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Wohnortwechsel (Gelesen: 2.015 mal)
Purzel
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wohnortwechsel
19.04.2004 um 13:37:43
 
Hallo,
ich bin kroatische Staatsbürgerin und besitze eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für D (bin in D geboren).
Mein Verlobter ist auch Kroate und besitzt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Italien.
Wir möchten nächstes Jahr in Bosnien heiraten und dann gemeinsam in Italien wohnen.
Einer Einbürgerung stehe ich skeptisch gegenüber, was ja die ideale Lösung wäre, das weiß ich.
Meine Frage: Was passiert mit meiner AE für D? Wird die nichtig? Kann ich nie wieder nach D zurück kommen um dort zu leben? Ich habe in D mein Studium beendet und arbeite auch. Kann ich nicht mit einem Wohnsitz in D angemeldet bleiben (z. B. bei meinen Eltern) um meinen Aufenthaltstitel für D bei zu behalten? An welche Behörde muss ich mich hier in D wenden um klare Auskünfte zu bekommen? Würde es die Situation verbessern wenn wir in D oder I heiraten? Bekomme ich gleich eine AE für Italien? Ich muss zugeben, dass ich denke, dass sehr viele Formalitäten auf uns zu kommen werden. Deshalb wäre ich für eine aussagefähige Antwort sehr dankbar.
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnortwechsel
Antwort #1 - 19.04.2004 um 15:16:56
 
Puuhh.
Kroatien - Italien - Bosnien und Deutschland, gleich vier beteiligte Länder, das ist rekordverdächtig. [beifall=beifall.gif]

Wenn du deinen Wohnort ins Ausland verlegst, erlischt deine Aufenthaltserlaubnis, da nützt es auch nichts, hier zum Schein mit Nebenwohnung gemeldet zu bleiben. Es kommt auf den tatsächlichen Aufenthalt an.

Da beide kroatische Staatsangehörige sind, kommt natürlich auch kein EU-Recht zum Tragen.
Du solltest doch die Möglichkeit der Einbürgerung ernsthat im Erwägung ziehen, die Voraussetzungen wirst du ja wohl erfüllen.

Zitat:
An welche Behörde muss ich mich hier in D wenden um klare Auskünfte zu bekommen?

Die richtige Behörde für Informationen ist deine zuständige Ausländerbehörde bzw. im Fall des Einbürgerungsantrages die Einbürgerungsbehörde.
Zitat:
Würde es die Situation verbessern wenn wir in D oder I heiraten?

Ich denke, dies macht keinen Unterschied.
Zitat:
Bekomme ich gleich eine AE für Italien?

Das werden dir wohl nur italienische Behörden sagen können (z.B. das Generalkonsulat).
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