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AE-EG für Kindermädchen, Haushaltshilfe usw.? (Gelesen: 2.193 mal)
Wuz
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE-EG für Kindermädchen, Haushaltshilfe usw.?
20.04.2004 um 21:59:46
 
Hallo,

es gibt doch Ausnahmen bezüglich der Arbeitserlaubnisse für Staatsbürger der neue EU-Länder.
Welche Ausnahmen sind dieses genau? Soviel ich weiß sollen doch Kindermädchen, Haushaltshilfen usw. eine AE beantragen können.
Wenn ja, was muss dafür alles nachgewiesen werden?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten disco

The Wuz
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Mick
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Antwort #1 - 20.04.2004 um 22:30:55
 
Zitat:
Hallo,

es gibt doch Ausnahmen bezüglich der Arbeitserlaubnisse für Staatsbürger der neue EU-Länder.
Welche Ausnahmen sind dieses genau? Soviel ich weiß sollen doch Kindermädchen, Haushaltshilfen usw. eine AE beantragen können.
Wenn ja, was muss dafür alles nachgewiesen werden?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten disco

The Wuz



Ich habe noch nicht gehört, dass es für den von Dir genannten Bereich Besonderheiten gibt. Lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren. Woher hast Du die Info?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Tim
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Antwort #2 - 21.04.2004 um 08:37:33
 
Ich glaube irgendein(e) Politiker/in hat so etwas ähnliches in der jüngsten Vergangenheit mal gefordert. Aber gefordert wird ja immer einiges Zwinkernd

Besondere Ausnahmen für Haushaltshilfen, Kindermädchen etc sind mir jedenfalls auch nicht bekannt.
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