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AUFENTHALTSBERECHTIGUNG (Gelesen: 5.136 mal)
LAUR
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"Scientia et potentia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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13.04.2004 um 15:15:10
 
Ich hätte eine Frage an Euch....und Bitte um Euer Sachkenntniss :

ich habe seit 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und will eine Aufenthaltsberechtigung beantragen, aber mir wurde gesagt dass ich 60 Monate Rentenbeiträge bezahlt haben muss damit ich Anspruch dadrauf habe...Da ich noch studiere(bin fast fertig) arbeite ich seit 1 1/2 Jahren erst richtig und da fehlen mir die restilchen Monate.
Jetzt meine Frage : (habe mir von der BfA Unterlagen anfertigen lassen)-Anspruch auf Rente habe ich durch dass Studium(bis zu 5 Jahern) und ausserdem aus meiner früheren Ehe wurden mir auch Zeiten zur Rente gutgeschrieben. Also Anspruch darauf habe ich, kann man das Pferd nicht von hinten jetzt anspannen und diese Zeiten für die Vorraussetung zur Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung anerkennen ???

Danke im vorauss
LAUR


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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.04.2004 um 22:22:54
 
Nein, das kann man nicht.
Und das ist gut so.
Ausserdem wird derzeit ohnehin erwogen, Studienzeiten nicht mehr im bisherigen Umfange auf die Rente anzurechnen. Und auch das ist gut so.
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.04.2004 um 22:38:59
 
für den der betroffen ist, ist das natürlich nicht gut so...
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.04.2004 um 10:54:46
 
Zitat:
Ich hätte eine Frage an Euch....und Bitte um Euer Sachkenntniss :

ich habe seit 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und will eine Aufenthaltsberechtigung beantragen, aber mir wurde gesagt dass ich 60 Monate Rentenbeiträge bezahlt haben muss damit ich Anspruch dadrauf habe...Da ich noch studiere(bin fast fertig) arbeite ich seit 1 1/2 Jahren erst richtig und da fehlen mir die restilchen Monate.
Jetzt meine Frage : (habe mir von der BfA Unterlagen anfertigen lassen)-Anspruch auf Rente habe ich durch dass Studium(bis zu 5 Jahern) und ausserdem aus meiner früheren Ehe wurden mir auch Zeiten zur Rente gutgeschrieben. Also Anspruch darauf habe ich, kann man das Pferd nicht von hinten jetzt anspannen und diese Zeiten für die Vorraussetung zur Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung anerkennen ???

Danke im vorauss
LAUR





Wofuer brauchst Du die Aufenthaltsberechtigung? ??? Moechtest Du einen Auslaender heiraten? Zwinkernd
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LAUR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.04.2004 um 09:57:48
 
Hallo Chap

Ich möchte eigentlich keinen Ausländer heiraten. Dann wurde mir was falsches gesagt.
KAnnst Du mir mal den unterschied zwischen einer unbefristeten Auf.Erlaubniss und einer Auf.haltsberecht.??

Danke
LAUR
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.04.2004 um 13:58:03
 
Zitat:
Hallo Chap

Ich möchte eigentlich keinen Ausländer heiraten. Dann wurde mir was falsches gesagt.
KAnnst Du mir mal den unterschied zwischen einer unbefristeten Auf.Erlaubniss und einer Auf.haltsberecht.??

Danke
LAUR


Es gibt keinen, mit zwei Ausnahme:

1. die Auslaender mit ABR geniessen besonderen Ausweisungsschutz (falls Du keine Kriminelle ist betrifft es dich nicht).
2. das Ehegatte eines Auslaenders, der ABR hat, hat Rechtsanspruch auf die Familienzusammenfuehrung, vorausgesetzt, dass alle andere Voraussetzungen (genau dieselbe, wie fuer Familiennachzug zum Auslaender mit einer AE) erfuellt sind.

PS. Eigenlich hat dieses Thema mit Arbeits-/Studiums- Aufenthalte nichts zu tun. Smiley
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LAUR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.04.2004 um 14:03:21
 
Danke für Deine Erklärung.
Du hast recht, das hat mit diesem Topic nicht viel zu tun, aber es gibt nichts ähnlicheres wo ich das eintragen konnte..... cry: weißt Du Bescheid !!!
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