Gegenfrage: was ist eine RUH-Nummer? Nie gehört, hat mit Einbürgerungen sicher nichts zu tun.

Wenn du bereits jetzt die Voraussetzungen für eine eigene Einbürgerung erfüllst, ist dies grundsätzlich erst einmal unabhängig von deinem Familienstand.
Ein Nachteil könnte höchstens dann entstehen, wenn nach der Eheschließung etwa ein Anspruch auf Sozialhilfe entsteht, weil dein Zukünftiger kein Einkommen hat und dein eigenes Einkommen für zwei nicht ausreicht. Eheleute müssen nämlich grundsätzlich in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt gemeinsam ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können.


Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema