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13Jahre in D. und Abgeschoben (Gelesen: 20.195 mal)
Bashkim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.04.2004 um 01:37:42
 
Hallo, hab erst heute dieses Forum gefunden und mich sofort registriert da mich das Thema Abschiebung seid ein paar tagen beschäftigt.

Ich stamm aus dem Ehemaligen Jugoslawien (Kosovo).
Ich bin vor 13Jahren mit meiner Familie nach Deutschland gekommen.
Damals haben meine Eltern einen Antrag auf Asyl gestellt der nach ein paar Jahren abgelehnt worden ist,
seid dem sind wir in besitz einer Duldung.

Es wird jeweils 3Monate bei der Ausländerbehörde verlängert.
Ich habe auch einen Antrag aus Aufenthaltsbefugnis gestellt.

Als ich vor einer woche meine Duldung verlängern wollte musste ich eine strafe von 25€ zahlen weil ich mich ohne genehmigung der Behörde auf einer Fachhochschule angemeldet habe um Wirtschaftsinformatik zu studieren.

Dazu bekam ich ein bescheid mit der aufforderung inerhalb von 30Tagen freiwillig Deutschland zu verlassen, ansonsten werde ich Abgeschoben.

Das war der schock meines lebens...

Ich bin 22Jahre alt und war schon seid der Grundschule in Berlin, ich habe mich nie strafbar gemacht.
Ich habe mich zur 100 % in D. integriert.
Ich spreche die deutsche Sprache sehr viel besser als die albanische.
Ich habe mit der Albanischen welt nichts am Hut und könnte dort niemals leben, vorallem weil Kosovo überhaupt keine Zukunftsperspektiven anbietet.
Ich wäre schlicht und einfach Suizidgefährdet.


Ich habe hier meine Abitur gemacht und wollte halt studieren.

Ich habe mich ein bisschen über Ausländerrecht informiert und bin auf "aussergewöhnliche Härte"
gestoßen.

Nach §30 abs. (2) satz1 und 2 kann man ein Aufenthaltsbefugnis bekommen wenn die Abschiebung eine aussergewöhnliche Härte für den ausländer bedeuten würde.

Nun stellt sich für mich die Frage, wie kann man der Behörde klarmachen dass eine Abschiebung für mich eine aussergewöhnliche Härte sein würde.

Und was ist überhaut unter "aussergewöhnliche Härte zu verstehen".

Ich bitte euch mir irgendeinen Rat zu geben was ihr in meiner Situation machen würdet, mit sind schlicht und einfach die Hände gebunden, ich bin vollkommen verloren und weiss nicht mehr weiter...

Ich wäre dankbar für jeden versuch mir zu helfen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.04.2004 um 01:51:26
 
Zuerst: § 30 Abs. 2 AuslG greift bei dir mit Sicherheit nicht! Dazu müsste man sich rechtmäßig im Bundesgebietr aufhalten, was du angesichts deiner Duldung sicher nicht tust!!

Wenn überhaupt eine Aufenthaltsbefugnis (nach Abs. 3 oder 4) in Frage kommen sollte, dann müssten Abschiebungshindernisse vorliegen, die anhand deiner Schilderungen kaum zu erkennen sind.

Das AuslG lässt da kaum Spielraum zu; auch wenn es um Menschen wie dich geht, die hier aufgewachsen sind.... sich integriert haben... und für die das "Heimatland" eher fremd ist.

Sorry.. so ist die Rechtslage leider mal  Griesgrämig

P.S.
wenn überhaupt.. dann hast du nur eine Chance als Student... aber dann müsstest du ausreisen und ein Visum zum Zweck des Studiums beantragen....

mal abgesehen von der Frage der Finanzierung des Studiums....


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Bashkim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.04.2004 um 02:13:49
 
meiner meinung nach bestehen abschiebungshindernisse.

Wir sind eine Familie zweier nationalitäten,
Die mutter meines Vaters ist serbin und das heisst, die sicherheit für leib und leben wäre in kosovo nicht gewährleistet.
was noch dazu kommt ist "passlosigkeit".

mein pass ist seid jahren abgelaufen und die botschaft in berlin lässt sich unheimlich viel zeit es zu verlängern...

