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Reise in die neuen EU-Länder mit deutscher AE (Gelesen: 6.503 mal)
harrymomsen
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20.04.2004 um 16:27:38
 
Halli hallo,

gleich mal als neuer Forumsteilnehmer eine Frage:
Meine Frau besitzt einen ukrainischen Pass mit einer unbefristeten Aufentaltserlaubnis für D . Bekannterweise kann man in die Schengen-Staaten problemlos reisen. Wie sieht das jetzt mit den neuen EU-Staaten aus ? Regelt das jedes Land alleine ? Polen z.B. erlaubt die Einreise ohne Visum mit Aufentaltstitel, bei anderen Ländern (z.B. Tschechien) ist das unklar (hier war bisher für meine Frau Visum erforderlich).

Über Infos wäre ich dankbar (Urlaubsplanung  Zwinkernd ) ! Naja ich weiss, man kann natürlich auch die entsprechenden Konsulate anrufen, aber vielleicht gibts da ja ne generelle Aussage.

Harry
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peku
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Antwort #1 - 20.04.2004 um 18:03:55
 
hallo woher hast du denn diese (nach meiner Ansicht falsche) Auskunft:

Polen z.B. erlaubt die Einreise ohne Visum mit Aufentaltstitel, bei anderen Ländern (z.B. Tschechien) ist das unklar (hier war bisher für meine Frau Visum erforderlich


Gruss peku
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harrymomsen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.04.2004 um 18:11:20
 
Hallo,

Zitat Website www.botschaft-polen.de :

<<Ukraine:



die Visumspflicht ist ab 1.10.03 eingeführt,


das Visum ist gebührenfrei erteilt,


Personen, die über einen Aufenthaltstitel für einen Schengen-Staat (befristet oder unbefristet) oder ein Schengenvisum verfügen, dürfen zwecks Transits durch Polen in die Ukraine ohne Visum ein- und ausreisen,


Personen, die über einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland verfügen, dürfen zwecks Aufenthalt bis zu 90 Tage nach Polen visafrei einreisen (ausgenommen Einreisen zwecks Arbeits-, Studienaufnahme oder zum ständigen Aufenthalt).>>


Harry
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Antwort #3 - 20.04.2004 um 20:21:08
 
Hallo Harry,

grundsätzlich regelt sich die visumfreie Einreise und der visumfreie Aufenthalt für Dtrittstaater innerhalb der EU-Staaten für Inhaber eines gültigen und anerkannten Aufenthaltstitels nach
Art. 21 SDÜ
, insoweit nicht ein höherwertiges EU-Recht anderes regelt (z.B. Reise der drittländischen Ehefrau in Begleitung des Freizügigkeitsberechtigten). Welche Titel dabei anerkannt werden ist für die alten EU-Staaten in der
GKI
nachzulesen.

Die Beitrittsstaaten haben den Schengenbesitzstand aber nur lückenhaft übernommen.
Eine Lücke ist z.B. der Art. 21 SDÜ (siehe dazu die
Beitrittsakte zum Schengenbesitzstand
).

Demnach gibt es noch keine einheitliche Regelung für alle EU-Staaten bzgl. der Reisefreiheit für Inhaber von nationalen Aufenthaltstiteln. Demnach ist es den Staaten nach nationalem Recht erlaubt, solche Regelungen selbst zu treffen.

Insbesondere bestehen derzeit sogar noch Zweifel darüber, ob ein Drittstaater mit einem Aufenthaltstitel für einen Beitrittsstaat den Art. 21 SDÜ für sich in Anspruch nehmen kann, um damit in die alten EU-Länder zu reisen.

Von daher ist in solchen Zweifelsfällen angebracht, die jeweilige Botschaft des zu bereisenden EU-Staates vor der Einreise zu konsultieren, ob eine Einreise und der Aufenthalt nach Art. 21 SDÜ gedeckt ist.

BTW: Das SDÜ gilt nicht in den Inselstaaten GB und IRL!

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Antwort #4 - 20.04.2004 um 20:56:01
 
Zitat:
BTW: Das SDÜ gilt nicht in den Inselstaaten GB und IRL!


