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Überwachung der Ausreise eines AU-Pair   (Gelesen: 10.543 mal)
georg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.04.2004 um 15:21:54
 
Hallo,

wir haben seit fast einem Jahr einen männlichen AU-Pair, d.h. die Ausreise steht bald bevor. Aufgrund
verschiedener Äußerungen unseres AU-Pairs vermuten
wir, dass er aber nicht ausreisen will, obwohl wir Ihm erläutert haben, dass er für ein Studium in Deutschland erst wieder ausreisen muss. Da wir eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben stellt sich
uns nun die Frage:

Wenn unser AU-Pair ausreisen soll (Flugticket
wurde schon gekauft), wass passiert, wenn wir unser AU-Pair zum Flughafen bringen, dann nach Hause fahren, unser AU-Pair dann aber nicht abfliegt sondern sich weiterhin illegal in Deutschland aufhält ?

Wenn unser AU-Pair dann von der Polizei erwischt wird, müssen wir dann alle Folgekosten übernehmen ? Wenn ja, wie können wir dann sicherstellen, dass unser AU-Pair Deutschland auch wirklich verlässt ?
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Andreas78
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Antwort #1 - 21.04.2004 um 15:50:53
 
Zitat:
wie können wir dann sicherstellen, dass unser AU-Pair Deutschland auch wirklich verlässt ?


am Flughafen bleiben, bis er durch die Passkontrolle ist. 8)

Bedenke aber, dass er auch schon untertauchen könnte, bevor Ihr zum Flughafen fahrt.
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Mick
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Antwort #2 - 21.04.2004 um 15:53:33
 
Zitat:
Hallo,

wir haben seit fast einem Jahr einen männlichen AU-Pair, d.h. die Ausreise steht bald bevor. Aufgrund
verschiedener Äußerungen unseres AU-Pairs vermuten
wir, dass er aber nicht ausreisen will, obwohl wir Ihm erläutert haben, dass er für ein Studium in Deutschland erst wieder ausreisen muss. Da wir eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben stellt sich
uns nun die Frage:

Wenn unser AU-Pair ausreisen soll (Flugticket
wurde schon gekauft), wass passiert, wenn wir unser AU-Pair zum Flughafen bringen, dann nach Hause fahren, unser AU-Pair dann aber nicht abfliegt sondern sich weiterhin illegal in Deutschland aufhält ?

Wenn unser AU-Pair dann von der Polizei erwischt wird, müssen wir dann alle Folgekosten übernehmen ?


Ja, u.a. für solche Fälle ist die VE gedacht. Sie gilt bis zur Ausreise, oder bis das Aupair ein anderweitiges Aufenthaltsrecht erhält.

Zitat:
Wenn ja, wie können wir dann sicherstellen, dass unser AU-Pair Deutschland auch wirklich verlässt ?


Hm, schwierig. Mit dem PKW zur Grenze bringen? Am Flugzeug stehen bleiben, bis die Schotten dicht sind?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.04.2004 um 16:31:21
 
Zitat:
Hallo,

wir haben seit fast einem Jahr einen männlichen AU-Pair, .........
............
unser AU-Pair dann aber nicht abfliegt sondern sich weiterhin illegal in Deutschland aufhält ?

.....müssen wir dann alle Folgekosten übernehmen ?
.........

Die VE ist genau für solche Fälle gedacht.

Solltet ihr wirklich konkrete Anhaltspunkte haben, dass er nicht ausreisen will, dass er sich also in der Zukunft illegal in D aufhalten will, dann solltet ihr schleunigst die ABH informieren.

Die werden am ehehsten raten können, was zu tun ist.
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georg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.04.2004 um 17:37:27
 
Zitat:
.....
Ja, u.a. für solche Fälle ist die VE gedacht. Sie gilt bis zur Ausreise, oder bis das Aupair ein anderweitiges Aufenthaltsrecht erhält.

..........
Hm, schwierig. Mit dem PKW zur Grenze bringen? Am Flugzeug stehen bleiben, bis die Schotten dicht sind?


OK - Danke - Hab ich verstanden.
Dazu noch eine Frage - unser AU-Pair soll zwei Wochen vor dem Ende der AE abfliegen. Wenn er jetzt ausreist und innerhalb der nächsten zwei Wochen wieder einreist - stehen wir dann auch noch in der Plicht (VE) ?- Sollten wir die ABH über die Ausreise informieren ?

Vielen Dank.
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Antwort #5 - 21.04.2004 um 19:22:38
 
Hallo Georg,

die VE gilt für alle Kosten, die der Ausländer wärend des rechtmäßigen Aufenthaltes und eines anschließenden unrechtmäßigen Aufenthaltes verursacht. Deswegen enthält sie sowohl § 82 AuslG als auch § 84 AuslG.

Reist er innerhalb der Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung wieder ein und verbleibt dann unerlaubt, dann sind die Pflichten aus der VE auch Gültig und zwar so lange, wie mick schon sagte, bis zur Ausreise oder wenn ein anderer Aufenthaltstitel durch die ABH ausgestellt wird.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.04.2004 um 23:27:49
 
Zitat:
Hallo,

wir haben seit fast einem Jahr einen männlichen AU-Pair, d.h. die Ausreise steht bald bevor. Aufgrund
verschiedener Äußerungen unseres AU-Pairs vermuten
wir, dass er aber nicht ausreisen will, obwohl wir Ihm erläutert haben, dass er für ein Studium in Deutschland erst wieder ausreisen muss.

........

Wenn ja, wie können wir dann sicherstellen, dass unser AU-Pair Deutschland auch wirklich verlässt ?


Diese Nachricht basiert auf einer (vorsetzlich???) falschen Information, dass ein Au-Pair nach seinem  Aufenthalt ausreisen muss und das Studium nicht anfangen kann. Nichts verbietet ihm sich bei der Uni anzumelden, um hier ein Studium anzufangen. Auf jeden Fall entscheidet darueber die zustaendige Auslaenderbehoerde und nich die Gastfamilie.   
Ich koennte auch vermuten, dass sie gegenuber dem Au-Pair sich nicht ordungsgemaess verhalten haben und jetzt ihn aus dem Land rausverfen moechten (das ist eine typische Situation). Es ist sehr bedaurlich, wenn solche Leute in diesem Forum noch Hilfe bekommen. Eigentlich ist der Wunsch dieser Leute, das Au-Pair zum Flughafen zwanghaft zu begleiten, illegal. Ich bin sehr empoert, dass die Moderatoren darauf nicht entsprechend reagieren.
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Mick
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Antwort #7 - 25.04.2004 um 02:18:54
 
Zitat:
Diese Nachricht basiert auf einer (vorsetzlich???) falschen Information, dass ein Au-Pair nach seinem  Aufenthalt ausreisen muss und das Studium nicht anfangen kann. Nichts verbietet ihm sich bei der Uni anzumelden, um hier ein Studium anzufangen. Auf jeden Fall entscheidet darueber die zustaendige Auslaenderbehoerde und nich die Gastfamilie.   
Ich koennte auch vermuten, dass sie gegenuber dem Au-Pair sich nicht ordungsgemaess verhalten haben und jetzt ihn aus dem Land rausverfen moechten (das ist eine typische Situation). Es ist sehr bedaurlich, wenn solche Leute in diesem Forum noch Hilfe bekommen. Eigentlich ist der Wunsch dieser Leute, das Au-Pair zum Flughafen zwanghaft zu begleiten, illegal. Ich bin sehr empoert, dass die Moderatoren darauf nicht entsprechend reagieren.



Hi,
Du hast völlig Recht, ich gebe gerne zu, dass ich den Part mit dem Studium "überlesen" bzw. nicht für wichtig gehalten habe. Für mich stand im Mittelpunkt, die Fragen zu Sicherstellung der Ausreise und zu Geltungsdauer der VE zu beantworten.

Klar ist, wenn das Aupair einen Antrag stellt, um für die Dauer eines Studiums hier zu bleiben, ist es rechtmäßig in Deutschland, bis die ABH über den Antrag entscheidet. Sollte der Antrag positiv beschieden werden, wären die Gastgeber mit der VE aus dem Schneider.