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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #3 - 19.04.2004 um 08:39:48
 
Das ist natürlich ein sehr schwieriger Fall - und die Antwort von fons entspricht sicherlich der Rechtslage.

Bemüh Dich doch einmal um ein Stipendium für ein Studium. Solltest Du damit erfolgreich sein, sollte sich auch auf die eine oder andere Art und Weise die Frage des Aufenthaltstitels klären lassen.
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Bashkim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.04.2004 um 14:12:03
 
um eine aufenthaltsbefugnis zu bekommen, darf man nicht durch stipendium unterhalten werden  Smiley
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.04.2004 um 14:29:27
 
Zitat:
um eine aufenthaltsbefugnis zu bekommen, darf man nicht durch stipendium unterhalten werden

Klaro: meine dahingehende Antwort war auch nicht auf eine Befugnis gemünzt, sondern auf eine Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke des Studiums... was natürlich eine Ausreise und Wiedereinreise mit Visum erfordern würde.. und einen Pass.. ggf. einen UNMIK-Pass

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Bashkim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.04.2004 um 15:18:01
 
Ich danke dir Fons für deine bemühungen,

ich war heute bei meiner Anwältin, die hat mich auch schon nahezu aufegeben weinend
anscheinend habe ich einfach keine juristische mitteln mehr in D. zu bleiben.

Ich habe aber noch ein paar Fragen.

wie groß sind die chancen dass ich eine A.bewilligung zu studienzwecken bekomme?

Ich habe in Berlin Verwandte die meinen Unterhalt garantieren würden.

Habe ich größere chancen als andere durch meine deutsche abitur?

Bist du sicher dass ein UMNIK pass ausreicht?
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Bashkim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.04.2004 um 15:19:43
 
ich brauche soviel input wie möglich.

ich habe nicht mehr viel zeit :/

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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #8 - 19.04.2004 um 16:22:13
 
Hallo,

verstehe mich bitte nicht falsch, ich moechte Dir jetzt keine "oberschlauen" Ratschlaege geben, aber wenn die
rechtlichen Mittel offenbar weitgehend erschoepft sind
dann bleibt Dir doch nur der weg der Petitionen.
Ihr habt doch einen Auslaenderbeauftragten, einen
Abgeordneten etc. schildern denen den Fall. Diese
Eingaben haben wenn ich richtig informiert sind
keine aufschiebende Wirkung, aber koennen
vielleicht doch etwas nutzen wenn z.B. Euer
Auslaenderbeauftragter bei der ALB anruft.
Es sagt sich leicht dahin, aber ich wuerde an Deiner Stelle jetzt auch nicht in Panik verfallen, es werden ein
paar Wochen vergehen bis die ALB aufenthaltsbeendende Massnahmen einleitet.
was ich nicht verstehe, wenn Deine Eltern schon 13 jahre in Deutschland sind, wieso haben sie nicht schon laengst mal versucht eine Aufenthaltsbefugnis zu bekommen, diese ist doch wenn ich die Kommentare
dazu richtig interpretiere gerade fuer solche Faelle
vorgesehen.

Viel Glueck
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #9 - 19.04.2004 um 18:45:30
 
Zitat:
Ich danke dir Fons für deine bemühungen,

ich war heute bei meiner Anwältin, die hat mich auch schon nahezu aufegeben weinend
anscheinend habe ich einfach keine juristische mitteln mehr in D. zu bleiben.

Ich habe aber noch ein paar Fragen.

wie groß sind die chancen dass ich eine A.bewilligung zu studienzwecken bekomme?

Ich habe in Berlin Verwandte die meinen Unterhalt garantieren würden.

Habe ich größere chancen als andere durch meine deutsche abitur?

Bist du sicher dass ein UMNIK pass ausreicht?



Hi,
die Chancen, eine Aufenthaltsbewillligung zu bekommen düften durchaus bestehen. Du solltest mal die ABH ansprechen, die Ausreisebereitschaft signalisieren und fragen, wie sie dazu stehen, ggf. eine Vorabzustimmung für die Visumserteilung mitzugeben. Bei der Vorsprache solltest Du die Immatrikulationsbescheinigung mitnehmen. Am besten gleich auch die Leute, die für Dich die Verpflichtungserklärung unterschreiben, die sollen Einkommensnachweise mitnehmen.

