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Portugesin (Gelesen: 1.792 mal)
wowwowwow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Portugesin
20.04.2004 um 12:20:57
 
Hallo Leute,

ich habe eine Frage. Ich komme aus nicht EU-Länder. Habe eine Freundin in Portugal. Sie arbeitet in einem sehr kleinen Dorf. Wir wollen in September heiraten. Da ich noch studiere, werde ich wieder zurück nach Deutschland. Ich bin in ein paar Monaten fertig. Könnte ich auch Arbeitserlaubnis in Deutschland haben ?
Was soll ich denn nach dem Heiraten in Portugal machen ?

Liebe Grüsse.
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 20.04.2004 um 19:05:15
 
Hallo 3 x wow,

wenn die Portugiesin ein Freizügigkeitsrecht in Deutschland wahrnimmt, dann darf ihr Ehemann bei ihr Wohnung nehmen und auch arbeiten, sogar ohne Arbeitserlaubnis. Alles andere halte ich für vage.

Doc  Zwinkernd
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