Welche Motive, Wahrheiten und Unwahrheiten hinter dem Ausgangsposting stecken, kann niemand beantworten. Das wird hier immer der Fall sein, sicherlich wird es auch immer dazu kommen, dass hier Leute Hilfestellung bekommen, die es nicht "verdient" haben. Das nehmen wir mit diesem Board in Kauf. Diejenigen, die ehrlich sind und Hilfe brauchen, werden es danken.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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georg
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Antwort #8 - 26.04.2004 um 09:54:25
 
Zitat:
Diese Nachricht basiert auf einer (vorsetzlich???) falschen Information, dass ein Au-Pair nach seinem  Aufenthalt ausreisen muss und das Studium nicht anfangen kann. Nichts verbietet ihm sich bei der Uni anzumelden, um hier ein Studium anzufangen. Auf jeden Fall entscheidet darueber die zustaendige Auslaenderbehoerde und nich die Gastfamilie.  
Ich koennte auch vermuten, dass sie gegenuber dem Au-Pair sich nicht ordungsgemaess verhalten haben und jetzt ihn aus dem Land rausverfen moechten (das ist eine typische Situation). Es ist sehr bedaurlich, wenn solche Leute in diesem Forum noch Hilfe bekommen. Eigentlich ist der Wunsch dieser Leute, das Au-Pair zum Flughafen zwanghaft zu begleiten, illegal. Ich bin sehr empoert, dass die Moderatoren darauf nicht entsprechend reagieren.


Sehr geehrter/geehrte AM,

Sie kennen mich nicht, Sie wissen weder etwas über unsere Familie noch über unser AU-PAIR. Warum benutzten Sie mich und meine Familie als Kaninchen für Ihre Hellseherversuche ?

Es war mir nicht bekannt, dass man als AU-PAIR die Möglichkeit hat direkt ein Studium zu beginnen. Für die Information bin ich sehr dankbar.

Wenn Sie mich deswegen aber als "Schweinehund" anprangern, dann ist das ziemlich unverschämt.

Zeigen Sie mal etwas Toleranz gegenüber denjenigen , die nicht so viel Wissen über das Ausländergesetz haben wie Sie !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 26.04.2004 um 12:26:10
 
Zitat:
Sehr geehrter/geehrte AM,

Sie kennen mich nicht, Sie wissen weder etwas über unsere Familie noch über unser AU-PAIR. Warum benutzten Sie mich und meine Familie als Kaninchen für Ihre Hellseherversuche ?

Es war mir nicht bekannt, dass man als AU-PAIR die Möglichkeit hat direkt ein Studium zu beginnen. Für die Information bin ich sehr dankbar.

Wenn Sie mich deswegen aber als "Schweinehund" anprangern, dann ist das ziemlich unverschämt.

Zeigen Sie mal etwas Toleranz gegenüber denjenigen , die nicht so viel Wissen über das Ausländergesetz haben wie Sie !


Sehr geehrter Georg,

Ich werde mich gerne bei Ihnen entschuldigen, wenn Sie dem Au-Pair die Information ueber die prinzipielle Moeglichkeit, das Studium in Deutschland anzufangen mitteilen und ihn dabei nicht hindern wuerden. Es ist aber nicht leicht fuer ihn, alle voraussetzungen zu erfuellen (die Information kann  er in Auslaenderbehoerde bekommen). Bis jetzt hat er nichts falsches gemacht (Sie haben aber schon ueber Polizei geredet. Solche Sachen koennen den Menschen unnoetig unter Druck setzen). Es ist warscheinlich am besten, mit ihm einfach menschlich zu reden, damit er sich selber und ihnen nicht schadet und die Gesetze nicht verletzt. Wenn er illegal bleibt, hat er keine Chance hier ein Studium anzufangen und einen normalen Job zu finden. Er kann sich um den Studiumplatz auch aus seinem Heimatsland bewerben. 

Die Tatscahe ist, die Au-Pairs werden in Deutschland oft mishandelt und betrogen (ich kenne ungefaehr 10 Faelle aus 10 Au-Pairs, die ich gekannt habe), weil sie keine Rechte haben und wenig Hilfe (wenn man das mit diesem Wort nennen kann) von Vermittlungsagenturen bekommen. Es fehlt der Verstand bei Gastfamilien, dass die Au-Pairs nicht NUR deswegen kommen, um sich mit Putzen und Babysitten zu beschaeftigen, sondern auch um das Land zu erkundigen und VIELLEICHT das Studium  anzufangen. Oft gehen die Gastfamilien davon aus, dass Au-Pair schon deswegen gluecklich sein soll, weil ihm Moeglichkeit gegeben wurde, in Deutschland zu leben. Es sollte aber hier um gegenseitiges Nutzen gehen.