Wenn alles gut läuft, solltest Du die Zeit in der Heimat nutzen und versuchen, einen Staatsangehörigkeitsauweis zu bekommen. Auch wenn der UNMIK-Pass für die Einreise ausreicht, so musst Du doch damit rechnen, dass man Dich nach der Einreise auffordert, einen Nationalpass zu beschaffen.

Meine persönliche Meinung zur Petition: Wenn die Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bringt das in der Regel nichts, da müssten der ABH schon Fehler unterlaufen sein. Leider treten vergleichbare Fälle derzeit immer häufiger auf, kannst Du Dir sicher vorstellen, bei vielen Familien, die Anfang der 90er mit Kindern aus dem ehem. Jugoslawien eingereist sind.
Bezüglich des Hinweises mit dem Anruf der/des Ausländerbeauftragten: Auch der/die kann keine Gesetze passend biegen. Ob ein solcher Anruf die ABH-Mitarbeiter positiv stimmt, ist eine andere Sache. Auch wenn ich von mir behaupte, dass ich auch in diesem FAll neutral bliebe, so ist das noch lange nicht bei allen so.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Bashkim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.04.2004 um 01:33:54
 
Es ist einfach eine Sache der unmöglichkeit  für meine Eltern gewesen eine Aufenthaltsbefugnis zu bekommen, da wir laufen nach dem Asybewerberleistungsgesetz Sozialhilfe beziehen.
Um keine Sozialhile zu beziehen, muss man arbeiten.

Die Kenner unter uns werden wissen dass man mit einer Duldung nich arbeiten darf, so hat sich das jahrelang hinausgezogen und wir Menschen sind ja bekanntlich Gewöhnungstiere.

Es ist ja nicht so das wir nie einen Antrag auf A.befugnis gestellt haben.
Soweit ich weiss, haben wir bereits zumvierten mal einen Antrag auf A.befugnis gestellt und es wird immerwieder abgelehnt da wir bestimmte kriterien nicht erfüllen.

Ich meine, sie verlangen vom mir einen gültigen pass, obwohl ich nich Berlin verlassen darf.  Smiley
(die Jugo. botschaft in Berlin schert sich einen Dreck um Kosovoalbaner und bearbeiten einfach die Anträge nicht.
)

Sie wollen eine Negativbescheinigung vom Sozialamt obwohl ich nicht arbeiten darf. Smiley

Sie wollen einen Unterhaltsnachweis, obwohl ich nicht arbeiten darf Smiley

Ich durfte zwar meine Abitur machen, darf jedoch nicht studieren oder eine Ausbildung machen Smiley

Ich würde gerne Wirtschaftsinformatik studieren da ich mich in meiner Freizeit Programmierkenntnisse angeeignet habe und meine Abitur, Wirtschaftsbezogen ist.

Ich kann und will einfach nicht verstehen warum mich Deutschland abschieben will.

Entschuldigt bitte für meine etwas agressievere schreibweise, aber es ist einfach nur zum heulen, ich habe seid der Abschiebungsandrohung heftige Schlafstörungen und die Sache geht sehr auf meine Gesundheit.

Es geht mir einfach total beschissen...

ps: petition habe ich schon mal beantragt, es wurde wie alles andere abgelehnt  Griesgrämig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 20.04.2004 um 01:46:44
 
noch was bezüglich der Arbeit:

Ich kämpfe seid einigen Monaten um die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis.
Habe bereits drei Arbeitgeber gehabt, die bereit waren mich einzustellen.

Momentan läuft ein Widerspruch bei dem Arbeitsamt, der mit ziemlich großer Sicherheit wieder abgelehnt wird da es angeblich gleichberechtigte Deutsche Arbeitnehmer gibt, obwohl es die in Wahrheit nicht gibt.

Die arbeitslosen die sich bei meinem Arbeitgeber melden, melden sich nur weil das Arbeitsamt ihre Arbeitslosenhilfe kürzen würde wenn sie keine eigene initiative zeigen einen arbeitsplatz zu finden.

und das ist einfach total unfair...

