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Krankenversicherung - neue EU Länder (Gelesen: 1.969 mal)
BjoernSt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung - neue EU Länder
20.04.2004 um 10:41:52
 
Mir erschließt sich gerade ein neues Problem, hinsichtlich der krankenversicherung in den neuen EU Ländern.
Für alle EU Staaten haben ja die gesetzlich Versicherten eine Krankenversicherung, die sie mit dem Formular E111 im EU Ausland nachweisen können.
Dies gilt ja auch für die mitversichertre Ehefrau, auch, wenn sie Ausländerin ist.
Nun ist die Frage , wie wird das in den neuen EU Ländern sein, gilt dort auch diese Reglung, oder braucht man dort weiterhin eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung?
Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand eine Info geben könnte, ich denke mal, das interessiert  wahrscheinlich noch mehr Mitglieder.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 20.04.2004 um 12:20:45
 
Hallo Bjoern,

voellig unabhaengig davon ob EU Land oder neues
EU Land ist es eigentlich immer empfehlenswert
fuer eine Reise eine zusaetzliche Reisekrankenversicherung abzuschliessen.
Mit dem E 111 kannst Du naemlich nur zu den "nomalen
Kassenaerzten" gehen, teilweise enorm lange Wartezeiten, lange Anfahrt etc. Mit einer Zusatzversicherung kannst Du zu jedem Arzt gehen musst zwar in der Regel in Vorlage treten, erhaelst das
Geld aber zurueck. Z.B. sind bei einer privaten Zusatzversicherung auch Leistungen enthalten die Du in der gesetzlichen nicht erhaelts z.B. Rettungsflug bei
Notfaellen. Und besonders teuer sind diese Pakete
auch nicht.
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