Wenn Sie mit dieser Situation nicht einverstanden sind, und anerkennen, dass die Au-Pairs als gleichwertige Menschen behandelt werden sollen, bedaure ich sehr, wenn ich Sie und Ihre Familie mit meinem Posting verletzt habe.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 26.04.2004 um 12:57:27
 
Der Au-pair sollte zur Uni gehen und dort alles für sein Studium erkundigen im akademischen Auslandsamt oder Studiensekretariat, die Sprechzeiten sind meistens Vormittag, also die Familie könnte ihm diese Zeiten gewähren oder evtl. behilflich sein. Die Uni informiert ihn über die Prozedur, wie und wann ein Studentenvisum er bekommen könnte ausserdem kann man die ABH zusätzlich fragen.
Die Familie braucht keine Angst zu haben, sehr sehr viele ex Au-pairs sind in Deutschland geblieben um hier zu studieren. Bitte keine Panikmacherei!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 26.04.2004 um 14:20:47
 
Zitat:
Diese Nachricht basiert auf einer (vorsetzlich???)

Privet, AM!

Warum eigentlich postest Du diese (grundsätzlich ja wohl richtige) Information in so einem aggressiven Ton ?

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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 26.04.2004 um 14:27:13
 
Zitat:
Sehr geehrter Georg,

Ich werde mich gerne bei Ihnen entschuldigen, wenn .......  

Uwaschaemyj/aya AM!

Es ist etwas befremdlich, wenn Du hier Bedingungen stellst für die zu recht geforderte Entschuldigung.

Du kennst den Einzelfall nicht und hast georg recht massiv angegriffen. Das war nicht in Ordnung.

Und wenn jemand hier als au pair her kommt, halte ich es erst mal für nicht OK, dann den Aufenthalt per Studium zu verlängern. Der korrekte Weg ist die Ausreise und die Bewrbung für das Studium aus dem Heimatland.

Es sind gerade diese "Nischensucher", welche es den redlichen Bewerbern um eine Aufenthaltsgenehmigung schwierig machen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 26.04.2004 um 14:50:55
 
Zitat:
Und wenn jemand hier als au pair her kommt, halte ich es erst mal für nicht OK, dann den Aufenthalt per Studium zu verlängern. Der korrekte Weg ist die Ausreise und die Bewrbung für das Studium aus dem Heimatland.

Es sind gerade diese "Nischensucher", welche es den redlichen Bewerbern um eine Aufenthaltsgenehmigung schwierig machen.


Was Ihre Position betrifft,  gibt es zwei Varianten:  1) wenn Sie Deutsche sind, koennen Sie im Rahmen Ihnen gegeben Wahlrechts das Gesetgebungsverfahren beeinflussen. 2) Wenn Sie Auslaender sind, ist Ihre Position mehr als fraglich, weil sie der geltenden Ordnung widerspricht.

Da dieses Portal dafuer gedacht ist, das Verstaendnis des geltenden Rechts zu erleichtern und nicht die Vorurteile zu verbreiten, finde ich Ihre Position nicht korrekt und bekaempfenswuerdig.
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carlosCB
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Antwort #14 - 26.04.2004 um 15:10:50
 
Werter AM ,

dieses Portal ist für Leute gedacht, die Hilfe bzw Rat suchen. Und wenn es für die Gasteltern Gründe gibt, diese Hilfe in anspruch zu nehmen, sollte man Ihnen dies auch ermöglichen.
Deine Posting die Du hier verbreitest sind alles andere al produktiv und objektiv.

auch wenn das eigentlich nicht so schnell möglich ist lachen muss ich Davidovitsch hier enmal völlig Recht geben und mich seinen ausführungen anschliessen

Das Risiko einer VE sollte man nie unterschätzen
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Gruß &&CarlosCB
 
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