Was auch noch zum  Smiley ist, ist die tatsache, dass ein Antrag auf arbeitserlaubnis direkt zur Arbeitsvermittlung gesendet wird, damit diese Stelle als offene stelle annonciert wird.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #12 - 20.04.2004 um 01:50:24
 
Zitat:
Es ist einfach eine Sache der unmöglichkeit  für meine Eltern gewesen eine Aufenthaltsbefugnis zu bekommen, da wir laufen nach dem Asybewerberleistungsgesetz Sozialhilfe beziehen.
Um keine Sozialhile zu beziehen, muss man arbeiten.

Die Kenner unter uns werden wissen dass man mit einer Duldung nich arbeiten darf,


Die Kenner unter uns wissen, dass man regelmäßig auch mit Duldung arbeiten darf. Es ist nur schwieriger, willige Arbeitgeber zu finden, die immer wieder bereit sind, bei der Beantragung der Arbeitsgenehmigung mitzuwirken; natürlich ist es auch schwieriger die Arbeitsgenehmigung zu bekommen, da andere Arbeitssuchende Vorrang haben.

Zitat:
so hat sich das jahrelang hinausgezogen und wir Menschen sind ja bekanntlich Gewöhnungstiere.


Oki, das relativiert das vorher von Dir gesagte.

Zitat:
Es ist ja nicht so das wir nie einen Antrag auf A.befugnis gestellt haben.
Soweit ich weiss, haben wir bereits zumvierten mal einen Antrag auf A.befugnis gestellt und es wird immerwieder abgelehnt da wir bestimmte kriterien nicht erfüllen.


Bei der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abätze 3, 4 AuslG darf grundsätzlich kein Regelversagungsgrund vorliegen. Der liegt bei Bezug von SH aber vor (§ 7 Abs. 2 AuslG). Auch die Altfallregelungen haben in der Regel gefordert, dass keine Sozialhilfe bezogen wird.

Zitat:
Ich durfte zwar meine Abitur machen, darf jedoch nicht studieren oder eine Ausbildung machen Smiley


Schreibe Dich ein und gehe mit der Immatrikulationsbescheinigung zur ABH. Siehe mein Posting weiter oben.

Zitat:
Entschuldigt bitte für meine etwas agressievere schreibweise


kein Problem und verständlich in Deiner Situation Zwinkernd
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Antwort #13 - 20.04.2004 um 02:21:01
 
"Schreibe Dich ein und gehe mit der Immatrikulationsbescheinigung zur ABH. Siehe mein Posting weiter oben.
"
genau das habe ich gemacht.

Als belohnung dafür musste ich 25euro strafe zahlen  weil ich mich ohne genehmigung der ABH angemeldet habe incl. Abschiebungsandrohung

bezüglich der arbeitserlaubnis nochmal:
grundsätzlich ist es so dass, wenn es einen einzigen arbeitslosen gibt, der sich für die stelle bewirbt, wird der antrag auf arbeitserlaubnis abgelehnt.

ob der bewerber sich nun mal für die stelle eignet oder nicht, das spielt keine Rolle...
und das macht die sache mit der arbeitserlaubnis als geduldeter so schwer.

Ich verstehe VOLLKOMMEN dass andere einen vorrang haben, es ist jedoch vollkommen unverständlich, wie es in der tat umgesetzt wird.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #14 - 20.04.2004 um 09:31:22
 
Hallo Mick,

natuerlich kann ein oder eine Auslaenderbeauftrage
die Gesetze nicht passend biegen, und Entscheidungen
sollten auch nicht auf Zu-Anruf getroffen werden.
Aber wenn so ein Beauftragter nicht eine reine
Alibifunktion haben soll, dann sollte er doch gerade fuer solche Haertefaelle dasein oder nicht??
Ihr muesst nach Recht und Gesetz und Aktenlage
entscheiden voellig richtig, aber hinter jedem Fall
steht immer noch ein menschliches Schicksal.