Aber da gibt's einfach und kostenfrei das 'family permit' von der englischen Botschaft. Einfache Fotokopie der Heiratsurkunde reicht als Nachweis
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harrymomsen
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Antwort #5 - 20.04.2004 um 22:43:08
 
@ Doc

Wooww, ich bin beeindruckt vom Fachwissen hier im Forum. Hat mir sehr geholfen - Kompliment !!

Harry
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Antwort #6 - 20.04.2004 um 23:50:23
 
Hallo Harry,

wenn es Dir hier gefallen hat, dann erzähl es weiter und melde Dich wieder.

Wenn es Dir nicht gefallen hat, behalte es für Dich und ....


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Antwort #7 - 21.04.2004 um 18:29:05
 
Personen, die über einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland verfügen, dürfen zwecks Aufenthalt bis zu 90 Tage nach Polen visafrei einreisen (ausgenommen Einreisen zwecks Arbeits-, Studienaufnahme oder zum ständigen Aufenthalt).>>

hallo,

ich kann diese Info nicht bestädigen.ersonen mit einer AE zb für Deutschand dürfen nicht automatisch ohne Visum nach Polen einreisen..

Gruss peku

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Antwort #8 - 21.04.2004 um 18:38:47
 
Weiter oben wurde ein "family permit" erwähnt, das wäre für meine Frau auch sehr interessant.
Könnte da mal bitte kurz jemand näheres zu erläutern?
Danke.
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Davidovitsch
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Antwort #9 - 21.04.2004 um 18:38:53
 
Zitat:
Aber da gibt's einfach und kostenfrei das 'family permit' von der englischen Botschaft. Einfache Fotokopie der Heiratsurkunde reicht als Nachweis

Kannst du mir merh zu diesem "family permit" sagen ?
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Antwort #10 - 21.04.2004 um 19:21:33
 
siehe hier:

http://www.britischebotschaft.de/de/consular/visas/visa_formulare.htm#dependent

Kannst auch vorher anrufen - sind sehr freundlich (na ja, zu mir jedenfalls, wahrscheinlich nur Zufall)

Damit könnt ihr dann ohne weitere Probleme nach England
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 21.04.2004 um 21:36:17
 
Wenn ich mir die seite der Botschaft ansehe, komme ich aber zu dem Schluß, daß dieser kostenlose EWR Familienausweis nur für Engländer gilt, und man ansonsten ein normales Visa beantragen muß, oder irre ich mich da?

Auch die Papiere, die die Botschaft haben will sind ja sehr umfangreich, die wollen ja sogar eine Meldebescheinigung.

Auf dem Visaantragsformular wollen die sogar die Passnummern der alten abgelaufenen Pässe wissen, wer soll denn sowas noch wissen....

Wenn ich das alles lese, dann verleidet mit diese Bürokratie doch eine Reise mit meiner Frau nach GB.

Dann gehts halt wieder ans Mittelmeer im Urlaub. Ist das Wetter auch besser.

Traotz allem, danke für die Info.
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Antwort #12 - 21.04.2004 um 22:09:08
 
Hallo Björn,

das "family permit" gilt nur für Familienangehörige, die in Britannien ihr Freizügigkeitsrecht nach EU-Recht (nicht Schengenrecht) wahrnehmen.

Also es gilt, obwohl, es gar keines Visums bedarf!!!

Doc  grin
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Antwort #13 - 22.04.2004 um 09:33:17
 
Zitat:
Auch die Papiere, die die Botschaft haben will sind ja sehr umfangreich, die wollen ja sogar eine Meldebescheinigung.


"Sogar" ein Meldebescheinigung? Na das ist ja wohl das am einfachsten zu beschaffende Dokument.

Zitat:
Auf dem Visaantragsformular wollen die sogar die Passnummern der alten abgelaufenen Pässe wissen, wer soll denn sowas noch wissen....


Aktuelle Nummer und fertig.

Alles in allem hat das ganze 10 Tage gedauert. Der einzige Nachteil an GB (IMO) sind die 'leicht' übertriebenen Preise, jedenfalls in London.
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