Gruesse

hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 23.04.2004 um 13:35:54
 
hallo hartmut ichbin ganz deiner Meinung und man sollte eigentlich nicht alles gleich von Anfang an negativ sehen und auch aussichtslos, solange man nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat kann man hoffen, oder??

Und jeder Mensch ist ein "Einzelstück "und so auch sein Schicksal.

Also verliert nicht den Mut und kämpft weiter, es wäre wirklich sehr unmeschlich jemanden der sich seit so langer Zeit hier aufhält, hier zur Schule gegangen ist etc.
die Möglichkeiten eines legalen Aufenthaltes zu nehmen,
da brauch man sich aber auch nicht wundern wenn Scheibehen geschlossen werden, wer weiss vielleicht sogar aus Solidarität
grüsse Yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 23.04.2004 um 19:42:20
 
Hallo,
ich hab mal gehört, dass für Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien - speziell Kosovo-, eine Altfallregelung greift, wenn die Einreise vor 1993?? erfolgte! Ob dies allerdings immer noch gilt und in Ausführungsverordnung etc. man diese findet, ist mir unbekannt. Ist kein Expertentip, aber vielleicht können die Experten dazu was sagen, ob dies richtig war oder noch ist!

Gruß
Petra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 23.04.2004 um 19:48:22
 
Zitat:
ich hab mal gehört, dass für Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien - speziell Kosovo-, eine Altfallregelung greift, ...


Ohje das ist ne Weile (Jahre) her und greift absolut nicht mehr. Sonst hätten wir das schon mitgeteilt hier!  grin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #18 - 24.04.2004 um 01:40:49
 
Zitat:
Hallo,
ich hab mal gehört, dass für Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien - speziell Kosovo-, eine Altfallregelung greift, wenn die Einreise vor 1993?? erfolgte! Ob dies allerdings immer noch gilt und in Ausführungsverordnung etc. man diese findet, ist mir unbekannt. Ist kein Expertentip, aber vielleicht können die Experten dazu was sagen, ob dies richtig war oder noch ist!

Gruß
Petra



Hi,
habe die Einzelheiten nicht hier (zu Hause) vorliegen. Die Altfallregelung, von der auch Leute aus dem ehem. Jugoslawien betroffen waren, stammt aus dem Jahre 2002 (ich glaube Mai). Eine Bedingung war, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der Regelung seit mind. zwei Jahren den Lebensunterhalt aus Erwerbstätigkeit sicher stellen mussten. Ist hier offensichtlich nicht gegeben, siehe Posting weiter oben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 26.04.2004 um 18:17:56
 
Tung Bashkim,

ich denke alles Wichtige ist schon gesagt worden, aber Du solltest Dir mal auf www.albatrosi.de das durchlesen (falls Du dies nicht schon getan hast), was zum Thema Studentenvisum erläutert wird. Da wird die Prozedur aus der Sicht des Studenten im Heimatland gezeigt, also wie Du vorgehen musst, wenn Du Dich in einem Studiengang an einer deutschen Uni immatrikulieren willst, aber noch in Kosova lebst.
Wünsch Dir viel Durchhaltevermögen, da es nicht sehr einfach sein wird.

Gruß
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basa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 30.04.2004 um 03:12:19
 
Ich habe eine Anwältin gefunden die für die Ausländergesetze spezialisiert ist.

Sie hat mir echt die augen geöffnet, ich hatte schon längst aufgegeben.

Nach der Anwältin habe ich noch folgende Möglichkeiten:

Antrag auf rechtschutz, damit ich fürs erste nicht abgeschoben werden darf
Abschiebungsschutz, oder s.ä.

Und ausserdem gibt es momentan eine Abschiebestop für Kosovoalbaner...
Ich habe das überhaupt nicht gewusst :sauer:


Dadurch dass ich vom Studium aufgenommen wurde, habe ich ein recht auf A.bewilligung.
Mein Fehler war, dass ich mich einschüchtern lassen hab und mich sofort wieder abgemeldet habe, damit habe ich mir die einzige chancce ne bewilligung zu bekommen selber weggenommen. Ich werde versuchen es anzufechten, vieleicht werde ich sofort wieder aufgenommen... wenn ich glück habe

Wenn mein Antrag auf arbeitserlaubnis angenommen wird, habe ich sehr gute Chancen eine Befugnis zu bekommen...

Ich danke euch sehr dass ihr versucht habt mir zu helfen, ich halte euch auf dem laufenden.... am 10.05 ist nähmlich mein Termin bei der Behörde    Zunge
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basa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 30.04.2004 um 03:14:01
 
ps: noch ne frage an fons,

wieso bekome ich eine abschiebungsandrohung wenn es gesetzlich verboten ist leute in dem Kosovo abzuschieben?
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #22 - 30.04.2004 um 08:46:21
 
Hallo basa,

meines Wissens gibt es von deutscher Seite derzeit keinen Abschiebstopp für Kosovo-Albaner. Die UNMIK hat den deutschen Behörden nach den Unruhen im März mitgeteilt, dass sie bis auf weiteres keine Abgeschobenen aufnimmt. Dies war aber nur eine vorübergehende Maßnahme. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand werden Abschiebungen von Kosovo-Albanern jetzt, nachdem sich die Lage wieder beruhigt hat, wieder aufgenommen. Ausgesetzt bleiben vorerst Angehörige ethnischer Minderheiten.



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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 30.04.2004 um 09:06:07
 
Zitat:
Und ausserdem gibt es momentan eine Abschiebestop für Kosovoalbaner...
Ich habe das überhaupt nicht gewusst :sauer:

Der geht aber (AFAIK) nicht von der Bundesrepublik aus, sondern von der UNMIK. Aufgrund der aktuellen Lage nehmen sie derzeit keine Abgeschobenen auf und damit kann defacto natürlich auch nicht abgeschoben werden.
Siehe auch hier:
http://www.proasyl.de/texte/mappe/2004/89.htm#_Toc70124527

Sollte die UNMIK entscheiden, dass zumindest die wieder aufgenommen werden, die nicht zu einer ethnischen Minderheit gehören, ist es für dich wahrscheinlich wichtig, ob du als "Halbserbe" (?) zu seiner Minderheit gerechnet werden würdest. Falls ja, könntest du wohl mit einer Duldung rechnen.

Zitat:
Dadurch dass ich vom Studium aufgenommen wurde, habe ich ein recht auf A.bewilligung.

Bist du sicher, dass deine Anwältin das so gesagt hat? Scheint mir etwas merkwürdig, da sich doch wohl schließlich jeder aus dem Ausland für einen Studienplatz bewerben kann (sofern die Voraussetzungen vorhanden sind). Erhält der/diejenige eine Zusage, wird trotzdem noch ein Visum benötigt, für das dann entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein müssen (zB ausreichende Mittel zum Unterhalt während des Studiums.


Es war sicherlich eine gute Entscheidung einen Anwalt einzuschalten. Vergiss aber nicht, dass auch Anwälte etwas verkaufen wollen ...
Wenn dir also deine Anwältin das eine erzählt und die ALB etwas völlig anderes, kann es durchaus sein, dass sich die "Wahrheit" irgendwo zwischen diesen beiden Aussagen befindet.
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Hobolobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #24 - 30.04.2004 um 18:15:18
 
Hallo Basa!

Ich glaube, Du hast einige Aussagen deiner Rechtsanwältin missverstanden!

Ich gehe davon aus, dass auch in Berlin (wie uns in NRW) zur Zeit, aufgrund der geltenden Erlasslage, keine Angehörige ethnischer Minderheiten in den Kosovo abgeschoben werden können.

Dies gilt allerdings nicht für Kosovoalbaner !! Erst gestern ging wieder ein erster Sammeltransport von Düsseldorf nach Pristina, nachdem es, nach den letztlichen Unruhen dort, zwischenzeitlich mehrere Flugstornierungen gegeben hatte. 

Es ist also zunächst wichtig für dich, zu erfahren, zu welcher Ethnie Du nach Ansicht der ABH gehörst.

Du sagst ja selbst, dass Du aus einer gemischtethnischen Ehe stammst. Für die gilt ebenfalls bisher ein teilweiser Abschiebestop, aufgrund der Weigerung der UNMIK diesen Personenkreis im Kosovo wieder aufzunehmen, da sie für den Schutz in vielen Gebieten im Kosovo nicht garantieren können. Daher kommt es auch entscheidend darauf an, wo eure Familie vor der Ausreise gewohnt hat. Ist dort der Minderheitenschutz nach Meinung der UNMIK gewährleistet ?

Ein freiwillige Rückkehr ist allerdings jederzeit möglich. Dies führt auch dazu, dass eure Befugnisanträge nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG immer wieder abgelehnt werden können (neben dem ständigen Bezug von sozialen Leistungen und eurer Passlosigkeit) . 

Ich glaube allerdings, auch die zuständige ABH ging bisher davon aus, dass ihr unter den Abschiebestopp fallt, sonst hätten sie bestimmt schon seit längerem versucht, dich zu einer freiwilligen Ausreise zu überreden oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen für dich und deine Familie eingeleitet.

Das Schreiben, was Du in deinem ersten Beitrag erwähntest und was ja auch zu deiner Angst geführt hat, ist wohl lediglich eine Abschiebungsankündigung nach § 56 AuslG, die allen Personen gegeben wird, die länger als ein Jahr geduldet worden sind. Sie hat allerdings keine unmittelbaren Konsequenzen und ist auch nicht rechtsmittelfähig.

Deine grundsätzliche Ausreisepflicht beruht aber wahrscheinlich auf der rechtskräftigen Ablehnung deines Asylantrages und der darin enthaltenen Abschiebungsandrohung in grauer Vorzeit und nicht auf dem kürzlichen Schreiben !!

Selbstverständlich kannst Du nun einen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz nach § 80 bzw. § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen, aber ob du damit Erfolg haben wirst, wage ich doch zu bezweifeln.

Hier in NRW hättest Du ihn nicht, wenn für deine Person (z.B aufgrund schwerwiegender Erkrankungen), keine Gründe vorliegen, die gegen eine sofortige Rückkehr sprechen. 

Zudem müßtest Du deiner Anwältin wahrscheinlich ziemlich viel Geld geben, damit sie diesen Antrag stellt!

Du wußtest doch nach meiner Einschätzung sehr genau, dass Du kein Studium aufnehmen darfst oder hatte die ABH den entsprechenden Hinweis (Auflage!)  nicht dick in deine Duldung gedruckt bzw. gestempelt ?  ???

Falls ja,  kannst Du aus einer somit illegalen Handlung, jetzt aber keine Rechte ableiten und ganz bestimmt keine Aufenthaltsbewilligung erhalten, da ja auch die anderen erforderlichen Voraussetzungen (z.B. legale Einreise mit Visum etc.) nicht vorliegen. Das kann auch deine Anwältin nicht anders sehen!

Auch mir erscheint daher der bereits früher gemachte Ratschlag, mit der ABH zu sprechen und dann ggf. nach einer Vorabzustimmung für ein paar Wochen in den Kosovo zu fliegen, um dann mit einem Visum legal zur Aufnahme eines Studiums wieder einzureisen, die einzige wirklich gangbare Lösung zu sein.

Ansonsten gehst Du tatsächlich das Risiko ein, irgendwann einmal morgens zum Flughafen gebracht und abgeschoben zu werden.

Nach einer solchen Abschiebung wäre eine Wiedereinreise noch um eines schwieriger, da dann zunächst die Wirkung der Abschiebung befristet werden müßte.
 
Tut mir wirklich leid, dir keine besseren Auskünfte geben zu können!

Ciao  tippse
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Xenia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 09.05.2004 um 23:25:53
 
Hallo Basa,

ich hatte auch probleme mit deutschen Behörden. Geholfen hat mir eine andere deutsche Behörde, nämlich Landesbeauftragte bei Staatskanzlei von Rheinland Pfalz.

bei dir wäre das:

http://www.berlin.de/sengessozv/auslaender/ansprech.html

Eine weiterer interessante Seite:

http://www.integrationsbeauftragte.de/gra/links/links_215.php

Die wissen mehr, die kennen sich aus und nett waren sie obendrein. Versuch es einfach mal...

Gruß und viel Glück,
Xenia
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